Alles hin wer hat t...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Alles hin wer hat tipps?

Seite 2 / 4
 
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Und welches Geld das wäre? Wenn ich für jedes mal wo ich Umgang mit dem Kind hätte hin und zurück 700km fahren muss sind das bei 30cent/km jedes mal 210€.

STOP. Im Moment ist es niemanden Kind. Hämmere Dir das in Deinen Schädel rein. Alles andere: kommt Zeit, kommt Rat.

Wenn mich nun der Test z.B 630€ MEHR kostet ...

Sagt wer? Auf welcher Basis? Mit welcher Bestimmtheit auf Dich bezogen? Ist das eine fiktive Zahl, oder was machst Du Dir hier vor? Komme runter von dem Trichter, mit Annahmen zu spekulieren.

... müsste wären das die Fahrkosten die ich hätte um 3 mal Umgang mit dem Kind zu haben den ich sonst unter Umständen nicht war nehmen könnte.

Da Du bisher nicht weißt, ob es Dein Kind ist, und die KM anscheinend nicht daran interessiert ist, unkompliziert dieses Thema zu klären - vergiß es jetzt und hier. Du rennst einer Annahme hinterher. Stecke Ziele ab, und da gibt es i.M. nur eines: Vaterschafts-Klärung. Punkt.

Mein Wissen was ich bisher habe besteht ja bislang auch nur aus Informationen von bekannten und Google. Aber demnach kann man einen Vaterschaftstest selber durchführen lassen für bummelich 200€ oder einen vom Jugendamt geforderten für 600-800€

Diesen Link zu erfahren wäre interessant. Bist Du Dir sicher, dass hier der Schreiber nicht lediglich seine Vermutung kund getan hat? Gab es zwei oder mehr Treffer für diese Behauptung? Und das mit ursprünglichen Quellen?

Ich weiß selber "du musst ein Schwein sein"

Und genau das musst Du nicht sein. Du musst nur Dein Recht wahrnehmen. Nix hindert Dich, Mensch zu sein und auch als solcher Dich zu verhalten. Du bist es, der hier entscheidet. Einem Unrecht (hier mögliche falsche Vaterschaft) entgegen zu treten heißt nur bei denen 'Schwein sein', die jemanden anderen ansonsten reinlegen wollen.

Und stelle Dir mal vor, Du bist auch ohne Vaterschaft ein geliebter 'Onkel' des Kindes, einfach aus der Historie heraus. Glaubt irgendwer, dies würde dem Kind schaden? Wäre es nicht eher eine zusätzliche Option für das Kind? Zumal - aus Sicht des Kindes?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 23:28
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt ja nur die 2 varianten, entweder es ist nicht mein Kind oder ebend doch.
Im ersten Fall würde ich 3 Kreuze machen und gut. Dann möchte ich auch keinen Kontakt zu dem Kind und zur Mutter schon gar nicht.
Der 2. Fall wäre da halt anders und dafür möchte ich nur zur Sicherheit möglichst gut vorbereitet und informiert sein.
Anhand ihres Brunstkalenders weiß ich halt wann sie fruchtbar war und das ich demnach devinitiv in frage komme. Klar wäre es möglich das sie auch zu dem Zeitpunkt bewusst Fehlinformationen verbreitet hat.
Mir ist durchaus bewusst das im Moment noch nichts feststeht, aber wenn dann gibt es halt entweder absolut keinen Handlungsbedarf von meiner Seite oder ebend doch und dafür versuche ich soweit informiert zu sein um das erträglichste für das Kind und mich draus zu machen.
Und zu den Kosten, man kann tagelang das Internet durchwühlen und findet immer wieder andere aussagen zu dem Thema.
Mein Geld ist mir im Grunde eh zu schade für so einen Test, der ist ja nun nicht wegen meiner untreue nötig geworden.
Mir hat das schon gereicht meinen Großeltern zu erzählen das sie vielleicht doch keinen Urenkel bekommen und falls doch ihn wohl nicht kennenlernen werden.
Hätte ich gewusst wie das läuft wäre ich an meinem Geburtstag lieber in den Puff gefahren.  :rofl2:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2018 00:20
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Informieren und gut vorbereitet sein - ja.
Sich anhand von Annahmen u Spekulationen heiß machen, wäre falsch.
Sei kooperativ, aber unbestimmt.
So schützt du dich vor falschen Entscheidungen u Aussagen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2018 10:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein privater Test, einvernehmlich und sicher gibt es für um die 200-300 Euro. Gerichtliche Vaterfeststellungen sind teurer, da hier dann noch Anwälte und Gerichte mit beteiligt sind, die auch bezahlt werden müssen. Die vom Gericht in Auftrag gegeben Gutachten sind, glaub ich, auch etwas teurer, obwohl es die gleiche Arbeit ist.

