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Anwalt

 
(@frischerpapaverzweifelt)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde mich gerne mal wegen einer evtl. Trennung alleine unverbindlich von einem Anwalt beraten lassen. Dabei ist mir klar, dass ich 100%ig offen sein sollte, d.h. finanzielle Situation vollständig offenlegen. Das wird jedoch einen Streitwert in die Höhe treiben. Wird eine Beratung nach Streitwert berechnet?

Wenn es dann zur Trennung kommt, würde ich versuchen, so viel wie möglich mit meiner (Noch)-Ehefrau ohne Anwalt zu regeln und nur noch die notwendigen Dinge mit Anwalt, um den Streitwert gering zu halten. Müsste ich dann immer wieder zu meinem Erstanwalt gehen, oder kann ich bzw. können wir dann einen anderen nehmen (zweigleisig fahren)? Ich kenne so etwas von Maklern, bei denen man bei einem Hausverkauf nicht zweigleisig fahren darf. Tauschen die Anwälte Daten aus?

Freue mich auf eure Antworten.

[Editiert am 27/6/2005 von FrischerPapaVerzweifelt]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2005 14:35
 elwu
(@elwu)

Ich würde mich gerne mal wegen einer evtl. Trennung alleine unverbindlich von einem Anwalt beraten lassen. Dabei ist mir klar, dass ich 100%ig offen sein sollte, d.h. finanzielle Situation vollständig offenlegen. Das wird jedoch einen Streitwert in die Höhe treiben. Wird eine Beratung nach Streitwert berechnet?

Hi,

eine Erstberatung sollte nicht mehr als ca. 200-250€ kosten. Lass dir vorher einen Festpreis schriftlich bestätigen. Geh mit den wichtigen Unterlagen zum Termin, schreib dir deine Fragen vorher auf, damit du keine vergißt. Unterschreib beim Anwalt blos keine Vollmacht! Du kannst dann jederzeit einen anderen nehmen für spätere weitere Angelegenheiten. Wenn du und deine Frau gemeinsam einen Anwalt nehmt solltet ihr vorher alles schriftlich festgehalten haben (sprich: eine Scheidungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt und (ggf. beim Notar) unterzeichen) und den das nur noch beim Gericht umsetzen lassen - denn ein Anwalt darf immer nur eine Partei vertreten.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2005 15:08
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, FPV,

soweit ich weiss, dürfen anwälte daten nur austauschen mit ausdrücklicher genehmigung des mandanten und nur, wenn es zwingend erforderlich ist (z.b. wenn RA keine OLG-zulassung hat). sie haben ja auch eine schweigepflicht, ähnlich wie ärzte.
nein, du bist nach einer erstberatung nicht verpflichtet, denselben RA zu beauftragen.

das erst-gespräch ist üblicherweise mit 'festhonorar' (ca. 120 - 400 euros; musste halt fragen, bevor du einen termin abmachst), d.h. ohne rücksicht auf einen evtl. streitwert. wenn du allerdings bei dem RA 'bleibst' (und das vorher so abgesprochen war!), ist es durchaus möglich, dass auch der erste besuch bei ihm schon in die 'fall-abrechnung' fällt (war bei mir so, erst-honorar wurde zwar erstmal verlangt, aber später als 'vorauszahlung' in die end-abrechnung einbezogen).

versuch' auf jeden fall bei mandatserteilung/beauftragung auszumachen, dass der RA nach RVG (rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und nicht auf honorar/stundenbasis abrechnet, ist nach meiner meinung a. transparenter und b. sind die kosten 'vorhersehbarer', da der tatsächliche zeitaufwand des RA fast keine rolle spielt.

2 links dazu (der erste ist das RVG, der zweite ein gebührenrechner (auch für RVG!!)):

http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/RVGeinspaltig.pdf

http://www.jurway.de/anwalt/brago.htm

oder benutze im hauptmenu (links) unter 'informationen' den dortigen 'prozessrechner'.

gruss
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2005 15:27
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, nochmal,

alle punkte von elwu sind wichtig, aber

sprich: eine Scheidungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt und (ggf. beim Notar) unterzeichen)

möchte ich 'modifizieren': eine solche vereinbarung IMMER vom notar beurkunden lassen, sonst ist's im ernstfall nicht mehr als irgendein stück papier.... und dann schaut später einer evtl. dumm aus der wäsche... :puzz:

[Editiert am 27/6/2005 von ulliberne]


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2005 15:33
(@karolus)
Schon was gesagt Registriert

Wird eine Beratung nach Streitwert berechnet?

Der Kostenrahmen für eine Erstberatung ist in der BRAGO geregelt, dort ist m.W. eine obere Grenze genannt (guckst du mal bei Google).
Falls du danach eine weitergehende Beratung durch den Anwalt in Anspruch nehmen möchtest, ohne dich von ihm vor Gericht vertreten zu lassen, kannst du dafür ein Honorar mit ihm aushandeln. Ein Anhaltswert ist hier € 150,- / Stunde.

Wenn es dann zur Trennung kommt, würde ich versuchen, so viel wie möglich mit meiner (Noch)-Ehefrau ohne Anwalt zu regeln und nur noch die notwendigen Dinge mit Anwalt, um den Streitwert gering zu halten.

Wenn das klappt, ist es sicher die beste Lösung.

Müsste ich dann immer wieder zu meinem Erstanwalt gehen, oder kann ich bzw. können wir dann einen anderen nehmen (zweigleisig fahren)?

Beraten lassen kannst du dich von mehreren Anwälten.

Gruß,
karolus


AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2005 14:57
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

@all:

(aus meinem post) erst-gespräch ist üblicherweise mit 'festhonorar' (ca. 120 - 400 euros

ich korrigiere mich: max. 190,- euro gem. RVG §34 abs. 1 bzw. gebühr nr. 2102.
@karolus:

ist in der BRAGO geregelt

sorry, die BRAGO gilt seit letztes jahr nur noch für 'altfälle' und wurde ersetzt durch das RVG (siehe mein erster post).

Falls du danach eine weitergehende Beratung durch den Anwalt in Anspruch nehmen möchtest, ohne dich von ihm vor Gericht vertreten zu lassen, kannst du dafür ein Honorar mit ihm aushandeln.

kannste natürlich machen, ich bleib' aber dabei:

(aus meinem post) versuch' auf jeden fall bei mandatserteilung/beauftragung auszumachen, dass der RA nach RVG (rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und NICHT auf honorar/stundenbasis abrechnet, ist nach meiner meinung a. transparenter und b. sind die kosten 'vorhersehbarer', da der tatsächliche zeitaufwand des RA hierbei fast keine rolle spielt

und wer kann den schon abschätzen/kontrollieren???
gruss
ulli

[Editiert am 28/6/2005 von ulliberne]


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2005 15:11