BaldEx zieht beim A...
 
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BaldEx zieht beim Ausflippen meine Eltern mit hinein - was tun?

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(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Bald-Ex ist wieder mal ausgeflippt und hat es wieder mal an meinen Eltern ausgelassen. Mir wird das jetzt zu bunt, ich habe mir folgendes Anschreiben an ihren Anwalt überlegt:

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Sehr geehrter Herr xyz,

Ihre Mandantin hat gestern zum wiederholten Male - trotz meiner Bitte das zu unterlassen - meine Eltern angerufen und diese beschimpft. Zunächst war meine Schwester (die morgen kirchlich heiratet) am Telefon, da legte sie noch wortlos auf. Als dann beim nächsten Anruf mein Vater ans Telefon ging (die Rufnummer war unterdrückt), war er wieder mal "fällig".

Anlass war, dass ich am Dienstag (Sohns) Haare hatte schneiden lassen. (Sohn) ist seit Anfang der Woche zum dreiwöchigen Ferienumgang bei mir, (Sohns) Haare wurden nicht mehr geschnitten, seit sie (nach dem kompletten Ausfall) Ende letzten Jahres wieder gewachsen sind.
Geschnitten wurden sie deswegen nicht, weil (Sohn) das nicht wollte. Auch am Dienstag wollte er sich zunächst nicht die Haare schneiden lassen, liess sich dann aber doch überzeugen und hatte danach auch kein auffälliges Verhalten gezeigt.

Donnerstag morgen telefonierte er dann mit seiner Mutter und erzählte ihr vom Haarschntt, woraufhin sie ihn anwies, er solle mir das Telefon geben. Kaum hatte ich es in der Handy, ging die Brüllerei los (was (Sohn) natürlich mit bekam, da er direkt neben mir stand).
Mir wurde u.a. vorgeworfen, dass man laut Hautklinik die Haare nicht schneiden dürfe, außerdem drohte mir ihre Mandantin drohte mehrfach mit einer Anzeige wegen des "Eingriffs in (Sohns) Persönlichkeitsrechte". Da ich nicht die gewünschte Reaktion zeigte oder weil Ihre Mandantin noch eine weiteres Ventil suchte, rief sie dann bei meinen Eltern an. Am Abend zeigte *** dann ein auffälliges Verhalten bezgl. der Haare.

Auf der einen Seite beschuldigt mich Ihre Mandantin, dass ich dafür verantwortlich sei, dass ihr Vater sterbenskrank sei, da erst nach meiner Trennung von ihr bei ihm ein bösartiger Lungentumor entdeckt worden sei (dessen Ursache wohl mehr in der Tatsache begründet sein dürfte, dass mein Schwiegervater seit seiner Jugend starker Raucher war), andererseits ist sie es, welche die Privatsphäre meiner Eltern nicht achtet, diese immer wieder in ihre Streitigkeiten mit mir hineinzieht und damit (vor allem meine Mutter) seelisch schwer belastet.

Ich habe Ihre Mandantin daher letztmalig aufzufordern, dass sie das Stalking meiner Eltern unterlässt. Eine schriftliche Entschuldigung sowie die Versicherung, dass Ihre Mandantin sich zukünftig besser im Griff hat, wären angebracht.

In der Hoffnung, dass Sie als Rechtsbeistand Ihrer Mandantin dieser besser als ich vermitteln können, welche Konsequenzen ihr Verhalten nach sich zieht, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
.....

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Wie seht Ihr das?

Gruss
StevePJ


Realname entfernt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2010 12:51
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo StevePJ,

ich kann verstehen, dass Dich das Verhalten Deiner Ex ärgert. Aber letztlich ist es Sache Deiner Eltern, sie aufzufordern, dieses Verhalten zu unterlassen (und zwar direkt ihr gegenüber und nicht gegenüber dem RA). Wenn sie es dann trotzdem nicht lässt, wäre es auch Sache Deiner Eltern, gegebenenfalls ein Gericht zu bemühen.

In Deinen Beitrag hat sich übrigens der Name Deines Kindes eingeschlichen. Vielleicht bearbeitest Du das nochmal.

lg
sleepy

P.S.: An Stelle Deiner Eltern würde ich einfach auflegen, wenn Ex sich am anderen Ende meldet.