Ungesetzlich ist die Variante, heimlich und ohne einverständnis der KM einen Test vorzunehmen, der dann zwar nicht gerichtsverwertbar ist, aber einem persönlich Sicherheit gibt. Diese gibt es laut hörensagen für um die 200 Euro im Internet. Aber wie gesagt das ist seit einigen Jahren verboten, auch wenn es noch angeboten wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2018 16:12
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Also gehe ich jetzt davon aus das ich demnächst Post vom Jugendamt bekomme und aufgefordert werde die Vaterschaft anzuerkennen oder es würde ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren vom Amt in die Wege geleitet.
Sehe ich das soweit richtig?
In dem Fall würde ich dem Amt mitteilen das ich die Vaterschaft nicht anerkennen werde da ich begründete Zweifel daran habe das ich der Vater bin. Und das ich der Kindesmutter angeboten hätte einen Gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest durchführen zu lassen, was sie mit der Begründung abgelehnt hat "es solle möglichst teuer für mich sein".
Dann würde ich das Amt bitten die Mutter noch einmal auf Möglichkeit einen Test Privat durchführen zu lassen aufmerksam zu machen.
Wäre das Taktisch klug?
Wär jetzt aus meiner Sicht die beste Vorgehensweise.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2018 21:18
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Holzmichel,

Auch Du kannst mit dem zuständigen Jugendamt Kontakt aufnehmen (am Wohnort des Kindes), telefonisch oder auch vor Ort. Du kannst mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden und die Sache erklären und ihn bitten, der Mutter einen privaten Test vorzuschlagen. Im Allgemeinen gibt es eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung, weil der eventuelle Vater keinen privaten Test mit Einverständnis der Kindesmutter machen will. Danach kannst Du Dich zurücklegen und warten, bis der ganze Clan der KM seinen Senf zu der Sache gibt und beim Jugendamt aufschlägt.

Von der Familie und Umgebung der Kindesmutter und auch von ihr würde ich mittlerweile Abstand halten und nichts, aber gar nichts, erwarten. Drohungen jeglicher Art, würde ich so benennen und sie mir verbieten. Mit irgendwelchen Onkeln oder ihrer Mutter würde ich nicht (mehr) sprechen. Die Kindesmutter, ihr Anwalt und das Jugendamt sind Deine Ansprechpartner.
Falls sich herausstellt, dass Du der Vater bist, würde ich sofort das GSR beantragen.

Ob die Kindesmutter ein "trauriges" Leben hatte und eine "böse" Mutter oder sonst irgendwer in ihrer Umgebung, wäre mir völlig egal. Suche hier keine Erklärungen oder Entschuldigungen für das Verhalten. Das Theater, welches hier veranstaltet wird, ist unter aller Kanone.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2018 23:50
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Ja das wird wohl das Beste sein.
Ich bin seit diesem Schwachsinn von neulich mit ihrem Onkel auch an dem Punkt, also schenken werde ich ihr gar nichts.
Aber was sagt das denn schon über jemanden aus, wenn sie nicht einmal den Schneid besitzt persönlich mit mir zu sprechen sondern ständig Onkel oder Nachbarin vorschickt? Jemand der nicht für sich selbst sprechen kann soll für ein Kind Entscheidungen treffen?
Nach dieser "Rufmord-Kampagne" die da abgezogen wurde denke ich auch darüber nach zumindest diese heimlich aufgezeichneten Gespräche mit denen versucht wird mich unter Druck zu setzen zur Anzeige zubringen.
Insbesondere die letzten tage haben mich doch etwas mitgenommen, aber jetzt hats sich etwas geändert.

