Antrag auf Raumauft...
 
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Antrag auf Raumaufteilung innerhalb der Wohnung

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(@lana1980)
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Hallo ihr, guten Abend!

nachdem mein Nochmann uns immer noch psychisch attackiert und sich einfach nur grausam verhält, hat meine Anwältin heute einen Antrag zum Gericht geschickt mit der Bitte um Aufteilung der Räume innerhalb der Wohnung. Auch mit dem Hintergrund, dass ich mit den drei Kindern auf die Wohnung angewiesen bin und mein Nochmann die Trennung nicht akzeptiert und so tut als wäre nichts.

Glaubt ihr, dem Antrag wird gefolgt? Eigentlich ist das Protokoll, das ich geführt habe, noch viel umfangreicher. Besonders die psychischen Attacken, die Provokationen, die Beleidigungen, das Nachstellen, das Schlechtreden von mir, den Kindern und vielen anderen Menschen ist von meinem Nochmann echt die absolute Härte. Diese psychischen Attacken sind hier gar nicht so aufgeführt.

Ich kopiere mal ein paar wichtige Infos aus dem Antrag auf Wohnungszuweisung (habe die Namen und Adresse natürlich rausgelöscht):

1. Der Ehefrau werden in der Wohnung die Räume, Wohnzimmer, beide Kinderzimmer und das größere Bad zur alleinigen Nutzung zugewiesen.

2. Der Ehefrau wird für dieses Verfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Anwaltskanzlei xyz bewilligt.

Begründung:

Die beteiligten sind miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind die Kinder

- x, y und z (geb. am xx.xx.xxxx usw.)

hervorgegangen. Diese leben mit den Beteiligten in der im Antrag genannten Wohnung.

Die Wohnung hat eine Wohnfläche von ca. 120 qm. Sie verfügt über 4 Zimmer, von welchen eines als Wohnzimmer, eines als Elternschlafzimmer und zwei als Kinderzimmer genutzt werden. Darüber hinaus gibt es eine Küche und ein kleines und ein großes Badezimmer.

Im April 2019 verkündete die Ehefrau dem Ehemann ihre Absicht, sich zu trennen. Sie beabsichtigt, die Wohnung künftig mit den Kindern alleine zu nutzen. Seitdem kommt es zu psychischen und auch körperlichen Übergriffen seitens des Ehemannes gegenüber der Ehefrau und den Kindern. Im Einzelnen:

Am 05.04.2019 sagt der Ehemann abends zur gemeinsamen Tochter: „Du machst überhaupt nichts! Nichts kannst du! Guck dir mal deine Klassenkameradinnen an, was die alles können und machen. Von dir kommt absolut nichts!“ Die Ehefrau geht dazwischen und nimmt die gemeinsame Tochter in Schutz: Es kommt zu einer Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten 
Der Ehemann wirft der Ehefrau vor, sie würde die Kinder verwahrlosen lasse und er nur von Vollidioten umgeben sei. Er schlägt der Ehefrau die Fernbedienung aus der Hand und brüllt sie an, beleidigt und beschimpft sie. Die Ehefrau weint. Die Tochter tröstet sie. 

05.05.2019 zwang der Ehemann die gemeinsame Tochter gegen deren Willen zum Kirchenbesuch. Er wurde dabei handgreiflich, indem er sie gewaltsam anzog und durch die Wohnung zerrte. Die Ehefrau erstattete Anzeige, welche unter der Tagebuchnummer xyz bei der Polizeidirektion abc bearbeitet wird.

Am 10.06.2019 Pfingstmontag, drängt der Ehemann die gemeinsame Tochter sich anzuziehen, um zur Kirche zu fahren. Sie weigert sich. Dann entbrennt ein lauter Streit. Der Ehemann sagt in garstigem Tonfall zur Tochter: „Du willst doch nicht in die Hölle kommen?!“ Die Tochter daraufhin: „Man kommt nicht in die Hölle, wenn man nicht zur Kirche geht.“ Der Vater: „Doch, dann bist du böse!“ Tochter zum Vater: „Ich bin nicht böse, du bist böse! Du kommst in die Hölle!“ Es folgt ein länger dauerndes: „Nein/doch!“ Geschreie.

