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Aufenthalt der kinder bei Trennung/Scheidung

 
(@bonne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich bin neu hier und muss mich leider mit Themen auseinandersetzen, die ich nie für möglich gehalten habe:
Meine Sorge gilt meinen Kindern!
Ich habe zwei Kinder (2 und 7)mit meiner Frau. Nun läuft unsere Ehe aus dem Ruderdurch verschiedene Probleme (Selbstverwirklichung bei meienr Frau...sie geht häufig allein auf die Rolle, was auch Männerbekanntschaften zur Folge hat, Alkoholproblem, psychische Probleme)
Ich bin voll Berufstätig und meine Frau hat eine drittel Stelle. Nach Feierabend und an den Wochenenden bin ich jetzt schon quasi alleinerziiehender Vater, da meine Frau viel Ruhe braucht und gerne lange schläft. -
Mein großer hat einen viel besseren Draht zu mir als zu seiner Mutter und verbalisiert dies auch deutlich.-
Da ich meine Kinder sehr liebe, habe ich bisher alles inkauf genommen. Aber ich bin jetzt an einem Punkt angelangt, wo ich nicht weiter kann und möchte.-
Meine Fragen:
1.Welche Möglichkeiten habe ich, dass der große oder sogar beide Kinder bei mir leben können (Während ich arbeite wäre für die Kinder gesorgt durch Schule/Kindergarten und Oma und Opa).?
2.Welches Mitspracherecht hat mein bald 8-Järiger Sohn, wenn es um seine Wohnsituation geht?
3. Wie muss ich den Weg ebnen, damit meine Kinder bei mir sein können?
Esäre schön, wenn mir jemand Rat geben könnte!
Gruß bonne

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2006 02:33
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bonne und willkommen!

Denk am besten noch mal drüber nach, ob es nicht einen Weg gibt die Ehe zu retten und Euren Kids ein intaktes Elternhaus zu bewahren. Eine Paartherapie, Elternberatung, whatever.

Denn einerseits ist die Trennung der Eltern für die Kids der blanke Horror. Andererseits hast Du als Vater schlechte Karten, wenn die Mutter nicht einverstanden ist, daß die Kids bei Dir bleiben. Und mit nem Vollzeitjob und Betreuung durch die Großeltern gehen Deine Chancen gegen Null, wenn die Mutter dagegen eine fast 24h-Betreuung bieten kann.

Auch aus Sicht Deiner Kids sollte man sich fragen, ob sie bei ihrer Mutter nicht besser aufgehoben sind als überwiegend bei den Großeltern.

Um trotzdem Deine Fragen zu beantworten:

1) Der klügste Weg wäre eine einvernehmliche Einigung mit der Mutter. Ansonsten Klage einreichen beim Amtsgericht auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Dich. Aber Dir sollte klar sein, daß Du mit letzterem einen harten Krieg beginnst und die Mutter mächtige Werkzeuge hat um den Spieß umzudrehen. Vor dem deutschen Recht sind Vater und Mutter so ungleich wie Katze und Hund.

2) Der Kleine wird mit Sicherheit befragt. Inwieweit seinen Aussagen Gewicht gegeben wird, liegt leider allein im Ermessen des Richters.

3) Schwierig. Sieh zu, daß Du die volle Betreuung der Kids sicher stellen kannst. Wechsel des Arbeitsplatzes, Homeoffice, Gleitzeit, whatever.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 04:23
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

guten morgen und ein willkommen auch von mir, bonne,

auch wenn du nur ein ganz wenig von deinen problemen schilderst,
so kommen sie mir - und ich bin mir sicher, einer vielzahl anderer user - bekannt vor:

die frau des mutterseins müde und will "endlich auch mal auf ihre kosten kommen"

und sie kann es, weil du ihr den rücken dazu freihälst,
ich bin mir sicher, sie erachtet es sogar als selbstverständlichkeit ...

im gegensatz zu mir - und vielen anderen hier - hast du den großen vorteil,
dass du noch ganz am anfang eurer (möglichen) trennung (-sauseinandersetzungen) stehst

schau dich auf dieser seite mal ein wenig um,
dinge die du - die wir alle - im traum nicht für möglich gehalten hätten,
können im zuge der trennung passieren ...

viele von uns erkennen die frau, die sie einst liebten, heute nicht mehr wieder ...

eines kann ich dir bereits jetzt ganz sicher sagen:

die wahrscheinlichkeit, dass dir die kinder im zuge einer trennung zugesprochen werden,
ist im vergleich zu der wahrscheinlichkeit, dass ihr eure eheprobleme überwindet, nahe null

es liegt jetzt an dir

deine frau wird wohl zur zeit nicht das geringste interesse daran haben,
ihr verhalten zu ändern

klar, du könntest sie darauf ansprechen, ihr vorschlagen, eine eheberatung aufzusuchen,
ich spekuliere jedoch: sie wird es für unnötig erachteten, eure probleme werden nur noch größer  ...