Meine Mutter hat mich neulich noch an was erinnert:
Wir haben einen Kater der sich liebendgerne von jedem durchkraulen lässt, nur von meiner ex hat er sich nicht anfassen lassen.
Das Tier hat Menschenkentnisse!
🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2018 21:39
(@nadda)
Registriert

Hi,

verabschiede dich erstmal vom Gedanken gegen diesen "Rufmord" vorzugehen. Das ist grade nicht deine Baustelle.
Abgesehen davon kommst du mit sowas nur dann durch, wenn es mehrere Zeugen gibt, die ebenfalls aussagen, dass
sie das in aller Öffentlichkeit gesagt hat. Und die Erfahrung hier aus dem Forum zeigt, das klappt meistens nicht.
In Trennungssachen wird das meistens nicht mal verfolgt.

Was dann passiert ist die Feststellung vom JA: Der Vater gibt keine Ruhe.

Nichts was du grade brauchen kannst. Konzentriere dich erstmal nur darauf herauszufinden ob es überhaupt dein Kind ist,
und dann siehst du weiter. Ein Schritt nach dem Nächsten, spring nicht auf sinnlose Nebenkriegsschauplätze an.

Und auf die Unverschämtheiten die sie erzählt oder erzählen lässt reagierst du cool mit einem "interessant, und was
kannst du mir noch so über mich erzählen?"

Sehr viele von uns haben so etwas erlebt, dagegen wehren kann man sich eigentlich nur nur indem man drüber steht.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2018 07:42
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Mal ein kleines Update, wenn man es so nennen möchte.
Da mir ja von ihrem Onkel vor knapp 4 Wochen mitgeteilt wurde das jetzt alles seinen richtigen und rechtlichen gang gehen würde und das Jugendamt über die möglichen Väter informiert sei habe ich mich doch ein wenig gewundert das ich noch keine Post bekommen habe. Also habe ich beim JA angerufen und gesagt ich wäre angeblich als möglicher Vater angegeben habe aber noch keine Post bekommen.
Worauf hin ich erfahren habe das das Jugendamt eine Geburtsmitteilung vom Krankenhaus erhalten habe und einen Infobrief an die Mutter geschickt hätte. Allerdings haben weder Mutter noch Onkel noch sonst jemand bislang Kontakt zum JA aufgenommen geschweige denn mich als möglichen Vater genannt. Das Kind müsste jetzt etwa 6 Wochen alt sein. Vom Amt wurde mir geraten einfach zu warten oder über eine Klage nachzudenken.
Meine Frage wie lange sollte man Tatsächlich warten bevor man Klage einreicht. Und ist soeine Geburtsmitteilung durchs Krankenhaus normal? Meine mal gehört zu haben das das nur der Fall ist wenn im Krankenhaus der Eindruck entsteht das mit der Mutter etwas nicht  stimmt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2018 15:56
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Die Geburt des Kindes muss dem Standesamt binnen einer Woche am Geburtsort gemeldet werden. In manchen Fällen erfolgt die Mitteilung über die Geburt an das Standesamt direkt durch das Kranken­haus­personal.
Das Standesamt zeigt daraufhin die Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, dem Jugendamt an.

Soweit ich informiert bin, erhält das Jugendamt also in Deinem Fall automatisch vom Standesamt eine Geburtsmitteilung. Aus der Mitteilung geht normalerweise hervor, ob die Vaterschaft bereits anerkannt und eine Sorgerechtserklärung getroffen wurde.

In jedem Fall erhalten Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind, ein Informationsblatt mit der Post.