Am 20.06.2019 zieht der Ehemann über den gemeinsamen Sohn X her, dass er eine „Heulsuse“ sei und keine Freunde habe. Am Abend desselben Tages schnauzt der Ehemann den Sohn lauthals an, weil er rumquiekt beim Spielen.

Am 22.06.2019 ca. 13:20 Uhr stürzt der Sohn im Wohnzimmer und weint herzzerreißend. Der Ehemann schnauzt ihn empathielos an: „Was heulst du denn jetzt? Sei keine Heulsuse, X! Ruhe! Ruhe! Sei still! Hör auf zu heulen!“ X schreit: „Mama!“ und kommt völlig verheult zur Ehefrau, die ihn tröstet

Am 28.06.2019 kehrt die Tochter von ihren Reiterferien zurück und berichtet darüber. Der Ehemann kommentiert den Bericht mit den Worten: „Ja, haste toll gemacht. Wobei, hast du überhaupt mal deine Haare gewaschen?“ Er fährt ihr mit den Fingern durchs Haar wie ein Kamm, die Tochter ruft: „Aua!“ und zieht den Kopf weg. Der Ehemann hört nicht auf zu kritisieren und mit den Fingern durch Tochters Haare zu streichen: „Hast du überhaupt mal die Haare gekämmt? Da ist ja gar kein Scheitel, den hättest du dir ruhig mal legen können, so schwer ist das ja nicht. Ich wette mit dir, die anderen Mädchen sind alle piccobello dort rumgelaufen, im Gegensatz zu dir! Aber bei der Mutter.“ Die Tochter schlägt ihm genervt die Hand weg, mit der der Ehemann mittlerweile ein paar Haare rausgerissen hat.

Am 29.06.2019 kritisiert der Ehemann beim Frühstück ohne Unterlass an den Kindern herum, wie sie aussehen, wie sie essen, wie sie sich am Tisch verhalten, wie sie sprechen, wie sie spielen. Die Stimmung ist enorm gedrückt, angstvoll und gereizt. Sohn X wirft dem Ehemann ein Feuchttuch entgegen, das der Vater ihm zum Mundabwischen gegeben hat. Der Ehemann wertet das anscheinend als Beleidigung und haut Sohn X auf den Arm.

Am 29.06. ca. 10:30 Uhr brüllt der Ehemann Sohn Y aggressiv an, als er entdeckt, dass Y eine Shampooflasche in der Badewanne ausgeleert hat. Y ist danach total ängstlich und reagiert abweisend. Y klammert an der Ehefrau, als sie sagt, dass sie gleich einkaufen müsse und sagt zu ihr: „Nein, du sollst nicht einkaufen fahren. Du sollst zu Hause bleiben!“ Er ist sichtlich verunsichert.

Am 28.07.2019 verabreichte er X einen Schlag auf den Oberschenkel aus nichtigem Grund.

Aufgrund der geschilderten und ähnlicher Vorkommnisse stellt die gemeinsame uneingeschränkte Nutzung der Ehewohnung eine unbillige Härte i.S.d. 1361 b BGB dar. Auch das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder ist beeinträchtigt, i.S. des Satzes 2 dieser Vorschrift.

Insbesondere die Tochter wird vom Ehemann häufig herabgewürdigt. Wie dargestellt kommt es auch zu körperlichen Übergriffen. Gegenüber den Söhnen reagiert er unangemessen aggressiv, teilweise auch mit körperlichen Übergriffen.

Hintergrund dieser Handlungen ist, dass der Ehemann die Trennungsabsicht der Ehefrau nicht akzeptiert. Gespräche des Inhaltes, dass der Ehemann sich eine eigene Wohnung suchen soll oder zumindest innerhalb der Wohnung eine Trennung herbeigeführt wird blieben ohne Erfolg.

Die Ehefrau begehrt vorläufig die Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung. Sie möchte mit den Kindern das Wohnzimmer, die Kinderzimmer und das größere Bad nutzen. Dem Ehemann verbleibt das Elternschlafzimmer sowie das kleine Bad. Die Küche soll gemeinsam genutzt werden.