wie schon gesagt, ihr verhalten wirst du nicht ändern können,
was du jedoch ändern kannst, ist dein verhalten
... und oft hat dies zur folge, dass sich das verhalten des anderen daraufhin ändert

kümmere dich (mehr) um dich:

kauf dir neue klamotten, geh auf die rolle
(wann hast du das letzte mal mit deinen kumpels eine sauftour gemacht?)
treib sport, geh tanzen, volkshochschule, theater, kino ...,
fahr mit deinem besten kumpel ne woche segeln, angeln oder sonst was

Nach Feierabend und an den Wochenenden bin ich jetzt schon quasi alleinerziiehender Vater, da meine Frau viel Ruhe braucht und gerne lange schläft. -

nach feierabend gehst du zukünftig feiern,
am wochenende auf die waltz  😉

[ironie on] wo kommen wir denn da hin:
vollberufstätig und in der freizeit auch noch alleinerziehend [ironie off]

... und wenn du´s nicht aus eigener kraft schaffst,
such dir hilfe, sprich mit freunden oder geh zu ´nem therapeuten o.ä. (ist kein makel!)

du bist zunächst einmal nur allein für dich verantwortlich!

und danach kommt lange erst mal nichts,
dann erst die kinder und irgendwo, ganz am ende, erst deine frau
(wenn überhaupt ..., ich nehme an, sie ist erwachsen :wink:)

kümmere dich um dich (und ganz "nebenbei" machst du dich rar und interessant)

du wirst sehen, dir geht es besser (und vielleicht besinnt sich sogar deine frau ...)

lg und viel kraft

wolf,

der seine eigenen tipps damals leider nicht bekam ...

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 12:40
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Wolf

- kluge Dinge schreibst Du da!! Warum hat mir sowas niemand geschrieben, als ich am Anfang meiner Horrorfahrt stand?

Hey Bonne

- ich hatte, so wie Du es (noch) vorhast, damals auch auf hart geschaltet. Bildete mir ein sie würde den Kurzen irgendwie bei mir lassen, sogar 2 Jugendämter sagen er sei bei mir besser aufgehoben. Heute habe ich 13 Monate ultraharten Kampf hinter mir, einen vaterblinden Richter, sehe meinen Kleinen unter widrigsten Umständen höchstens alle 2 Wochen, viele Monate sah ich ihn gar nicht, mein Haus wurde aufgebrochen und leer geräumt, ich wurde zusammen geschlagen und im Moment sieht es aus als stehe ich kurz vor dem finanziellen Ruin und muß der Ex ihr Leben vergolden. Und die Schlacht wird schätzungsweise noch 6-12 Monate brutal weiter gehen. Oder länger. Von keiner Seite (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) bekomme ich bisher Rechtsschutz und mein Kleiner leidet Höllenqualen. So wie Dein Sohn sagt meiner ständig und überall, daß er bei mir sein will, er wurde oft gehört, doch es wurde ignoriert.

Denk mal drüber nach, was Wolf schreibt.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 15:01
(@theend)
Schon was gesagt Registriert

Hi Bonne,

leider kann ich es nur bestätigen was dir lonesaomewolf und milan geschrieben haben.Ich war heute beim RA und wollte eine einstweilige verfügung für die Kinder, damit ich mit Ihnen ausziehen kann, da meine Frau gewaltätig (gegen mich) geworden ist und noch ein paar anderen Gründen.Fakt war: Er hat mir davon abgeraten und gemeint das ich dieses Krieg nicht gewinnen werde. Er hat mir mal wieder klar gemacht, das ich keine Chance habe die Kinder zu mir zu holen.Auch wenn es das bessere für die Kinder währe.Solange es gegen den Willen deiner Frau ist wirst du machtlos da stehen.Ich kann nur nochmal wiederholen kümmere Dich um Dich selbst und versuche deine Weg zu gehen.
Sorry, aber so ist es.Alles andere bringt Dich nicht weiter.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2007 19:24
(@PhoeniX)

:question: :question: :question: und Moin

Ich fasse es nicht was hier von sich gegeben wird. Hebe es extra 3 mal gelesen.
                  :reihenfolge:

Also ihr seit verheiratet, daher gehe ich von GSR aus.

Dein Handlungsspielraum reicht vom Aussperren der Ex und dem Zurückbehalten der Kinder bis hin zu deinem Auszug und abfinden in der Rolle als Wochenendvater. Wo jetzt das für dich Machbare liegt, mußt du für dich ergründen.

Ließ mal links in der Navigationsliste unter Informationen dir den Link Erste Hilfe durch oder klicke >hier<.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 00:07
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Phoenix!

Vielleicht liest Du nicht 3x in einem einzigen Tread sondern mal alle Treads hier im Forum zum Thema. Dann weißt Du auch wie es in der Gerichtslandschaft da draußen wirklich aussieht und ab wann Ratschläge vernünftig sind und wann nicht.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 00:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke, es ist besser die Möglichkeiten aufzuzeigen und nicht gleich den Himmel schwarz anzumalen!

