@StevePJ
habe mir eben deinen Beitragsstrang durchgelesen. Zur Sache in der Fragestellung, ob du ein Schreiben (in Vertretung für deine Eltern) an den Anwalt deiner (fast-bald-schon-)Ex richten kannst/sollst, bin ich der Meinung: nein. Die Gründe hierfür brauche ich nicht zu wiederholen, sind plausibel erörtert. Deep bringt's auf den Punkt.
Deine Frage ansich aber finde ich durchaus legitim und sinnvoll. Sinnvoll deswegen, um selbst zu lernen.
"Sie" lebt in einer anderen Welt wie du. Dieser kurze Satz beinhaltet alles, deine schwierige Zeit mit ihr, als sie noch deine Nähe duldete. Er wurde von meinem Psychologen ausgesprochen. So eine Regel, wie "sie wird schon nicht dieses oder jenes tun, weil sie eine Frau ist" musst du dir bei dieser (Ex-)Partnerin aus dem Kopf streichen. Ist leichter gesagt, als getan - ich weiss. Habe selbst meine Nöte mit e.g. Schlussfolgerung.
Zu dem Teil, den ich nur vermuten kann:
Eltern haben erstmal Beisshemmung der Partnerin des Sohnes gegenüber. In der Regel ist des so, wenn Sohn erklärt, diese Frau liebe ich, dann empfangen die Eltern ihre Schwiegertochter in spé auch liebevoll. Erstmal gibt's Vertrauensvorschuss.
Irgendwann kommt der Punkt, wo die eigenen Eltern leider von den Schwierigkeiten unterrichtet werden müssten. Denn im Sozialverbund, den wir nun mal alle haben, wird die momentane Lage immer wieder abgetestet. Früher oder später können sich Eltern ihres Eindrucks nicht erwehren, daß es in der Paar-Beziehung ihres Sohnes einen Riss gegeben haben muss. Sprich: Auch älteren Eltern fällt irgendwann was auf.
Hat man kluge Eltern, dann verhalten sie sich neutral, versuchen z.B. nicht, (dir, in deiner Beziehung gemachte) Fehler einzureden und äussern nur ihre Meinung wenn man sie ausdrücklich darauf anspricht. Eltern wünschen sich i.d.R., das ihr Sohn glücklich ist; und daß auch deine LG mit dir glücklich ist.
Egal, ob ihre oder deine Welt - ein gemeinsamer Nenner bleibt: Alle Männer und Frauen können mit ihrem PartnerInnen im Prinzip machen, was sie wollen, solange es nicht das StGB tangiert. Sie kann gehen, wann sie will; sie kann dich (zeitweise) verlassen, mit oder ohne Angaben von Gründen; ist dir zu keiner Erklärung über ihren Verbleib schuldig; sie darf dir ungestraft ins Gesicht sagen, daß sie einen anderen Lebensplan hat - um nur ein paar Beispiele zu nennen. Unser BGB macht keine Vorschriften, wie die jeweiligen Paare ihre Beziehung gestalten dürfen/sollen.
Was bleibt uns (Männern?):
Darauf habe ich keine Antwort, denn zu unterschiedlich sind die Fälle.
Tendieren tue ich zu der Haltung: Zwar kein Streit, Streitgesuche(n) der Ex/Partnerin immer deeskalierend begegnen, aber dennoch: Nicht nicht so schnell aufgeben. Das gilt für mich im Fall, wenn ein oder mehrere gemeinsame Kinder mit ihr vorhanden sind.
Manche von uns finden eine neue Perspektive. Auch hier wieder: Nicht so schnell und einfach, wenn mann Kinder hat.
Als der Riss unübersehbar wurde, sagte ich es meinen Eltern. Ich/wir habe eine Tocher 7J. Sicher, anfängliche Bestürzung. Aber schon bald meldeten sich mehrere Verwandtschaftsmitglieder bei mir und zeigen mir ihre Aufzeichnungen. Und da steht drin, daß meine Frau in 7 Jahren 2 Ausraster hatte. Nicht nur die abstossende Art und Weise, sondern auch die völlige Zusammenhangslosigkeit - das machte es aus. Keiner konnte ihre Ausraster nachvollziehen und Erklärungen gab sie nicht ab. So war es für meine Eltern/Verwandtschaft nur eine Frage der Zeit, ich wusste nichts von ihren Vorahnungen. Theoretisch könnten meine Verwandten also als Zeugen herhalten - sie signalisierten mir aber schon, daß dieser Gedanke ihnen widerstrebe.
Bei dir dürfte der Schritt zur Bekanntgabe bei deinen Eltern bereits passiert sein.