___

So das wars, mich würde es interessieren, ob ihr denkt, dass das reicht, damit das Gericht wenigstens die Trennung innerhalb der Wohnung festsetzen kann. Noch lieber wäre mir natürlich die Zuweisung der ganzen Ehewohnung an mich, aber da mache ich mir im Moment keine Hoffnung. Das kann frühestens geschehen, wenn mein Nochmann die Raumzuteilung nicht einhält, sagt meine Anwältin.

VG Lana

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2019 19:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

beim urüberlesen würde ich sagen, dass es ausreichend ist. Aber warum nur Teile der Wohnung und nicht die gesamte Wohnung? Ich habe mit ähnlichen Erlebnissen die ganze eheliche Wohnung bekommen, zumal man in solchen Verfahren nichts wirklich beweisen muss, sondern nur glaubhaft darlegen.
Und da die Kinder mit Sicherheit noch befragt werden, gehe ich davon aus, dass dem Stattgeben wird.

Alternativ hätte man auch beantragen können, die gesamte Wohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen, wenn dem nicht stattgegeben wird, dies auf einzelne Räume zu beschränken.
Wobei das völliger Blödsinn ist. Wenn so ein Terror stattfindet, dann hört dieser auch nicht auf, wenn man einzelne Räume aufteilt. Was willst Du machen, wenn er sich nicht dran hält? Jedesmal einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung beauftragen? Oder gar jedes mal die Polizei rufen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2019 20:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wieso beantragt sie die TEILUNG der Wohnung und nicht die ZUWEISUNG der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung mit der Begründung, dass die Situation für das Kindeswohl nicht zumutbar ist?

Oder Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung, HILFSWEISE der Teilung der Ehewohnung. Selbst wenn er die Teilung einhielte, kann er immer noch die Kinder psychisch weiter misshandeln.

Mal böse gesagt "sch..." drauf, wie es DIR damit geht, aber sie hätte die Kinder in den Fokus stellen sollen.

Diesen Antrag finde ich für die Tonne und furchtbar inkonsequent. Der ändert nichts und dokumentiert lediglich deine Trennungsabsicht. In meinen Augen ist deine Anwältin nicht bissig genug. Auch für alles was noch kommen könnte, heißt das Signal: "Der angehende Ex ist zwar ein Psychoheini, aber man kann es mit ihm aushalten, wenns sein muss."

Ich ärgere mich!

LG LBM
.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2019 20:20
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Diesen Antrag finde ich für die Tonne und furchtbar inkonsequent. Der ändert nichts und dokumentiert lediglich deine Trennungsabsicht. In meinen Augen ist deine Anwältin nicht bissig genug. Auch für alles was noch kommen könnte, heißt das Signal: "Der angehende Ex ist zwar ein Psychoheini, aber man kann es mit ihm aushalten, wenns sein muss."

Lana,

ich verstehe Dich nicht.
Warum lässt Du diesen "weichen" Antrag zu?
Das ist nichts halbes und nichts ganzes...

So wie Du hier über einen längeren Zeitraum berichtet hast, sind di Übergriffe so massiv, dass ihr getrennte Wohnungen braucht.

Die provisorische Trennung innerhalb einer Wohnung geht m.E. nur für einen kurzen Zeitraum, bis einer von beiden etwas Neues hat...und man muss irgendwie noch in der Lage sein, trotz Trennung halbwegs gesittet miteinander umzugehen...
Das ist bei Euch schon lange nicht mehr der Fall.

Ich sehe auch nur die Möglichkeit, dass entweder Du ausziehst oder Du einen Antrag stellst, in welchem Dir die gesamte Wohnung zugesprochen wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2019 08:25
(@lana1980)
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Guten Morgen zusammen, danke für eure Antworten!

Wenn der Antrag morgen bei Gericht eingeht, was glaubt ihr, wie lange es dauert, bis ich eine Entscheidung im Briefkasten habe?

