Antrag auf Raumauft...
 
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Antrag auf Raumaufteilung innerhalb der Wohnung

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(@lana1980)
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Also es hat sich etwas ereignet.

Hallo an alle erstmal!

Mein Nochmann wurde vor ein paar Tagen von der Polizei abgeholt und der Wohnung verwiesen. Es ereigneten sich leider nicht so schöne Vorfälle, unter anderem schlug er unser 4jähriges Kind schon wieder so doll, dass der halbe Oberschenkel rot anlief. Dann passierte noch was anderes und mir ist einfach nur noch die Hutschnur geplatzt. So konnte es nicht weitergehen. Ich bin dann zur Polizei gefahren und habe mit den Beamten gesprochen, die sofort eine Anzeige wegen Körperverletzung aufnahmen. Es kamen dann extra noch 2 Beamte von der Kriminalpolizei von weiter her angereist und sprachen am selben Tag auf der Wache mit mir. Ich gab ihnen mein Protokoll und dann ging alles ganz schnell und mein Nochmann wurde mit Hilfe von einem halben Dutzend Polizisten für 10 Tage der Wohnung verwiesen.
Er legte noch Einspruch beim Verwaltungsgericht ein, der aber abgelehnt wurde. Die Wohnungszuweisung für 6 Monate läuft jetzt im Eilverfahren und dürfte nächste Woche beschlossen werden.

Die Kripo merkte an, dass ich schon ruhig hätte früher kommen sollen, denn es gab ja schon mehrere Vorfälle in den letzten Wochen. Auch die psychische Komponente ist nicht zu verachten. Am Montag bekomme ich Hausbesuch von einem Mitarbeiter des weißen Rings.

Jetzt muss ich nur gucken, wie ich finanziell durchkomme. Ich arbeite ja in einem Saisonbetrieb und die Arbeitsverträge werden über das Winterhalbjahr auf 450€ Basis gekürzt. Meine nächsten Gänge werden wohl das Sozialamt sein, denn ich kann mich auf Unterhaltszahlungen von meinem Nochmann nicht verlassen. Ich muss selbst zusehen, wo wir bleiben.

Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.

VG Lana

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Themenstarter Geschrieben : 14.09.2019 20:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schlimm, dass erst sowas passieren musste, aber gut, dass du diesmal gehandelt hast und alles ins Rollen kommt.

Dein Ex darf auf keinen Fall unbegleiteten Umgang bekommen! In solchen Fällen, in denen Eltenteile physische oder/und psychische Gewalt ausüben, würde ich zu Umgangsausschluss tendieren, wenigstens vorübergehend. Denk bitte daran, dass du rechtzeitig einen Plan in der Tasche haben musst, wenn er mit seinem Anspruch auf Umgang um die Ecke kommt. Und dass das was du tust, rechtlich Hand und Fuß haben muss.

Halt uns auf dem Laufenden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 14.09.2019 21:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da hast Du Glück gehabt ... in meinem Fall wurde der Gewaltschutz wegen Gewalt gegen Kinder explizit abgelehnt, da es nur für die Partnerschaftliche Komponente da wäre. Aber ich nehme auch stark an, dass sie so einen Bahnhof machen, weil Du eine Frau bist. Hättest Du die Kinder vermöbelt und Deinen Ex, wärst Du vermutlich mit einer Belehrung davongekommen.

Wenn er es Richtig macht, dann hebelt er die Geschichte aus und das Protokoll ist nichts wert.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2019 21:05
(@lana1980)
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@Lausebackesmama: Ich bin hin- und hergerissen.

Auf der einen Seite habe ich schon Angst, dass er während seiner Umgangszeit mit den Kindern irgendwas macht, was verstörend sein könnte. Auf der anderen Seite war er zu seinen Söhnen aus erster Ehe eigentlich immer nett, weil er diese natürlich nicht ganz so oft sah. Und die wenige Zeit, die er mit ihnen hatte, hat er dann positiv genutzt. Ich muss die Sache erstmal beobachten und werde mich beraten lassen. Ich hoffe da von ganzem Herzen auf eine positive Entwicklung. Im Moment erhalte ich ja schon wieder Liebesbriefe per Post von meinem Nochmann...

@ Kasper: Das Gericht hat bei meiner Anwältin angerufen und gesagt, dass hier der Gewaltschutz nicht greift, es aber den Antrag auf Wohnungszuweisung wg. Kindeswohlgefährdung bearbeiten wird.

War das bei dir denn so, dass deine Ex die Kinder aggressiv angegangen ist?

VG Lana

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Themenstarter Geschrieben : 14.09.2019 22:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

War das bei dir denn so, dass deine Ex die Kinder aggressiv angegangen ist?