Es läuft also behördlich alles normal ab.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2018 18:12




(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Und wieder ist alles anders.
Nachdem ich Dienstag einen Termin bei einer Anwältin hatte und die Sache erläutert habe, haben wir uns Freitag mittag nocheinmal abgestimmt wie wier am besten vorgehen, und zack kam der Postbote mit einem Brief vom JA.
Ich bin nun Tatsächlich als Vater genannt worden und soll mitteilen ob ich die Vaterschaft anerkenne oder eine gerichtliche Klärung wünsche.
Zuersteinmal muss ich sagen das ich die Fristen Vom JA lächerlich finde. Die Mutter kann sich wenn sie will Wochen, Monate oder Jahre Zeit lassen bevor sie ihren Arsch bewegt und ich bekomme am 16.3 ein Schreiben zu Dem ich bis zum 21.3 Stellung nehmen soll. Wird so versucht zu verhindern das ich mich noch anwaltlich beraten lassen kann?
Naja Ich hab das Ganze mal so angekreutzt wie ich es für richtig halte und da mir der Platz auf dem ich meine Entscheidung begründen darf doch recht mickrig vor kommt habe ich eine seperate Begründung verfasst.
Ich hab meine Begründung mal anonymisiert hochgeladen https://ibb.co/nqagNx
Das Ganze habe ich meiner Anwältin gemailt mit der Bitte mir mitzuteilen ob ich irgendwelche taktischen Fehler gemacht habe.
Aber wenn hier aus dem Forum noch anmerkungen dazu kommen wäre ich dankbar weil 4 Augen sehen ja bekanntlich mehr und nochmehr Augen können ja eventuell auch nicht schaden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2018 23:04
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Im letzten Absatz muss das Relativpronomen "das" durch die Konjunktion "dass" ersetzt werden.

Im zweiten Absatz sollte das Zitat der Aussage der Kindesmutter entfernt werden. Die Aussage tut nichts zur Sache und das offensichtliche Schlechtmachenwollen (sehen Sie, wie böse meine Ex ist), wirkt irgendwie peinlich und wirft ein schlechtes Licht auf Dich.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2018 23:37
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte einen ähnlichen Fall und habe einfach das Jugendamt darüber informiert, dass ich mich zeitnah um einen außergerichtlichen Termin für den Vaterschaftstest in einem zertifizierten Labor kümmere. Das Jugendamt gab sich damit auch erstmal zufrieden und empfahl mir gleichzeitig noch 4 oder 5 verschiedene Labore in der Nähe, die diese Tests durchführen. Auch das hiesige Gesundheitsamt führt solche Vaterschaftstests durch. Ich habe damals erinnerlich 160,-€ in dem Labor bezahlt. Mach ihr doch konkret Vorschläge wo du diesen Test durchführen möchtest, am besten schriftlich. Das kannst du dann auch dem Jugendamt gegenüber nachweisen...

Gruß Dad

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2018 10:53
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Mal wieder ein kleines Update.....
Ich hab innerhalb der mir gesetzten Frist geantwortet und begründet warum ich die Vaterschaft nicht anerkenne ohne einen Test. Also mein Schreiben in leicht abgewandelter Form wie ich es hier verlinkt habe.
Weil ich aber bislang keine Rückmeldung vom JA oder KM bekommen habe habe ich heute mal beim JA angerufen und mich über den aktuellen Stand erkundigt.
Es sieht wie folgt aus das die KM auf die schriftliche Bitte des JA um ein Persönliches Gespräch nicht reagiert hat und auch telefonisch nicht erreichbar ist. Ich vermute mal das sie sich wieder "auf die Füße getreten" fühlt da scheinbar nur ich als Vater angegeben war aber das JA darüber informiert habe das es noch mehr mögliche Väter gibt......wie steht sie denn jetzt da ?! 
Die Sachbearbeiterin sagte mir das sie nun noch einmal schriftlich um ein persönliches Gespräch bitten wird mit einer Frist von einer Woche um zu antworten.
Passiert dann wieder nichts, ruht die Sache halt beim JA und ich habe wieder nur die Möglichkeit etwas übers Familiengericht zu erwirken.
Könnten in dem Fall das es nun soweit kommt mir überhaupt die kosten für das Verfahren aufs Auge gedrückt werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2018 21:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so wie Du es schilderst passiert im Moment gar nichts.

Du kannst die Vaterschaft anerkennen oder nicht, Du kannst einen Vaterschaftstest vorschlagen, aber nicht erzwingen. Du kannst keine Vaterschaftsfestellung fordern, das kann nur die KM bzw. das JA oder der rechtliche Vater. Einen rechtlichen Vater gibt es aber bisher nicht.