Es ist ja anscheinend leider kein Eilverfahren, wie ich das so lese. Jedenfalls taucht das Wort nirgendwo auf. Im Betreff bzw. in der Überschrift steht allerdings "Antrag auf Wohnungszuweisung". Das Ding ist, meine Anwältin hat schlechte Erfahrung mit dem Gericht gemacht. Sie hätte neulich in einem ähnlichen Fall die Zuweisung der kompletten Wohnung an eine Frau beantragt und das Gericht hätte diesen Antrag abgewiesen und erstmal die Trennung innerhalb der Wohnung festgesetzt. Wenn sich dann einer der Ehepartner nicht daran hält, erst dann kann man wohl beantragen, dass die komplette Wohnung einem der beiden zugewiesen wird, laut meiner Anwältin.

Ich hoffe ja insgeheim immer noch, dass das Gericht von sich aus sagt, dass das Zusammenleben innerhalb einer Wohnung mit meinem Nochmann nicht mehr möglich ist und mir die Wohnung zuweisen wird. Das wäre zu schön, um wahr zu sein.

Witzigerweise hat mir neulich jemand gesagt, dass es eine gerichtliche Raumaufteilung gar nicht gibt. Wie sind eure Erfahrungen dazu?

LG Lana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2019 08:36
(@lana1980)
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Meine größte Angst ist echt, wenn mein Nochmann ausgezogen ist und dann die Kinder an seinem Besuchswochenende oder in den Ferien so fertig macht, zwingt, tyrannisiert, beschimpft und ich dann nicht eingreifen bzw. die Kinder in Schutz nehmen, trösten kann usw. Der Kleinste ist noch nicht mal 3 Jahre alt. Er schnauzt die Kinder nur bösartig an, wenn sie umfallen oder sie aus irgendeinem Grund weinen. Ich habe echt Angst, dass das traumatisierend sein wird...

Ich kann nur hoffen, dass er sich da wieder bessert, wenn er hier raus ist. Er ist so... ungeduldig, unempathisch, herzlos, rücksichtslos, gefühlskalt, fast schon sadistisch in einigen Punkten. Ich kann das gar nicht richtig beschreiben...

VG Lana

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Themenstarter Geschrieben : 31.07.2019 08:45
(@inselreif)
Moderator

Das Gericht kennen wir natürlich alle nicht.
In solch einem Fall wäre wahrscheinlich ein Hilfsantrag angemessen. Also die ganze Wohnung beantragen und hilfsweise die Zuweisung einzelner Räume.
Auch die Frage nach dem Eilantrag können wir nur begrenzt beantworten. Vielleicht ist das Gericht ja von sich aus "schnell", so dass ein Eilantrag nur eine zusätzliche Schleife wäre.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 31.07.2019 09:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zu dem gerichtlichen Procedere wurde hier ja schon geschrieben.

Vielleicht mache ich mich jetzt unbeliebt. Aber ohne Kenntnis der weiteren Umstände, die Du uns ja in Deinem anderen Thread geschildert hast, bin ich mir nicht sicher, ob die Darstellungen hier im Antrag ausreichen... Das liest sich irgendwie wie Streitereien, die vermutlich tausendfach täglich geschehen. Die körperlichen Übergriffe kommen (zum Glück) eher harmlos rüber. Der psychische Terror scheint stärker zu sein, aber gerade der könnte sicherlich auch subjektiven Wahrnehmungen unterliegen.

Bitte nicht falsch verstehen, für mich liest sich das wie eine Aneinandereihung von Vorkommnissen über eine längere Zeit, die subjektiv ausgeschmückt sind. Aber nicht dramatisch genug, die Zuweisung der Whg zu begründen... Kann es sein, dass die Anwältin sich deshalb vielleicht nicht traut?

Wäre es ggf. nicht geschickter gewesen, die Unmöglichkeit des Zusammenwohnens eher pauschaler/ allgemeiner zu begründen statt mit diesen Beispielen?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2019 10:13
(@maxmustermann1234)
Registriert

Im Sinne eurer Kinder: die gemeinsame Zeit in der Wohnung nach dem Verfahren wird die Hölle. Im Zweifel geht das ein Jahr so weiter, bis zur Scheidung, wo dann ein Richter urteilen muss, wer bleiben darf. Wenn er dann auch beansprucht, dass die Kinder mit ihm in der Wohnung bleiben, dann werden erstmal Gutachter eingeschaltet. Das kostet viel Geld, viel Zeit und noch mehr Nerven.

