Hallo,
meine BaldExe hat mir grad mitgeteilt, dass ich Post vom Amtsgericht (ist das OLG Düsseldor)bekomme, den Scheidungsantrag.
Außerdem hat sie von einer Scheidungsfolgevereinbarung gesprochen, die sie auf jeden Fall notariell beurkundet haben will.
Da wir nicht miteinander reden können, weil sie immer gleich ausflippt, weiß ich auch nicht was sie vorhat.
Bei uns ist noch nichts geregelt. Sie wohnt ja noch in meiner ETWohnung, unser Kind ist 2-mal die Woche in Therapie, sie geht nicht arbeiten etc.
Wir sind offiziell seit Anfang 2009 getrennt, hatten aber wegen der Steuer einen Versöhnugnsversuch sind also für 2010 noch gemeinsam veranlagt 3/5.
Sie zahlt miete für die Wohnung+Nebenkosten,. Ich zahle damit mein Darlehen ab, was ich vor der Ehe aufgenommen habe, weil ich sie da gekauft habe.
Sie will den Umgang, Ferien, Wohnung, Aufenthaltsrecht? Sorgerecht, Betreeungsutnerhalt, Kindsunterhalt etc. etc. geregelt haben.
Meine Vermutung: Sie will in der Wohnung wohnen bleiben. Da ich dann offiziell nur noch Steuerklasse 1 habe, wird der Unterhalt für sie/Kind weniger werden,
aber auch für mich weniger zum Leben da sein.
Da sie meine Mieterin ist, muss ich wohl auch die Wohnung als Mieteinnahme angeben, was zwar mein Einkommen erhöht, aber dann auch wieder nicht.
Sie ist Mitte 40 und über zwölf Jahre aus dem Beruf. Die Chance, dass sie einen Job findet stehen mies. Wir hatten totalen Stress, weil sie gesagt hat,
dass sie max. 4 Stunden vormittags arbeiten gehen kann, da sie keine Familie in der Nähe hat und unser Kind nur einmal länger Schule mit Mittagessen hat,
außerdem wegen der Therapie und Schulsituation nur noch mit dem Kind beschäftigt ist und kein Leben mehr hat, während ich mich mit meiner neuen Freundin vergnüge.
Sie ist also stinkesauer, wahrscheinlich wegen meiner neuen Freundin.
Womit muss ich jetzt rechnen? Was muss ich jetzt tun?
Gruss Karlo
Hi Karlo
Bevor Du den Vorschlag der DEF auch nur lesen tust mache Dir zu allen angesprochenen Themen Gedanken und schreibe Deine Ansichten auf, z.B.:
- Wie hältst Du es mit der ET, soll sie dort wohnen bleibem, möchtset Du sie selber nutzen, welche Miete soll fällig werden etc.
- Warum soll sie mit Kind im Schulalter nicht arbeiten gehen? Suche Wege und Gründe, warum sie arbeiten kann - und nicht umgekehrt
- Was bitte soll am SR geregelt werden? Es bleibt einfach beim GSR, ohne wenn und aber.
- Für den Umgang mach' Dir Gedanken, wie DU ihn Dir vorstellst und auch durchführbar ist.
- Warum Betreuungsunterhalt? Da UH für die DEF mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen wird orientiere Dich auf nachehel. UH mit der Festlegung, dass sie sich mittelfristig eine Arbeit sucht. In Schulen gibt es häufig Hort-Angebote.
Sie ist Mitte 40 und über zwölf Jahre aus dem Beruf. Die Chance, dass sie einen Job findet stehen mies.
Dann macht sie eine Umschulung/Qualifizierung und auf gehts ins Berufsleben.
da sie keine Familie in der Nähe hat und unser Kind nur einmal länger Schule mit Mittagessen hat, außerdem wegen der Therapie und Schulsituation nur noch mit dem Kind beschäftigt ist und kein Leben mehr hat,
Sie muss eben lernen, mit dieser Situation auch alleine klarzukommen. Das machen zig-tausende AE's in Deutschland auch. Sie ist kein Sonderfall. Sich hinter dem Kind zu verstecken ist die falsche Einstellung, wird allerdings von der dt. Gerichtsbarkeit häufig belohnt.
Wichtig für Dich ist, Dir Klarheit über Deine Vorstellungen zu machen, eine Zukunftsplanung aufzustellen und diese dann auch verteidigen. Nehem Dir jeweils ein Thema vor und spiele es gedanklich zu ende. Und erst dann lesen, was DEF so möchte. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Du Dir aus falschem Mitleid oder Resignation ihre Positionen aneignest.
