Hallo liebe Leidensgenossen,
bin alleinerziehender Vater von 2 lieben Jungs (14 und fast 18). Habe jahrelang als alleinerziehender Vater Ehegattenunterhalt an Ex bezahlt, obwohl die Kinder bei mir leben und ich auch keine neue Beziehung eingegangen bin. In der Doppelfunktion als Vollverdiener und Vater/Mutter in einer Person mit allen Lasten habe ich nun mehrere glueckliche Jahre verbracht.
In einem Gerichtsurteil wurde mein Ehegattenunterhalt (damals befristet bis Miite 2011) der mit dem selbst zu zahlenden Kindesunterhalt, da meine Ex zu diesem Zeitpunkt keinen Job hatte, umgewandelt in eine Einmalzahlung (OLG Urteil). Ich nahm einen Kredit auf, damit ich die Ex ausbezahlen konnte, die damals immer "krank gefeiert" hatte. Mittlerweile hat sie einen festen Job und eine feste Beziehung.
Mein Grosser wird naechstes Jahr sicherlich bei mir ausziehen, da er gerne im Ausland studieren moechte. Das finde ich gut und moechte es auch unterstuetzen. Meine Ex teilte meinem Sohn mit, dass sie nicht unterhaltspflichtig ihm gegenueber sei. Da ich mir keine Anwaelte mehr leisten kann, muss ich einmal fragen, ob ihr einen Tipp habt, damit diese Frau (die ihr Umgangsrecht in den letzten 4 Jahren nur 3 Mal wahrgenommen hat) auch mal fuer ihr Kind etwas zahlen kann. Schliesslich hat sie seit fast 2 Jahren einen festen Job. Eine eigene Wohnung (fast abbezahlt) und eine Eigentumswohnung, die sie vermietet hat. Sie bezieht vermutlich ein Nettoeinkommen von EUR 2.000 pro Monat.
Ist sie per sofort oder ggf. ab Mitte 2011 nicht ihrem Sohn BARUNTERHALTSPFLICHTIG ?
Danke fuer Eure Tipps.
Schigger
Deutschland ade.
Hallo,
wie lautet denn diese dubiose Verrechnung konkret?
/elwu
Moin,
grundsätzlich irrt Deine Ex.
Dein Sohn muss nun von Dir und Ex den KU einfordern. Er soll sie und Dich mit der Bitte anschreiben, bis zum Ende des Monats die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate offenzulegen, um den KU und dessen Quotelung zwischen den Eltern zu berechnen.
Damit ist Ex erstmal in Verzug gesetzt. Bis Vollendung des 21 Lebensjahres hat Dein Sohn dabei einen Anspruch auf Hilfe durch das Jugendamt.
Ob und wie sich dann diese bemerkenswerte Unterhaltsverrechnung aus der Vergangenheit auf die aktuelle KU-Forderung Deines Sohnes auswirkt, muss sich noch zeigen.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Genau so ist es.
Wenn Dein Sohn 18 Jahre ist. Muss oder kann er Unterhalt von Dir und Deiner Ex verlangen.
Natürlich ist Deine Ex zum Unterhalt verpflichtet.
Wie hoch dieser ist, hängt natürlich von vielen Dingen ab.
Dein Sohn sollte hier auf jeden Fall die Beratung/Unterstützung vom Jugendamt mit nutzen.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin Schigger,
ich denke auch, der entscheidende Punkt wird sein, ob du es schaffst deine Einmalzahlung wie eine fortlaufende Zahlung bis 2011 anrechnen zu lassen.
Nur dann, könntest du die Zahlung von deinem Einkommen abziehen und ihr als Einkommen aufschlagen.
Sonst ist vermutlich das Einkommensverhältnis zu ungünstig.
Ist denn noch das selbe Gericht zuständig?