Kannst du die Wohnung überhaupt alleine halten? Ich kann mich nicht mehr an deine berufliche Situation erinnern.

Natürlich wird er die Kinder weiter sehen dürfen, egal wie es ausgeht. Ich habe es aber schon mal in einem anderen Post geschrieben. Er wird die Situationen wahrscheinlich ganz anders darstellen, wir können es eh nicht beurteilen und am Ende wird ein Richter entscheiden. Wenn du Pech hast, sagt der Richter, dass die Kinder bleiben und du gehen darfst. Deshalb solltest du versuchen sachlich mit ihm umzugehen. Trennung ist verkündet. Was ist mit Trennungunterhalt? Konten bereits getrennt? Vermögen getrennt? Wenn du dich neutral in diese Richtung bewegst, wird er irgendwann sehen, dass es keinen Sinn mehr macht und sich vielleicht mitbewegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2019 13:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hatte eine ähnliche Situation wie Du. Und drauf geschissen, welche Erfahrungen die Anwältin gemacht hat, das Gericht wird nichts von sich aus machen, was Du nicht beantragst. Im Gegenteil, wenn die Kinder in Gefahr sind und Du nichts dagegen unternimmst, dann kann es eher passieren, dass die Kinder ganz woanders hinkommen.

Wenn das Gericht eine Trennung mit Gewalt in einer Wohnung vollziehen will, dann müssen die das ziemlich gut begründen. Weiterhin gibt es dann den Weg zum OLG. Und auch im Gegensatz zu Toto, können Streitereien ausreichen, um jemanden aus der Wohnung zu schaffen. Auch eine entsprechende Verfügung nach dem Gewaltschutz - für Dich, oder auch für die Keiner, reichen hier als Gründe aus.

Wenn Du allerdings wischiwaschi vorgehst, dann wird leider nicht viel passieren und der Terror geht weiter, Zumal, wenn der Ex die Trennung nicht will, dann zeiht er auch nicht aus. Zieht er nicht aus, dann geht das Spiel immer wieder von vorne los ... wielange soll das gehen? Drei, vier, fünf Jahre????

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2019 14:17




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine größte Angst ist echt, wenn mein Nochmann ausgezogen ist und dann die Kinder an seinem Besuchswochenende oder in den Ferien so fertig macht, zwingt, tyrannisiert, beschimpft und ich dann nicht eingreifen bzw. die Kinder in Schutz nehmen, trösten kann usw. Der Kleinste ist noch nicht mal 3 Jahre alt. Er schnauzt die Kinder nur bösartig an, wenn sie umfallen oder sie aus irgendeinem Grund weinen. Ich habe echt Angst, dass das traumatisierend sein wird...

Der Umgang findet dann nicht statt. Punkt!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2019 14:20
(@lana1980)
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Hallo und guten Morgen an alle!

Ich war gestern noch bei meiner Anwältin und habe ihr nochmal eure Vorschläge genannt, dass ich beantrage, dass die Wohnung mir komplett zugewiesen werden soll oder alternativ als zweiten Vorschlag: die Aufteilung der Räume. Sie hat dann gleich den Antrag abgeändert und meinte, dass wir das so machen können. Sie meinte zu mir, es könnte so sein, dass das Gericht ihn nicht sofort zur Tür bittet sondern einen Termin festsetzt, an dem er dann ausgezogen sein muss. Aber auch das wäre mir Recht, mir ist im Grunde alles Recht, was diese Sache hier von Amtswegen mal langsam zum Ende bringt. Denn ohne Druck von "oben" wird mein Nochmann nichts machen, das weiß ich (aus Erfahrung).

Vielen Dank nochmal, dass ihr mir so gute Tipps gebt! Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist!

VG Lana

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Themenstarter Geschrieben : 01.08.2019 09:23
(@lana1980)
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Hey ihr Lieben,

ich melde mich mal wieder.