Lange Geschichte ...
Kurz, sie ist die Kinder nicht angegangen, sie hat sie misshandelt. Auch während des Umganges gab es immer wieder Probleme, da sind die Kinder nachts von der Mutter abgehauen ... wie gesagt, lange Geschichte.
Im Grunde ist das Hauptproblem, dass die Beteiligten eigentlich Beihilfe leisten, denn sie tun nichts. Bei mir hat es fast 10 Jahre gedauert, bis mit Gutachten und Berichten ein festes Bild gezimmert wurde. Jetzt geht es gerade nur noch in die Nachbearbeitung mit Strafanzeigen und Schadensersatzforderungen ... Im Grunde ist es ein jämmerliches Bild, mit Schwarzarbeit, Sozialbetrug, Steuerhinterziehung .... im Grunde muss man sich nicht mehr wundern, das die Kinder blöd im Kopf sind. Sie werden selbst durch die Garatenpflicht nicht einmal geschützt, und alle waschen sich die Hände in Unschuld.

Ich habe nur eine Hoffnung. Dass es sich denke irgendwann ändert. Schließlich wurde in der deutschen Justizgeschichte auch erst Jahrzehnte später es als Verbrechen befunden, dass man wehrlose Menschen umbringt. Wir müssen also vermutlich noch ein paar Jahre warten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 14.09.2019 22:24
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bin hin- und hergerissen.

Auf der einen Seite habe ich schon Angst, dass er während seiner Umgangszeit mit den Kindern irgendwas macht, was verstörend sein könnte. Auf der anderen Seite war er zu seinen Söhnen aus erster Ehe eigentlich immer nett, weil er diese natürlich nicht ganz so oft sah. Und die wenige Zeit, die er mit ihnen hatte, hat er dann positiv genutzt. Ich muss die Sache erstmal beobachten und werde mich beraten lassen. Ich hoffe da von ganzem Herzen auf eine positive Entwicklung. Im Moment erhalte ich ja schon wieder Liebesbriefe per Post von meinem Nochmann...

Entschuldige, aber dafür habe ich überhaupt kein Verständnis!!! Du warst wg KWG bei der Polizei. Du hast sie davon überzeugen können! Der brutale Kerl ist raus aus der Whg. Und Du denkst ernsthaft über unbegleiteten Umgang (wenn überhaupt) nach?!

Und wenn die Liebesbriefe nicht nur taktisch sind, sondern tatsächlich ernst gemeint, dann zeigt das doch nur viel mehr, dass der Kerl krank ist. Also dringend professionelle Unterstützung braucht! Vielleicht hilft da ja sogar das Druckmitttel Umgang ihn dazu zu bewegen!

Ich glaube übrigens auch, dass Du Dir Unterstützung holen solltest. Du wirkst nicht, als seiest Du in der Lage, die aus meiner Sicht unbedingt notwendige klare Kante (zumindestens für den Moment) zu zeigen. Warum auch immer... Und komm jetzt nicht mit den Kindern, die der Kerl gerade geschlagen hat!!!

toto

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Geschrieben : 15.09.2019 09:30
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Lana,

ich sehe es genauso wie @TotoHH

Ein unbegleiteter Umgang kommt nach aktuellem Stand der Dinge nicht infrage!
Es muss vorerst begleiteten Umgang geben, um die Kinder zu schützen!!

Wir können hier nur beurteilen, was Du an Infos schreibst, aber danach würde ich die "Liebesbriefe" Deines Ex als rein taktisch abheften.
Er hat sich durch sein bisheriges, über Monate gezeigtem Verhalten, völlig disqualifiziert.

Auch ich denke, dass Du professionelle Unterstützung brauchst.

Noch etwas: Dein Ex ist zwar jetzt aus der Wohnung, aber nicht aus Deinem Leben. Es kann sein, dass er Dich und die Kinder stalkt oder andere Dinge tut....

Alles Gute
WNV

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Geschrieben : 15.09.2019 11:18
(@lana1980)
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Das ist alles richtig,

ich will mir nur nicht vorwerfen lassen, dass ich die Kinder entfremden oder dem Vater vorenthalten möchte! Ich will sie zwar schützen, aber ich will auch kooperativ sein.

Wenn er jetzt weiß, dass ich nicht Halt davor mache, die Staatsgewalt zu Hilfe zu rufen, ist er ja vielleicht vorsichtiger im Umgang mit den Kindern. Und für ihn spricht, dass er die Kinder vor dem Aussprechen meines Trennungswunsches nie geschlagen hat. Ich bin mir sicher, dass er sich schon wieder fangen wird, wenn erstmal räumlicher und zeitlicher Abstand ins Land gegangen ist. Die Söhne aus voriger Ehe hat er auch immer ganz gut behandelt.