Was ich dir/mir empfehle, ist: Keinen Streit. Erstens, weil im Streit Kernprobleme garnicht gelöst werden - und zweitens, weil deine (Ex-)Partnerin nicht für logische Argumente zugänglich ist. Eine Frau, die nur noch weg will von dir, sträubt sich wo sie kann - und will, wenn überhaupt noch ein Argument, hören, daß du sie freigibst.
Wenn von ihr so Sätze kommen wie z.B. "Mit so einem wie dir muss ich nicht gemeinsam zum Arzt", dann würde ich lediglich kurz und knapp mein Bedauern darüber ausdrücken, daß sie so über dich denkt. Das war's aber dann auch schon. Würdest du mit ihr über das "wie dir" reden zu wollen, verschliesst sie sich, oder wird aggessiv, oder versucht dich ins Lächerliche zu ziehen.
In Sachen Umgang mit Kindern haben Frauen die grössere Erfahrung. Wenn eine eine Wissenslücke hat, dann ist die Lücke schnell durch erfahrenere Genossinnen geschlossen. Das Bild, daß du wiedergibst, kenne ich leider sehr gut; dein Eindruck, sie provoziere Missverständniss und Gelegenheiten, dir Fehlverhalten nachweisen zu können, wird dich nicht täuschen.
Leider musst du(nicht nur du persönlich, ich z.B. auch) irgendwann registrieren, daß sich die meisten Reibungspunkte unter dem Schlagwort "Trennungs-/Scheidungkrieg" zusammenfassen lassen. Und ich gehe davon aus, daß du die Trennung/Scheidung nicht willst. Trotz der Schwierigkeiten nie an Auflösung euer Familie gedacht hattest. Genauso wie ich.
Mann geht ihr und der Haarschneide-Missetat, wie auch immer, aus dem Weg. Klinik-Unterlagen hattest du bereits bei ihrem Anwalt angefordert, vielleicht ist nochmal eine anwaltliche Erinnerung nötig. Was ich jetzt nicht weiss, ob du ohne ihre Zustimmung (in den speziellen Fall mit den Haaren) euren Jungen in einer anderen Klinik deiner Wahl untersuchen/behandeln lassen darfst. 1 Erziehungsberechtigter wird aber auf jeden Fall nötig sein bei Minderjährigen. Vielleicht sagt dir der Anwalt, ob diese Möglichkeit besteht und wenn ja, wie weit Ex, in Hinblick auf die angespannte Trennungs-/Scheidungssituation, davon in Kenntnis gesetzt werden muss. (*) Jedenfalls wäre doch so ausgeschlossen, daß sie dir nochmal etwas ankreiden kann. Du zeigst damit Verantwortungsbewusstsein und machst von deinem Sorgerecht (gerne) gebrauch, denkst nicht daran, es abzugeben. Ausserdem wäre dann im Umkehrschluss geklärt, ob und wieviel Gesundheitsbehandlung Ex ohne deine Zustimmung mit eurem Jungen machen darf. Und für's Kind wäre es vielleicht auch besser, eine 2. Diagnose zu bekommen. Haarausfall ist keine Bagatelle und offensichtlich kann dir Ex auch nicht genau sagen (jetzt schreiben), wie die Aussichten sind. Die seelische Komponente in Sachen Krankheit/Heilung beim Kind dürfte aber durch euere (durch dich nicht gewollte) Trennungssituation erschwert sein. Ich meine: Euer Kind hat bereits Anzeichen von Trennungsfolgen - aber das eigentlich schlimme ist: Frau tut mit Trennung nichts ungesetzliches.
Im Gesetz steht sinngemäss: Eheleute und auch geschiedene Eltern haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für Kind(er) und müssen sich in Erziehungsfragen über das Kind nach wie vor einigen und zur Kommunikation darüber bereit sein. Nur wenn eine Einigung nicht erziehlt werden kann, soll das FamG angerufen werden.
-> Wir (Ehe-)Männer halten uns selbstverständlich ans Gesetz. Im Einzelfall macht es Sinn, darüber nachzudenken, ob ein Beharren auf unseren Standpunkt Sinn macht. Ich bin dazu übergegangen, bei allen Sachen, die für's Kind nicht existenziell wichtig sind, der Mutter unseres Kindes die Entscheidung zu überlassen. Und auf Speerspitzen nicht zu reagieren, mir Bedenkzeit herausnehmen.
Trotzdem alles gute, Papa sonny (der nie aufgeben wird)
Zu (*) : Wenn bei dir oder Ex der Wunsch besteht, euer Kind durch einen Psychologen untersuchen/behandeln zu lassen, dann ist das Einverständnis beider Eltern notwendig. Diese Auskunft bekam ich bereits von meinem Psychologen.