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 13:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich finde das nicht schlecht.

Ob es was bringt sei mal dahin hestellt, aber ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass RAtte sie nun mal ein wenig zur Räson ruft.

Und wenn nicht, ist auch kein Schaden entstanden, wobei ich das hier:

Mir wurde u.a. vorgeworfen, dass man laut Hautklinik die Haare nicht schneiden dürfe, außerdem drohte mir ihre Mandantin drohte mehrfach mit einer Anzeige wegen des "Eingriffs in (Sohns) Persönlichkeitsrechte".

weg lassen würde und den folgenden Satz entsprechend umformulieren würde.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 13:20
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo StevePJ,

puuuh, also ich finde das zu lang bei der Erläuterung zum Haareschneiden.

Ich würde vermutlich so vorgehen:

1. Mit den Eltern sprechen: Die sollten einfach auflegen. Vielleicht hört es ja in naher Zukunft auf.

2. Ergänzend an den RA schreiben (überwiegend Deine Worte, aber etwas kürzer):

SgH xyz,

Ihre Mandantin hat gestern zum wiederholten Male - trotz meiner Bitte das zu unterlassen - meine Eltern angerufen und diese beschimpft. In der Sache ging es um das Haareschneiden bei Sohn, welches ich veranlasst habe und mit dem sie nicht einverstanden ist.

Auf der einen Seite beschuldigt mich Ihre Mandantin, dass ich dafür verantwortlich sei, dass ihr Vater sterbenskrank sei, da erst nach meiner Trennung von ihr bei ihm ein bösartiger Lungentumor entdeckt worden sei (dessen Ursache wohl mehr in der Tatsache begründet sein dürfte, dass mein Schwiegervater seit seiner Jugend starker Raucher war), andererseits ist sie es, welche die Privatsphäre meiner Eltern nicht achtet, diese immer wieder in ihre Streitigkeiten mit mir hineinzieht und damit (vor allem meine Mutter) seelisch schwer belastet.

Ich habe Ihre Mandantin daher letztmalig aufzufordern, dass sie das Stalking meiner Eltern unterlässt. Eine schriftliche Entschuldigung sowie die Versicherung, dass Ihre Mandantin sich zukünftig besser im Griff hat, wären angebracht.

In der Hoffnung, dass Sie als Rechtsbeistand Ihrer Mandantin dieser besser als ich vermitteln können, welche Konsequenzen ihr Verhalten nach sich zieht, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

....

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 14:37
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo StevePJ,

ich halte deinen Formulierungsvorschlag für zu ausschweifend und mit Nebnsächlichkeiten vollgepackt. Das Haare schneiden ist diesmal der Anlass, aber in der Sache geht es doch darum, dass deine Ex deine Eltern - egal aus welchem Grund - nicht mehr belästigt.

Der Vorschlag von neuezeit gefällt mir sehr gut. Kurz und knapp, aber alles Wichtige ist enthalten.

Grüße Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 14:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hatte kurz überlegt, ob man nicht den Anlass (Haareschneiden und Erkrankung) ganz raus nehmen sollte, da sie ja die Übergriffe generell sein lassen soll, und nicht nur aus diesen Anlässen aber so wie Neuezeit das geschrieben hat, ist es gut, da es der RAtte die Absurdität von Echses Gedankenwelt schön vor Augen hält.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 14:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du kannst deine Eltern nicht rechtlich vertreten. Außer, dass du dein Mütchen kühlst, hat das Schreiben keinerlei Relevanz. Eher kann es dir gar noch schaden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 15:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Jörg,
Ich hatte darin auch nicht die Durchsetzung eines rechtlichen Anspruchs gesehen, sondern den aussergerichtlichen Appel, sie von Unsinn abzuhalten.
Das kann klappen oder nicht.
Aber wo siehst du da ein Risiko?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 15:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe Ihre Mandantin daher letztmalig aufzufordern, dass sie das Stalking meiner Eltern unterlässt.

Das ist eine Abmahnung und die kann er nicht im Namen seiner Eltern aussprechen. Zudem gebe ich zu bedenken, dass der RA der völlig falsche Adressat ist.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 17:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist eine Abmahnung und die kann er nicht im Namen seiner Eltern aussprechen.