Es soll ja noch Richter geben, die nach dem Gesetz urteilen und sich eine objektive Rechtssprechung leisten  :wink:! *Ironie off*

Im Ernst:
auch wenn es vielfach so aussieht, darf man nicht verkennen, das dies mitunter auch das Sammelbecken der Extremfälle ist. Nicht alle Richter lassen sich so einseitig beeinflussen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 00:50
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Kasper!

Is schon richtig was Du schreibst. Aber als KV die KM aussperren und die Kids einbehalten geht sicher in deutlich mehr als 50% der Fälle voll nach hinten los und endet mit einem Herausgabebeschluss gegen den KV und Abholung der Kids durch KM mit Polizei.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 00:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Milan,

wie weit muss sich ein Mann erniedrigen lassen?

1) er kümmert sich um die gemeinsamen Kinder, wärend sie ihren Freihandsdrang auslebt.
2) sie wird nicht nachgeben und sich um die Kinder kümmern, da sein Verantwortungsgefühl es niemals zulassen würde, einen *drauf* zu machen ... also mach sie wieder was sie will, das sie es weiss.

3) um das eigene Gesicht zu waren, muss er Grenzen setzen, auch wenn es nach hinten los geht. Und vielleicht .... sie geht und gut ist!

Gruß
Kasper
*der sich gerade gewaltig auf die Zunge beißt*

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 01:23




(@bonne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
erst einmal möchte ich mich bei euch bedanken, auch wenn Eure Erfahrungen mir leider nicht das Feedbach geben, was ich mir gewünscht habe-aber das ist eben das Problem mit der traurigen Realität.
Dir wolf möchte ich danken, mit dem Rat an meinem Verhalten etwas zu ändern. Da hast du mir einen Denkanstoß gegeben den ich auch umsetzen werde.
Tja Milan, ich denke das auch mein RA mir nicht viel anderes sagen wird, außer das meine Chancen auf die Kinder gegen null tendieren.
Kasper, deine Ansätze finde ich mutig, wenn auch ein bisschen krass, durchaus nicht verkehrt, da wir uns wehren müssen. Aber ehrlich gesagt, habe ich zu viel schiss, dass sich die Fronten dann so sehr verhärten und das meine Frau dann endgültig die "Macht" über unsere Situation gewinnt.-
Kann mir denn noch jemand etwas zum Thema Alkoholabhängigkeit der KM schreiben und was ich in diesem Bezug vielleicht noch für Möglichkeiten habe?
lg an euch
bonne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2007 01:46
(@PhoeniX)

Moin

Wieweit kannst du besagte Alkoholabhänigkeit beweisen??

z.B. Fahrverbot wegen Alk am Steuer - anonyme Alkoholiker - etc

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2007 02:03
(@bonne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,
mit den Beweisen ist es schwierig.
Außer den Rechnungen für den "Stoff" und eventuellen Aussagen von Bekannten/Nachbarn, die aber auch nur Momentaufnahmen sein können, habe ich nicht viel vorzuweisen.
Gruß bonne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2007 12:01
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bonne!

Den Alkoholismus müsstest Du als Argumentation in Deinen ABR-Antrag nehmen und vom Gericht fordern, daß sie die Exe mittels Gutachten überprüfen. Schätze ihre Leberwerte wären dann ausschlaggebend.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2007 12:18
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Bis ein Gericht eine solche Forderung annimmt, ist St. Nimmerleinstag.
Im Einstweiligen Anordnungsverfahren gibt es keine Gutachten.
und ein Jahr später, im Hauptverfahren kämpft er sich den Wolf.

Meine Meinung: Finger weg vom Alkoholmissbrauchsvorwurf!

ausser: Delirium tremens (von lat. delirium „Irresein“, tremere „zittern“; Synonyme: Entzugsdelirium, Alkoholdelirium)
Quelle Wikipedia

Ich würde den noch weiter unterstützen, ihr Treiben auszubauen. Schön ziehen lassen.
Ihr eine 1-Zimmer-Wohnung kaufen und einrichten. Mit Wasserbett und Getränkebringdienstabo.

Ist alles günstiger, als wenn sie auf die Idee kommt, sich an den Kids zu bereichern.

Die Schmerzen, die Du dann bekommst, wiegen die paar Euros für Wohnung allemale auf.

Ach so: Ziel ist, das friedlich und von sich aus die Familie verlässt, voll in dem Bewusstsein, das genau das von Dir bekommt, was sie nun anstrebt:

Wohlstand, der "Alte" zahlt und sie kann auf Trebe gehen . . .
nur eben: Ohne Kids. Dokumentiert.

tschüss

Selbst wenn Dich solch Geschichte 100.000 Euro kostet ist es günstiger als zerrieben mit 890 € auszukommen, ein Laienstudium des Familienrechts hinzulegen, und die kids nicht oder nur sporadisch oder gar nur mit BU zu sehen.


Hey Deep möchtest Du nicht mal den in die smilies aufnehmen? 😉

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2007 13:20