Der Liebesbrief von ihm ist vielleicht ernst gemeint, vielleicht aber auch nicht. Das ist mir egal, denn die Sache ist für mich nicht mehr zu retten. Ich merke, wie es mir jeden Tag ohne ihn besser geht. Ich traue mich endlich wieder Dinge zu tun, die er vorher einfach nur schlecht geredet und vergiftet hat und die ich dann infolgedessen seit Jahren nicht mehr getan habe. So langsam merke ich immer mehr, wie ich mich selbst für die Ehe aufgegeben habe. Zu sehr aufgegeben. Dass das nicht gut war. Dass meine innerliche und äußerliche Freiheit gelitten hat. Ich war wie in einem goldenen Käfig.

Dass er mich stalkt? Auszuschließen ist es nicht, aber: Er hat sowieso schon seit Jahren ein anderes Ziel im Fokus, nämlich seine Arbeitskollegin, die er glorifiziert, der er im Auto hinterher fährt, deren Auto er fotografiert, zu deren Sportverein er fährt und die Trainingszeiten ihrer Mannschaft ausspioniert, ihr in einem Forum, in dem sie aktiv ist, ellenlange Mails schreibt. Ob sie von ihrem Glück weiß? Ich bezweifle es. Sie wird ihn überall geblockt haben. Irgendwie tut er mir schon Leid, so liebeskrank zu sein. Aber er versteht einfach kein 'Nein'. Aber das ist nicht meine Baustelle. Ich fühle mich durch Anwälte und Polizei schon ganz gut beraten/beschützt.

@ Kasper: Das ist echt heftig. Erinnert mich an einen Alptraum, in dem du alle vor einer großen Katastrophe warnen willst, aber alle schlagen die Warnungen in den Wind und du verzweifelst regelrecht. Ich hoffe, dass die Gesetze schnell geändert werden und genauer hingeguckt wird!

VG und einen schönen Sonntag euch allen!
Lana

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Themenstarter Geschrieben : 15.09.2019 11:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal.

ich will mir nur nicht vorwerfen lassen, dass ich die Kinder entfremden oder dem Vater vorenthalten möchte! Ich will sie zwar schützen, aber ich will auch kooperativ sein.

Das ist auch alles löblich. Und dieses Forum ist sicher das letzte, das Dich bei einer Entfremdung unterstützen würde. Und ich selbst habe in einem früheren Post ja durchaus auch kritisch versucht anzumerken, ob die Handlungen des KVs objektiv tatsächlich so  'krass' sind, wie Du sie empfandest. Aber so wie Du es nun geschrieben hast und vorallem, dass offensichtlich sofort  auch bei der Polizei die roten Lampen angegangen sind, nehme ich den Tatbestand als eindeutig. Und dann muss der KV erstmal sein Problem in den Griff bekommen, bevor er die Kinder wieder zum Umgang (alleine) bekommt. Alles andere wäre fahrlässig (von Dir)! Und bestärkt mich darin, dass Du Dir persönlich Hilfe holen solltest, um loszukommen von dem Kerl. Ich wirkst nicht so gefestigt, wie Du es im weiteren geschrieben hast!

Und dies:

Wenn er jetzt weiß, dass ich nicht Halt davor mache, die Staatsgewalt zu Hilfe zu rufen, ist er ja vielleicht vorsichtiger im Umgang mit den Kindern. Und für ihn spricht, dass er die Kinder vor dem Aussprechen meines Trennungswunsches nie geschlagen hat. Ich bin mir sicher, dass er sich schon wieder fangen wird, wenn erstmal räumlicher und zeitlicher Abstand ins Land gegangen ist. Die Söhne aus voriger Ehe hat er auch immer ganz gut behandelt.

... ist schönreden der Situation. Ja, wenn er sich - nachweislich und mit Hilfe gefangen hat und sein(e) Problem(e) im Griff hat - dann soll sicherlich nichts gegen Umgang sprechen. Aber dazu muss er aktiv werden. Nur weil Du ihn mit Unterstützung der Staatsgewalt aus der Whg hast, sollte nicht reichen. Vielleicht macht ihn das ja sogar noch wütender!! Das weisst Du erst hinterher!

Unfassbare Grüße, toto

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Geschrieben : 15.09.2019 13:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Lana,

ich hoffe, dass dir die Beratung beim Weißen Ring die Augen öffnet. Wenn nicht, dann wünsche ich deinen Kindern, dass das Jugendamt eingreift und die Kinder vor euch beiden schützt.