Gruss oldie
Edit: Und Du wirst einen Anwalt brauchen. Schau' Dich schon mal um.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Karlo,
Außerdem hat sie von einer Scheidungsfolgevereinbarung gesprochen, die sie auf jeden Fall notariell beurkundet haben will.
(...)
Was muss ich jetzt tun?
Hm. Einen Entwurf für eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen? Und zwar eine, die zunächst mal deinen Vorstellungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung entspricht? Sie selbst wird ja mit ihren eigenen Ideen daherkommen, und anschließend werdet ihr darüber verhandeln müssen, wie ein Kompromiss zwischen euren unterschiedlichen Positionen aussieht. Allerdings ...
Da wir nicht miteinander reden können (...)
... werden ihr dafür zwingend miteinander reden müssen. Wenn's nötig ist, schaltet einen Mediator ein; kostet zwar auch Geld, aber wenn ihr glaubt, dass ihr euch mit externer Hilfe selber einigen könnt, statt alles vor dem Gericht auskämpfen zu müssen, dann ist das zwar teuer genug, aber allemal die billigere Lösung.
Sie will den Umgang, Ferien, Wohnung, Aufenthaltsrecht? Sorgerecht, Betreeungsutnerhalt, Kindsunterhalt etc. etc. geregelt haben.
Nun, immerhin ist sie ziemlich genau informiert, was sinnvollerweise in so eine Scheidungsfolgenvereinbarung hineingehört - im Prinzip genau die Dinge, über die auch der Scheidungsrichter entscheiden kann bzw. entscheiden muss. Neben den von deiner Demnächst-Ex genannten Dingen fallen mir noch ein: Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Aufteilung des Hausrates.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo und danke an euch 2,
ich werde mir Gedanken machen und mich hier mal durch das Forum wühlen.
Zugewinn muss auch geregelt werden klar, wegen der Wohnung.
Hausrat ist bis auf ein Teil geregelt.
Versorgungsausgleich ist ja gesetzlich und mir fällt noch meine! Betriebsrente und meine Lebensversicherung ein,
bzw. mein Bausparvertrag und Riesterrente hab' ich auch noch. Muss ich das alles angeben?
Allerdings geht es schon richtig bescheiden los. Ich glaub' BaldExe ist echt gut informiert :puzz:
BaldExe hat mir schon mit Steuern zurückzahlen, Steuerhinterziehung wegen nicht Angabe von Mieteinahmen etc. gedroht.
Sie hat mich Ende2008 rausgeworfen und die Trennung haben wir für Anfang 2009 angegeben.
Dann hatten wir einen inoffzielllen Versöhnugnsversuch um die Sache erstmal finanzieren zu können,
weil ich ja Alleinverdiener bin. Also sind wir auch für 2010 gemeinsam veranlagt, bzw. ich habe meine Steuerklasse einfach nicht geändert.
Auch die Mieteinnahme habe ich nicht angegeben, da ja davon das Darlehen getilgt wird, sonst wäre ich finanziell total ruiniert.
Für 2010 oer 2009 würde sie dann eine getrennte Veranlagung beim FA einreichen. Ich vermute mal, ich müsste dann einen Haufen Steuern zurückzahlen?
Wie siehr das dann mit dem zuviel gezahlten Unterhalt aus? Weil wenn ich in Stkl. I wäre, hätte sie ja viel weniger bekommen.
Muss sie das dann an mich zurückzahlen?
Wird das jetzt ihr Druckmittel sein, alles zu bekommen, was SIE sich vorstellt. Sie hat ja wohl nichts zu befürchten mit Stkl.5.
Zum Thema sie muss arbeiten gehen. Ich sehe das auch so.
Auch wenn sie sich meiner Meinung auch bemühen müsste, ich glaub sie hat sich noch nicht einmal irgendwo beworben.
Muss sie das nciht nachweisen? Und ab wann?
Das Problem ist, dass unser Kind durch die Trennung therapeutisch betreut werden muss, 2x die Woche.
Weil er in der Schule gemobt wird, muss er für längere Zeit an einem Training teilnehmen, was auch 1-2 x die Woche stattfindet.
Zudem ist er in einer absoluten Verweigerungshaltung, was die Hausaufgaben und Schulsituation anbelangt.
In der Schule gibt es keinen Hort, es gibt dort nur einmal die Woche Mittagessen und danach weiter Unterricht.
Gruss Karlo