Nachdem ich den Antrag auf Wohnungszuweisung nochmal 10 Tage habe pausieren lassen, weil ich sah, dass sich mein Nochmann eine Wohnung angeguckt hat, habe ich den Antrag dann doch weiter bearbeiten lassen. Die Mobbingattacken wurden immer schlimmer, er erzählt mittlerweile allen Nachbarn und Bekannten, dass ich böse sei und die Familie um jeden Preis zerstören will. Er erzählt den Kindern, dass ich psychisch krank wäre und alle in die Kirche fahren müssten, um für mich zu beten. Er sagt ihnen auch, dass ich von Satan besessen bin und einen Exorzismus brauche. Dann solle ich ihm doch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vermieter organisieren, sonst würde er nicht ausziehen, denn ich wolle ja schließlich, dass er auszieht. Dann schüchtert er unsere Tochter ein und sagt ihr, dass sie bald in eine Pflegefamilie müsste, weil ihre Mutter das so will. Und ich würde die Kinder verwahrlosen lassen, da ich lieber arbeiten, die Kinder in die Kita abschieben und mich selbst verwirklichen wollen würde (wohl gemerkt, ich arbeite nur 4 Std./Tag).

Im Gegenzug dazu findet er die Anschuldigungen im Wohnungszuweisungsantrag (ich hab ihn vor ein paar Wochen hier im Thread gepostet) lächerlich und er meint, dass diese vor keinem seriösen Gericht Gehör finden dürften.
Was er nicht weiß, ist, dass ich ja schon seit Monaten Protokoll führe, mittlerweile bin ich bei 11 vollgeschriebenen Seiten und es wird trotz des Antrags immer mehr. Dieses Mobben ist wirklich zwanghaft von ihm. Und mir wird immer mehr klar, dass wir im Grunde seit vielen Jahren seelisch missbraucht werden: Als Blitzableiter. Um seine chronischen Selbstzweifel zu überdecken, machte er mich schon immer in geraumen Abständen wirklich fertig, bis ich heulend im Bett lag. Dann war er zufrieden und entschuldigte sich, lobte mich wieder in den Himmel, damit ich bei Laune bleibe. So lief das schon immer. Ich habe allerdings irgendwann einfach weggehört, weil ich keine Tränen mehr hatte. Das war so vor 3-4 Jahren, seitdem ging es auch immer mehr bergab, bis er dann jetzt vor einem Jahr auch anfing, dieses perfide Ab- und Aufwertspielchen mit den Kindern zu treiben.

Fakt ist: Er möchte jetzt ebenfalls die Wohnungszuweisung an ihn beantragen und ich soll ohne Kinder in meine Heimatsstadt 220 km weit wegziehen. Wie seht ihr das? Wie stehen die Erfolgschancen für mich oder für ihn?

VG Lana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2019 20:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Fakt ist: Er möchte jetzt ebenfalls die Wohnungszuweisung an ihn beantragen und ich soll ohne Kinder in meine Heimatsstadt 220 km weit wegziehen.

Nur mal so, niemand, nicht einmal ein Gericht, kann Dir vorschreiben, wohin Du zu ziehen hast. Da kann er beantragen, dass am 24.12. Schnee zu fallen hat, diese Chancen erachte ich als höher.

Wie seht ihr das? Wie stehen die Erfolgschancen für mich oder für ihn?

Es wurde schon einige male geschrieben ... Du hast die Kinder in der Vergangenheit betreut, er war unterwegs. Dann werden die Kinder schon irgendwas bei der Befragung sagen... Dann Deine Protokolle, alles zusammen ergibt ein schlüssiges Bild. Da wird er nicht weit kommen.
Wenn jetzt nur die Protokolle wären, oder die Argumentationskette nicht schlüssig wäre, dann könnte dies holpern, aber nicht so.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 20:57
(@lana1980)
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Guten Morgen ihr lieben, guten Morgen Kasper!