Du erzählst völlig locker und frei, dass dein Ex seit geraumer Zeit eine Arbveitskollegin stalkt, auf der anderen Seite schließt du absolut aus, dass er das bei dir und euren Kindern auch tun könnte. Meinst du wirklich, dass du oder eure Kinder da einen besonderen Schutz genießen werdet? Nein, soabld er realisiert, dass du tatsächlich außer seiner Reichweite und seinem Einflußbereich bist, wird er andere Wege finden und da wird stalking ein Mittel sein zu seinem Ziel zu kommen.

Klar raspelt er jetzt Süßholz und versucht dich einzulullen. Überleg mal warum. Sicher nicht, weil er dich leibt, sonder neher weil er seinen Besitz (dich und die Kinder) wiederhaben will und vor allem zurück in die Wohnung will.

Unbegleiteter Umgang? Na klar, warum auch nicht. Ausbaden müssen es die Kinder. Mag ja sein, dass er ganz nett und freundlich zu seinen Kindern aus erster Ehe war. Ist das eine Garantie, dass es bei euren auch so sein wird? Vielleicht warst ja auch du immer dabei und da wollte er sich keine Blöße geben... keine Ahnung. Wenn du nun unbegleiteten Umgang zulässt, dann relativierst du alles, was du bisher erreicht hast. So schlimm kann es dann ja nicht gewesen sein.

Lass dich beim Weißen Ring und beim JA beraten. Frag nach Umgangsausschluß oder begleiteten Umgang. Es geht nicht darum ,was man dir evtl. vorwerfen könnte. Es geht darum, dass DU eure Kinder schützen musst. Falls du das nicht kannst, weil du viel zu abhängig von diesem Mann und seinen Gedanken bist, dann hoffe ich, dass eure Kinder durch andere Menschen geschützt werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 15.09.2019 13:29




(@lana1980)
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Danke für eure Anregungen und Hinweise, die nehme ich mir sehr zu Herzen!

Ich frage mich gerade auch, welche Strafe dem Kindsvater nun droht... Er hat ja schon diese eine Vorstrafe...

VG Lana

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Themenstarter Geschrieben : 15.09.2019 16:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Entschuldige, aber dafür habe ich überhaupt kein Verständnis!!! Du warst wg KWG bei der Polizei. Du hast sie davon überzeugen können! Der brutale Kerl ist raus aus der Whg. Und Du denkst ernsthaft über unbegleiteten Umgang (wenn überhaupt) nach?!

Ich sehe es Deinen Emotionen nach, dass Du sowas schreibst, aber es ist ... Bullshit.

Der Mann und Vater ist aus dem Haus, aufgrund der Zuweisung der Polizei nach dem Gewaltschutz, der nur auf Partnerschaftliche Gewalt zu beziehen ist. Gleichzeitig soll jetzt wegen Streitereien die Ehewohnung zugewiesen werden. Ob das so auch durch geht ... es gibt auch noch ein OLG.
Keines der Kinder ist ernsthaft verletzt ... ich prognostiziere, dass du keinen begleiteten Umgang durchbekommst. In jedem Fall würde ich das Jugendamt beraten mit ins Boot zu holen. Die müssen sich positionieren, auch weil diese den begleiteten Umgang letztendlich finanzieren.

Ich hoffe, dass die Gesetze schnell geändert werden und genauer hingeguckt wird!

Die Gesetze sind ausreichend, das Problem ist, dass diese nur nicht angewendet werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 15.09.2019 16:50
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich frage mich gerade auch, welche Strafe dem Kindsvater nun droht... Er hat ja schon diese eine Vorstrafe...

Darüber solltest Du Dir keine Gedanken machen. Und vor allem lass Dich keinesfalls darauf ein, die Anzeige zurückzuziehen. Du bist nämlich schon wieder im Entschuldigungsmodus ("so schlimm war es ja vielleicht doch nicht und manchmal kann er auch nett sein und ich kann doch nicht dem Vater meiner Kinder...").

Für Euch könnte nichts besseres passieren, als dass er für eine Weile aus dem Verkehr gezogen wird. Nochmal : erhält eine Frau Gestalt, er hat minderjährige Mädchen sexuell belästigt und er hat Deine Kinder misshandelt. Da gibt es nichts schönzureden und nichts zu bagatellisieren.

Wie der Polizist schon sagte und wie auch wir hier schon lange geraten haben, hättest Du ihn schon viel früher aus der Wohnung werfen lassen müssen.