Ok, das ist natürlich auch war und sollte daher eher als Apell formuliert sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 17:14




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das ist natürlich auch war und sollte daher eher als Apell formuliert sein.

Der wiederum bei einer derart schiefen Ex völlig sinnlos ist und nur die offene Flanke zeigt.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 17:22
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo StevePJ,

wie wäre es denn, wenn du den Brief quasi "für deine Eltern" aufsetzt und diese dann unterschreiben lässt?

Ganz kurz und knapp:

Die ständigen Anrufe meine Ex-Schwiegertochter belasten mich psychisch sehr und ich bitte Sie, mit ihr zu reden, dass sie diese unterlassen soll.

Ich bin kein Meister im Formulieren, aber ich denke, es sollte so knapp und vor allem so emotionslos, bzw. frei von Anschuldigungen sein, wie nur irgend möglich.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 17:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie Deep schon schrieb: Es macht keinen Sinn, das an den Anwalt der Ex zu schicken, denn dieser ist nicht ihr Aufpasser und nicht ihr Anstands-Wauwau. Und Weisungsbefugnisse hat er ihr gegenüber auch nicht.

Wenn überhaupt würde es nur Sinn machen, ein knappes Schreiben (ohne Friseur-Fragen oder Vorwürfe, wer weswegen krank geworden sein soll) aufzusetzen und von den Eltern unterschreiben zu lassen, indem die Dame deutlich und direkt (!) aufgefordert wird, diese Anrufe ab sofort und ausnahmslos zu unterlassen, da ansonsten umgehend eine Strafanzeige wegen fortgesetzten Verstosses gegen >>>§ 238 StGB<<< erfolgt.

Grüssles
Martin
(der immer der Ansicht, dass man nicht mit einem Messer zu einer Schiesserei gehen sollte)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 18:19
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

erstmal Danke für Eure Antworten. Neuezeits Raffung gefällt mir eigentlich ganz gut, den von DeepThought angesprochenen Satz "Ich habe Ihre Mandantin daher letztmalig aufzufordern, dass sie das Stalking meiner Eltern unterlässt." würde ich da noch raus streichen.

Leider ist es so, dass bei Exe normale Bitten und Aufforderungen einfach verpuffen, unternehme ich gar nichts (was ich auch schon versucht habe), ist das Resultat dass sie sich in ihren verqueren Ansichten bestätigt fühlt (weil wir ja nur wegen unseres schlechten Gewissens nichts sagen  :knockout:) und ihr das weiteren Auftrieb gibt. Letzten Endes erreiche ich nur etwas, wenn ich "Zähne zeige", zudem strickt sie sehr an ihrem Image als armes Opferlämmchen. Indem ich das, z.B. bei ihrem Anwalt ankratze, habe ich daher eher eine Chance etwas zu bewirken als wenn ich das ihr zum xten Mal schreibe.
Wie Beppo schreibt, gehe ich davon aus, dass ihr Anwalt dahingehend auf sie einwirkt. In der Vergangenheit hatte ich diesbzgl. schon mal Erfolg (denke ich zumindest). Exes Image ist nämlich das Wichtigste für sie.

Gruss
StevePJ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2010 18:34
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

mit dem Säbel will ich eigentlich noch warten, das Schreiben sehe ich eher als Florett  😉

Gruss
StevePJ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2010 18:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Steve,

Du solltest Deeps Einwand ernst nehmen: Weder Du selbst noch Exens Anwalt sind in diesem Fall legitimiert, überhaupt irgendwas zu unternehmen. Solange ein Verhalten nicht von Sanktionen bedroht ist, sind solche Briefe sowieso nur heisse Luft. Genauso gut könntest Du Dein Schreiben an die Bäckersfrau richten mit der Massgabe, sie möge Exchen beim nächsten Brötchenholen doch mal die Meinung sagen.

Deine Ex hat bei ihrem Anwalt das beste Image: Sie bringt Kohle. Warum sollte er diese gute geschäftliche Basis dadurch beschädigen, dass er sie ermahnt, etwas Bestimmtes nicht zu tun? Ihre Aussenwirkung wird durch ein Schreiben an den Anwalt nicht angekratzt. Anders wäre es, wenn Deine Eltern im Besitz einer Einstweiligen Verfügung gegen ihre Schwiegertochter wären: Die könnte man nämlich herumzeigen. Und nur damit wäre sie zu beeindrucken, wenn sie so grossen Wert auf ihr Image legt.