Mein Nochmann warf mir gestern an den Kopf, dass er die Wohnungszuweisung ebenso wie das alleinige Sorgerecht beantragen wird. Ihm sei alles egal, 'was hätte er zu verlieren? Er stünde mit dem Rücken zur Wand‘ Er sei arbeitslos und überschuldet. Er wolle jetzt hartzen, und dem Staat keine Steuern mehr in den A** blasen. Da kann er die Kinder endlich mal ‚richtig‘ erziehen.

Ich weiß nicht, ich glaube, wenn die Kinder dauerhaft bei ihm wären, ohne Trost, nur mit dieser empathielosen genervten und aggressiven Art, die mein Mann seit 1,5 Jahren an sich hat, wären die Kinder ihm schutzlos ausgeliefert.

Er vergleicht sie immer sehr herablassend mit anderen und mittlerweile auch unter einander, sein goldenes Lieblingskind ist momentan der Jüngste, weil er vom Charakter her etwas lauter und durchsetzungsstärker ist. Zu den anderen beiden älteren sagt er immer, dass bei ihnen Hopfen und Malz verloren sei! Er vermittelt ihnen, dass sie nicht okay sind, nur, weil sie keine Kampfmaschinen (vor denen ihre Klassenkameraden Angst hätten) sind, die er so gerne hätte.

Ich weiß nicht, er kommt mit den Dreien und dem Haushalt so schon kaum zurecht. Er ist ja auch nicht mehr der Jüngste.

Was soll ich tun? Ich sagte, ich möchte gern mit ihm gemeinsames Sorgerecht, welches er aber anscheinend komplett ablehnt. Ich verstehe es nicht. Wir nehmen weder Drogen noch sind wir Alkoholiker. Die Kinder haben den Schrank voller Kleidung, kriegen 3-5 Mahlzeiten am Tag, sind gesund, haben keine Fehlzeiten in Kita/Schule und schreiben gute Noten. Sie sagen bitte und danke, können mit Messer und Gabel essen, sind wundervolle kleine Menschen! Sie sind mitfühlend und liebevoll.

Ich habe sie die meiste Zeit unserer Ehe erzogen, mein Nochmann hat bis August Vollzeit gearbeitet.

Was soll ich in dem Fall tun? Was würdet ihr mir raten?

Viele liebe Grüße,
Lana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2019 08:25
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Lana, was soll das denn hier jetzt alles werden?

Hier haben Dir schon x Leute ihre Meinung kund getan. Schon Anfang August hat man Dir geraten, die Wohnungszuweisung zu beantragen und Dir gerichtlich helfen zu lassen.

Jetzt einen Monat später kommst Du wieder und sagst „Och ich hab jetzt mal einen Monat lang nix gemacht, weil sich der Papa eine Wohnung angeschaut hat. Aber nachder der Terror jetzt immer schlimmer wird, mach ich halt doch dann mal weiter“

Und dazwischen soll man Dir sagen, was wohl wie werden wird und was Du machen sollst.

Hier ist niemand Hellseher und von daher kann Dir wohl niemand etwas anderes sagen außer „Geh und zieh es durch.“, aber mach nicht mal einen Monat Pause, weils ja vielleicht doch anders gehen könnte. Das war wohl das komplette Eigentor. Zuerst ist es angeblich nicht zu ertragen und dann gehts auf einmal doch wieder alles und jetzt wieder ist es so schlimm.

Also wo soll die Reise jetzt hingehen?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2019 13:48
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich glaube aber, dass eines sicher ist: mit diesem hin und her macht ihr eure Kinder kaputt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2019 15:23
(@simon1981)
Schon was gesagt Registriert

Also ich weiß nicht...entweder gibt es Fakten, die du hier nicht auf den Tisch legen kannst / willst, die dich daran hindern etwas an eurer Situation zu ändern, oder du änderst nichts, weil du dir in dieser Opferrolle zu gut gefällst...in beiden Fällen kann ich nur sagen, dass mir die Kinder leid tun...

Egal wieviele Freunde du im Leben hast, die Anzahl derer die zu deiner Beerdigung kommen hängt ganz allein vom Wetter ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2019 16:37
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Richter hat hier zu entscheiden, ob er die Kinder dem narzisstischen und unbeherrschten Elternteil oder dem zutiefst unsicheren, unselbständigen und ängstlich vermeidenden Elternteil zuspricht. Vermutlich keine leichte Entscheidung.