Nimm Dir das, was midnightwish geschrieben hat, zu Herzen. Du hast bisher sehr wenig unternommen, um Deine Kinder zu schützen. Du hast ihnen durch Deine lange Passivität Schaden zugefügt. Gefährdet nicht schon wieder die Unversehrtheit Deiner Kinder und lass keinesfalls unbegleiteten Umgang zu.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2019 19:03
(@lana1980)
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Ich werde diese Anzeige niemals zurückziehen, auch, wenn ich mich eher deeskalierend verhalten will, aber den Druck auf ihn möchte ich schon aufrecht erhalten. Er hat sich zu viel rausgenommen, wie so oft schon. Ich kann auch anders, das wird er jetzt hoffentlich merken. Werde die nächsten Schritte in Ruhe mit meiner Anwältin besprechen. Ich werde begleiteten Umgang ansprechen. Dennoch kann ich mir gut vorstellen, dass er sich als Wochenendpapa den Kindern gegenüber wohlgesonnener verhalten wird als vorher. Falls er tatsächlich wieder einen Auftrag finden sollte, wird dieser vielleicht sogar in einer anderen Stadt liegen und dann wird es möglicherweise generell zu weniger Umgang führen. Aber warten wir mal ab, was noch kommen wird.

Danke für eure Hilfe! VG Lana

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Themenstarter Geschrieben : 15.09.2019 20:50
(@kasper)
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Moin,

die Strafanzeige wird in der Regel eingestellt. Vieles was man als rechtlich und moralisch strafrechtlich relevant hält, wird dann tatsächlich wirklich so verfolgt, meist weil "kein öffentliches Interesse" besteht.
Gerade bei Gewalt gegen Kinder ist diese zwar gesetzlich verboten aber keine meiner 4 Strafanzeigen wurde verfolgt. Alle wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt. Das heißt im Umkehrschluss, es ist zwar verboten seine Kinder zu misshandeln, quälen und zu schlagen, aber es besteht kein Interesse an einer Strafverfolgung und damit ist es straffrei.

Mach Dir nicht zuviel Hoffnungen, freu Dich das er draußen ist und vermutlich draußen bleibt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2019 21:31
(@lana1980)
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Hey Kasper,

das kann ich gar nicht glauben... Das ist ja die absolute Härte. Kein öffentliches Interesse? Was ist das für eine Begründung?

Es gab gerade übrigens schon wieder einen Vorfall... Mein Nochmann wurde von einer Bekannten gesehen, wie er eben draußen in der Dunkelheit 5 Minuten uns im Wohnzimmer gefilmt hat... 🤮 Alter der Typ ist so durch ey... hab gleich die Polizei gerufen. Die haben mit ihm gesprochen.

Hoffentlich macht er das nicht noch mal.

Morgen um 14 Uhr darf er wieder in die Wohnung, wenn kein Wunder geschieht...

VG Lana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2019 00:01
(@wegnachvorn)
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Morgen um 14 Uhr darf er wieder in die Wohnung, wenn kein Wunder geschieht...

...ernsthaft?
Und dann geht der ganze Tanz wieder von vorne los?

Was macht der Antrag auf Wohnungszuweisung?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2019 07:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zutritt verwehren, wenn er Ärger macht, wieder Polizei rufen.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2019 10:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass er mich stalkt? Auszuschließen ist es nicht, aber:

Mein Nochmann wurde von einer Bekannten gesehen, wie er eben draußen in der Dunkelheit 5 Minuten uns im Wohnzimmer gefilmt hat...

Tja. Das war´s wohl mit "ich denke nicht, dass er das tut.

Warum hat deine Anwältin nicht als dein Ex der Wohnung verwiesen wurde an das Gericht geschrieben. Da hätte eigentlich eine EA ergehen müssen, damit er gar nicht mehr zurück darf. So geht das ja alles wieder von vorne los und wahrscheinlich noch schlimmer

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2019 10:38
(@lana1980)
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Also es sieht so aus.

Der Richter hat ja das Gewaltschutzverfahren, das wohl nur bei Partnerschaftsgewalt greift, abgelehnt bzw. den Antrag abgeändert auf Kindeswohlgefährdung. Dadurch kann die Polizei aber den 10-tägigen Platzverweis nicht verlängern. Und der Richter ist seit Donnerstag letzter Woche nicht mehr zu erreichen gewesen. Auch heute ist er nicht im Gericht. D. h. um 14 Uhr wird mein Nochmann hier wieder reinkommen. Ich darf ihn nicht aussperren, ich kann nur die Polizei rufen, wenn er sich daneben benimmt. Alles weitere wird sich dann erst per Post in den nächsten Tagen klären, wenn das Gericht dann mal aufgewacht ist.

VG Lana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2019 12:39




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