Hallo,
gerade kam die Mail von meiner RAin.
am 13.5.13 um 9:45h ist die Scheidung.
Woraus ich nicht schlau werde ist der Versorgungsausgleich.
von 3,2269 Punkten (10.260,92€) muss ICH meiner DEF 1,6135 Punkte abgeben.
von 5,7662 Punkten (18.334.83€) muss DEF mir 2,8831 Punkte abgeben zzgl die Hälfte aus dem Riestervertrag.
Wat heisst das jetzt auf deutsch?
Danke im voraus..
Marko
Hi,
ist doch ganz einfach. In eurer Ehe hast du 3,2xxx Rentenpunkte erwirtschaftet, deine Ex 5,7xxx.
Jeder muß dem anderen davon die Hälfte übertragen. Könnte man sicher auch verrechnen, so dass dir deine Ex nur die Differenz überträgt, aber das wird der Verwaltungsapperat wieder nicht hergeben.
Der Riestervertrag wid auch hälftig geteilt.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dat heisst... dass ich mehr von ihr bekomme, als sie von mir..?
Ja, sieht in diesem Fall so aus.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Bei mir kam in einer Verhandlung raus, dass meine Ex mir 0,0001 Punkte abgeben müsste.
Etwas später kam dann raus, dass es doch 0,0000001 Punkte zu ihren Gunsten waren.
Allein der triumphierende Blick über diesen Hauptgewinn im Gesamtwert von ca. 0,49 € war Gold wert. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Riestervertrag wid auch hälftig geteilt.
Muss das gebildete Kapital des Riestervertrages eigentlich ausgezahlt werden ?
Oder wird einfach die Rente die da mal später ausbezahlt wird dann hälftig geteilt.
Also bei mir ist es so das ein Riestervertrag 2005 abgeschlossen wurde.
Geburt des gemeinsamen Kindes 2006
Heirat war Ende 2008. Die DEF hat immer nur als mittelbar zulagenberechtige Person den Mindestbetrag eingezahlt. Glaube das waren € 60.- im Jahr.
Ich habe halt um die € 1000.- reingebuttert.
Gut auch hier halt Pech gehabt. Die Hälfte ist weg ist halt so.
Aber !
1. ) das Kapital welches vor der Eheschliessung bereits einbezahlt war muss doch eigentlich in Abzug kommen ?
2. ) Und vorallem besteht da eine Pflicht das ich der DEF die Hälfte cash auszahlen muss ?
> weil wenn ich die Möglichkeit habe dann soll die DEF sich lieber an den € 28.- erfreuen die ich mal in 30 Jahren erhalten werde.
Einzahlen werde ich in diesen Vertrag nämlich defintiv sowieso nichts mehr.
Hi,
der Riestervertrag wird nach der Teilungsordnung des Unternehmens intern geteilt, wobei nur das während der Ehezeit (Monat der Eheschliessung bis Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags) eingezahlte Kapital zu verteilen ist.
Die Ex erhält einen eigenen Vertrag und kann dann im Rahmen der Bedingungen damit tun und lassen was sie möchte.
Gruss von der Insel
Na da kann man dann ja nur hoffen dass das Versicherungsunternehmen die vor der Ehe einbezahlten Beträge richtig berücksichtigt und berechnet. Kontrollmoeglichkeit wird es da ja keine geben.
Gut ich kann für mich errechnen was ich ab 2005 bis zur Eheschliessung einbezahlt habe. Aber wie sich das rentenmaessig niederschlaegt ist ja eine Mathematik die man nicht versteht. Zumindest ich nicht.
Irgendwie stand auch nen Vermerk in der zugesandten Mitteilung das aufgrund der geringen Hoehe und blablabla keine Ahnung wasdas ist. Aber ist hier nicht mein Thread. Alles gute für.deinen scheidungstermin.
Arm aber frei ! 😉
Hi,
bei mir ist es so, dass ich dem Gericht mitgeteilt habe, dass die Gesellschaft wo meine DEF ihren Vertrag hat, diesen bitte auf mein gesetzliches Rentenkonto übertragen soll.
Ich halt von Riestern nichts, von der gesetzlichen Rente bin ich auch nicht so überzeugt.
Ich werd meine DEF mal ansprechen... ich hab ausgerechnet, dass der Ausgleich um die 4000,- beträgt.
Ein Freund hat seiner Ex damals den Ausgleich gegen Verzichtsurkundenvorlage bei der Rentenkasse ausgezahlt...
Zur Zeit ist etwas Ruhe..von daher genieße ich diese...:-)
Moin,
der Riestervertrag wird nach der Teilungsordnung des Unternehmens intern geteilt, wobei nur das während der Ehezeit (Monat der Eheschliessung bis Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags) eingezahlte Kapital zu verteilen ist.