IHR Anwalt ist nicht DEIN Verbündeter. Du selbst musst Dir die Frage beantworten: Willst Du Briefe über Friseurbesuche schreiben - oder willst Du in der Sache etwas erreichen? Das meinte ich mit "Messer" und "Schiesserei".

Grüssles
martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 19:10
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Steve,

ich würde so ein Verhalten auch nicht einfach so im Raum stehen lassen.
Daher mein Rat:
1. rede mit deinen Eltern, ob sie mit so einem Brief überhaupt einverstanden sind.
2. deine Eltern schreiben den Brief, entsprechend des Vorschlages von neuezeit, an die Ex selbst - du kannst ihnen ja anbieten es zu formulieren  😉
3. eine Kopie davon geht mit einem kurzen Anschreiben an den Anwalt der Ex, in dem Anschreiben die Bitte diesbezüglich auf seine Mandantin einzuwirken, da sonst rechtliche Konsequenzen erwartet werden können (wenn deine Eltern dazu bereit sind, da was durchzuziehen).
4. deine Eltern sollten zukünftig SOFORT auflegen wenn die Ex aufruft

Ohne 1. kann es passieren dass deine Eltern dir in den Rücken fallen, ohne es zu wollen, weil sie Streit vermeiden wollen ("ach ist ja doch nicht so schlimm gewesen..."). Dann stehst du als der Blöde da, der aus Sicht der anderen Seite etwas harmloses hochgespielt hat.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 22:35
(@mappi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hmmm ... also ich weiss nicht.

Also was mir sofort in den Sinn kam...
Ich glaube eher das der RA sich schepp  :rofl2: Und wenn er ganz arg hinter der Kohle her ist
veranlasst er die Exe noch zu einer Verleumdungsklage ... "Stalking"

Ich wäre da etwas vorsichtiger. Verstehe aber auch das Du angenervt bist.
Also nichts für ungut.

Gruss
Mappi

Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 23:27
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Da mein Denkapparat manchmal ein wenig langsam funktioniert hätte ich jetzt doch noch eine Frage, Steve:

Wenn die Hautklinik sagt, dass die Haare nicht geschnitten werden dürfen (wegen kompletten Ausfall - warum DAS denn?), warum hast du sie dann trotzdem schneiden lassen?

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2010 00:41
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Moin pk,

Diese angebliche Aussage der Hautklinik habe ich zum ersten Mal gehört, wenn ich in den letzten Wochen immer wieder angesprochen hatte, dass die Haare endlich geschnitten gehören, kam diesbzgl. nix von Ex.
Ich halte das ohnehin für kompletten Unsinn, das ist aber nix Neues. Ex muss immer etwas "dagegen" sagen, und ist da sehr kreativ - was aber nicht zwingend mit den Realitäten zu tun hat.

Der letzte Termin in der Hautklinik war im Okt letzten Jahres (natürlich wie immer ohne mich), ich hatte Anfang dieses Jahres zufällig mitbekommen, dass im April ein Folgetermin sein sollte. Daher bitte ich Ex seit einem halben Jahr, dass wir den nächsten Termin gemeinsam wahrnehmen. Ihr Anwalt hatte mir das Anfang März auch zugesagt, ebenso wie eine Kopie der Unterlagen. Seitdem warte ich und warte ... Ihre Aussage mir gegenüber: Mit so einem wie mir muss sie nicht gemeinsam zum Arzt.
Nachdem Sohnemann jetzt die zweite Ferienhälfte bei mir ist, will ich nun selbst einen Termin ausmachen, von dem ich Ex dann in Kenntnis setzen werde.

Den Brief spare ich mir jetzt erst mal, hatte am Samstag morgen die Antwort meines Anwalts in Sachen Unterhaltsklage Ex im Briefkasten. Da ist erst mal für genug Zündstoff gesorgt und ich will nicht riskieren der Gegenseite irgend etwas zu liefern dass gegen mich verwendet werden kann.

Gruss StevePJ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2010 12:38




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