Da aber das Prinzip der Kontinuität und das Vorstrafenregister Deines Mannes eher für Dich sprechen, könntest Du Glück haben. Vorausgesetzt, Du wirst endlich aktiv...

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2019 19:06
(@lana1980)
Zeigt sich öfters Registriert

Hey ihr Lieben,

also es war so, dass wir den Antrag Anfang August zum Gericht geschickt haben. Dann habe ich ein paar Tage später gesehen, dass er sich nach Wohnungen umguckte (konnte kurz einen Blick über seine Schulter auf seinen Laptop werfen, da war er auf Immo Dingsbums unterwegs). Ich habe gedacht, dass er das ernst meint und wollte ihm nochmal die Chance geben von allein auszuziehen und dachte mir, dass dieser Antrag dann vielleicht nur Öl ins Feuer gießt. Also ließ meine Anwältin den Antrag nochmal pausieren. Er hatte dann auch tatsächlich eine Wohnungsbesichtigung. Bekam die Wohnung allerdings nicht und warf mir an den Kopf, dass ich ihm doch gefälligst die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von unseren Vermietern besorgen sollte, damit er auszieht. Ich erwiderte, dass er sich die doch selbst besorgen kann. Das lehnte er ab. Außerdem hätte ich ihm noch keine Wohnung besorgt. Warum soll ich ihm eine Wohnung besorgen? Er ist seit 5 Wochen arbeitslos und hat viel Zeit.

Also ließ ich nach knapp ner Woche den Antrag wieder fortsetzen. Sein eigener Anwalt hat ihm geraten, deeskalierend meinem Antrag zu folgen, aber mein Nochmann lehnt das komplett ab.

Ich bin einfach nur noch völlig fertig. Er dreht den Spieß total um, er hat mir einen furchtbaren Brief geschrieben, indem er mir die schrecklichsten Dinge vorwirft. Ich sei bösartig und aggressiv, würde ihn demütigen, mobben, würde die Kinder aufhetzen und ihr Wohl aufs Spiel setzen, die Kinder intrigant missbrauchen, er möchte in der Wohnung mit den Kindern bleiben und ich solle wegziehen. Er hat haargenau sein eigenes Verhalten beschrieben. Es ist echt der Wahnsinn. Er wirft mir vor, ich sei eine schlechte Mutter, die sich nicht um die Kinder kümmert, dabei sind die Kinder alles für mich. Ich gebe mir solche Mühe mit ihnen, bin immer offenherzig, geduldig und liebevoll. Setze auch Grenzen, fördere das, was sie gerne machen. Bin emotional immer erreichbar für sie. Ich kann sie nur nicht in die Kirche oder zu irgendwelchen Kursen zwingen, wenn sie nicht wollen. Mein Nochmann meint aber, dass man die Kinder zu ihrem Glück dahin zwingen muss. Ich bin selber in einer freiheitlichen Familie aufgewachsen, wo ich mich ausprobieren durfte, und wenn ich eine Sportart nicht mehr mochte, dann musste ich die auch nicht weiter machen. Aber laut meinem Nochmann müssen die Kinder zwingend mindestens eine Sportart mit eiserner Disziplin bis zum bitteren Ende durchziehen. Und dazu müssen sie gezwungen werden, koste es, was es wolle. Selbst, wenn man dadurch ihren Willen bricht.

Ich selber will einfach nur noch Frieden und Ruhe für die Kinder und mich, Glücklichsein, das Leben genießen, ausgelassen sein, mich über jeden Tag mit ihnen freuen, über ihre Fortschritte und Erfolge, die sie ganz von selber einfahren, wenn man sie frei entscheiden lässt, was sie machen möchten und wie lange sie das machen möchten. Ohne Zwang, ohne Druck, ohne Stress.

Werde mich wieder melden, wenn es Neuigkeiten gibt bzw. der Termin zur mündlichen Verhandlung vorbei ist.

VG Lana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2019 19:32




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