Weiß jemand, ob die staatlichen Zulagen auch geteilt werden oder ist lediglich das selbst eingezahlte Kapital betroffen?
Gruß
Brainstormer
Hi Brain,
es gilt das Zuflussprinzip. Alles was während der Ehezeit gutgeschrieben wird, wird auch geteilt.
@Marko: es wäre wohl klüger gewesen, den Vertrag zu teilen und Deinen Teil dann ruhend zu stellen.
Gruss von der Insel
es gilt das Zuflussprinzip. Alles was während der Ehezeit gutgeschrieben wird, wird auch geteilt.
Ok, danke.
Das bedeutet dann aber vermutlich auch, dass ich die kompletten Zulagen alleine zurückzahlen muss, falls ich den Vertrag irgenwann kündige, obwohl ich die Hälfte davon bereits abgetreten habe...
Gruß
Brainstormer
@brainstormer
Riestervertrag nie kündigen. Unabhängig ob du die Zulagen alleine zurückzahlen müsstest oder hälftig geteilt. Einfach ruhen lassen. Du zahlst dann minimale Verwaltungsgebuhren. Ich habe rund € 5000.- im Riester stehen. Davon habe ich € 4800.- einbezahlt und die DEF € 200.- Von den € 5000.- stehen der armen Frau natürlich € 2.500.- zu. Verrecken soll Sie dran mir egal.
Was ich aber sagen möchte.
Ich zahle für die € 5000.- rund € 15.- Verwaltergebuhr im Jahr.
Erhalte dafür für das Kapital rund 4% Zinsen.
Sprich lass es ruhen und stehen. Du hast zwar bis auf weiteres nichts von dem Geld. Aber immer noch besser als die Zulagen zurück zu zahlen. Und wenn es nur die Hälfte der Zulagen sind.
Von.den.Abschlusskowten.die du.in den Sand gesetzt hast ganz zu schweigen.
Ruhen lassen !!!
Moin DG,
Ruhen lassen !!!
Schon klar, aber es ist natürlich nie ausgeschlossen, dass man nicht doch irgendwann mal vorzeitig an das Kapital muss. Aus welchen Gründen auch immer.
Gruß
Brainstormer
Das bedeutet dann aber vermutlich auch, dass ich die kompletten Zulagen alleine zurückzahlen muss, falls ich den Vertrag irgenwann kündige, obwohl ich die Hälfte davon bereits abgetreten habe...
Ich weiß es nicht wirklich aber da die Verträge ja seit 2009 komplett geteilt werden, vermute ich, dass damit auch nur noch die Hälfte der Zulagen deinen Vertrag belastet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
dass damit auch nur noch die Hälfte der Zulagen deinen Vertrag belastet.
Theoretisch sollte das natürlich so sein, aber es würde mich auch nicht wundern, wenn es nicht so wäre.
Gruß
Brainstormer
Moin,
der Vollständigkeit halber krame ich diesen alten Thread nochmal hervor...
Das bedeutet dann aber vermutlich auch, dass ich die kompletten Zulagen alleine zurückzahlen muss, falls ich den Vertrag irgenwann kündige, obwohl ich die Hälfte davon bereits abgetreten habe...
Aufgrund der zukünftig vollständig nachgelagerten Besteuerung aller Renteneinkünfte, macht Riestern für mich wirtschaftlich einfach keinen Sinn mehr. Entsprechend habe ich den Riestervertag jetzt gekündigt. Und siehe da: Die auf die Ehezeit entfallende Förderung (Zulagen/Steuervorteile) der ausgleichspflichtigen Person wird aufgeteilt und der ausgleichberechtigten Person neu zugeordnet.
Somit muss ich tatsächlich nur die Hälfte der erhaltenen Zulagen zurückzahlen. :thumbup:
--
Brainstormer
Aufgrund der zukünftig vollständig nachgelagerten Besteuerung aller Renteneinkünfte, macht Riestern für mich wirtschaftlich einfach keinen Sinn mehr. Entsprechend habe ich den Riestervertag jetzt gekündigt. Und siehe da: Die auf die Ehezeit entfallende Förderung (Zulagen/Steuervorteile) der ausgleichspflichtigen Person wird aufgeteilt und der ausgleichberechtigten Person neu zugeordnet.
Bei mir war's noch schöner. Da keine 3.500 Euro im Pott waren, fiel das im VSA unter die Bagatellgrenze und ich durfte
den Pott behalten. 😉
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
:thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
.... Da keine 3.500 Euro im Pott waren, fiel das im VSA unter die Bagatellgrenze und ich durfte
den Pott behalten. 😉
Wie hoch ist denn die Bagatellgrenze?