Die scheinen ja nicht gerade ein Fan von dir zu sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
In einem Gerichtsurteil wurde mein Ehegattenunterhalt (damals befristet bis Miite 2011) der mit dem selbst zu zahlenden Kindesunterhalt, da meine Ex zu diesem Zeitpunkt keinen Job hatte, umgewandelt in eine Einmalzahlung (OLG Urteil). Ich nahm einen Kredit auf, damit ich die Ex ausbezahlen konnte, die damals immer "krank gefeiert" hatte. Mittlerweile hat sie einen festen Job und eine feste Beziehung.
Hier sieht man wieder deutlich die Fragwürdigkeit solcher "Angebote". Ich nehme mal an, dass sich Einmalzahlung in etwa an die Summe anlehnte, die Du bis 2011 hättest zahlen müssen. Nun nach Abdrücken der Summe, hat Exchen plötzlich wie Bock zu arbeiten und einen festen Lover. Normalerweise müssten diese OLG-Richter das Geld aus ihrer Tasche zurückerstatten!
LG, Uli
Moin Beppo,
seine Exe verdient immerhin 2000 Netto. Ich vermute da durchaus Spielraum. Möglicherweise kommen noch die Mieteinnahmen aus der Eigentumswohnung oben drauf.
Wenn wir das genau wissen wollen, muss schigger mal die Einkommen hier posten - und dieses interessante Urteil gleich dazu.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi
M.E. ist das OLG-Urteil rechtswidrig, da zw. den Eltern keine Einigung erzielt werden darf, welche zu Lasten des dann volljährigen Kindes gehen. Dies wäre ohne Zweifel erfolgt. Eigentlich müsste Sohn gegen dieses Urteil mit erreichen der Volljährigkeit Beschwerde einlegen dürfen, da seine Rechte rechtswidrig beschnitten wurden. Oder wurde der KU bei der Verrechnung für ihn lediglich bis zum Erreichen der Volljährigkeit berücksichtigt? Schaue noch mal genau nach.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ich gehe davon aus, dass mit dieser Einmalzahlung lediglich EU-Ansprüche pauschal abgegolten wurden. Hierzu kann man auch nicht verurteilt werden; solche Regelungen kommen nur durch Vergleiche zustande.
Eine Abgeltung möglicher KU-Ansprüche durch Vergleich halte ich für sittenwidrig/rechtsunwirksam, weil sie zumindest in Bezug auf (irgendwann) volljährige Kinder Verträge zu Lasten Dritter wären.
Abgesehen davon wäre es ja auch unlogisch, als Pflichtiger eine Einmalzahlung zu leisten, um damit jemand anderen von Verpflichtungen freizustellen; solche Zahlungen machen nur Sinn, um eigene Verpflichtungen pauschal abzugelten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Till, das mag ja sein, zumindest wenn er das auch noch nachweisen kann.
Nur angenommen, er hätte nach seinem selbst gezahlten KU noch 2.000,- übrig, von denen er 500,- EU-Kredit abstottert, so veränderte sich die Quote von 50/50 auf 75/25.
Das ist schon ein Unterschied!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, vielen Dank fuer die reichhaltigen Tipps und Anregungen. Ich werde nun doch einmal tiefer die Angelegenheit via Anwalt pruefen lassen.
@elwu Habe das Urteil leider nicht in Email Form. Mir wurde jedoch der Kindesunterhalt laut D.dorfer Tabelle vom Einkommen abgezogen.
@bronze.und staengler und oldie. und brille 007 Ich werde diesen Tipps nachgehen ... Danke.
@beppo. Ich bin mir nicht sicher, welches Gericht zustaendig ist, da wir im europäischen Ausland wohnen. Das OLG hat in keiner Verhandlung bisher das Wohl der Kinder in den Vordergrund gestellt. Es ging immer nur darum, dass die Frau gesichert ist. Seltsam, jetzt hat sie laufend neue Affairen und kauft Eigentumswohnungen und hat einen fest Job. Alles nach der damaligen Urteilssprechung.
@Uli. GENAU SO IST ES !!!
Gruss
Schigger.
Deutschland ade.