Für eine gerichtliche Klärung müsste man Dich verklagen.
In diesem Fall trägst Du die Kosten, wenn Du der Vater bist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2018 22:15
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Dann könnte ich also nur die Vaterschaft anerkennen und direkt einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen ?!
Es kann doch wohl nicht sein das ich vor die Wahl gestellt werde einen außergerichtlichen test zu machen oder gegen mich klagen zu lassen. Dann entscheide ich mich für eine außergerichtliche Variante und äääätsch Pech gehabt nichts passiert weil KM mir ja größt möglichen finanziellen Schaden zufügen will ?
Immerhin hat sie mich doch als Vater genannt, wie kann es dann rechtens sein wenn sie jegliche Hilfe zur sicheren Klärung verweigert?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2018 23:05
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Holzmichel
Da das Jugendamt Dir dort scheinbar nicht helfen kann, geh doch einfach mal auf die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht und frage dort einmal nach. Vielleicht kann Dir ein Rechtspfleger dort genaueres sagen. Denn ich denke auch das es nicht sein kann das Du Dich verklagen lassen musst und auf den Kosten sitzen bleibst oder vielleicht Jahrelang für ein Kind zahlen sollst welches nicht Deins ist. Hinzu kommt dass dann ja noch die Kosten dazu kommen den Biologischen Vater heraus zubekommen und dann versuchen den zu Unrecht gezahlten Unterhalt von diesem zurück gezahlt zu bekommen.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2018 00:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Holzmichel!

Es kann doch wohl nicht sein das ich vor die Wahl gestellt werde einen außergerichtlichen test zu machen oder gegen mich klagen zu lassen.

Leider ist es nun mal in der BRD Stand der Dinge: OHNE Zustimmung von KM gips keinen freiwilligen und rechtsverwertbaren VS-Test; es soll aber nicht sso gesetzestreue  Leute gegeben haben, die ohne dieser Zustimmung einen Test im benachbarten Ausland gemacht haben, um für sich selbst herauszufinden, wohin die Reise geht. Die Umsetzbarkeit  dürfte bei Dir mangels Umgang/Kontakt nicht möglich sein...

Ergo bleibt Dir "worst case" nur eine Alternative (davon ausgehend, dass KM aus wechen gründen auch immer nicht dem privaten VS-Test zustimmt):
Abwägen, was für Dich das geringere Übel ist: Investition von ein paar Tausend EUR zur gerichtlichen Feststellung Deiner möglichen Vaterschaft oder Du zahlst brav Unterhalt und was auch immer zumindest die kommenden 18 Jahre, nicht wissend, ob Du überhaupt der biologische Vater bist.
Ich würde versuchen Gewissheit zu erlangen, koste es was es wolle...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2018 11:19
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

Dann könnte ich also nur die Vaterschaft anerkennen und direkt einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen ?!

Das wäre zumindest der (gangbare und event. günstige?) Weg, der Dir die Möglichkeit eröffnen würde, an Vaterschaftsfeststellendes verwertbares Material" zu kommen um entweder die Vaterschaft zu manifestieren oder aber auszuschließen... 😉
Aber das  ist nicht ganz risikofrei (siehe auch Vorschreiber). Neben den ganzen Rechten die Du dann als "Vater" hast, hast Du auch noch die (Unterhalts-)pflichten an der Backe.
Mit dem ungewissen Ausgang diese nicht zurückzubekommen, wenn Du nicht der Vater sein solltest und der richtige KV nicht feststellbar ist

Ich persönlich war vor vielen Jahren kurz nach meiner Scheidung "Vater" geworden:
KM war meine damalige EX, die schon vor der Scheidung fast 2 Jahre mit meinem Nachfolger (dem eigentlichem Vater des betroffenen Kindes).
Gemäß BGB wurde ich als KV ausgedeut, weil es innerhalb einer bestimmten Frist (=Schwangerschaft = ca 10 Monate) nach rechtskräftiger Scheidung geboren wurde.
Das heißt: obwohl man definitiv nicht der Vater ist, wird man auf Grund der Gesetzeslage zunächst zum biologischen rechtmäßigen Vater gemacht/ erklärt.
(zumindest angesichts der heutigen  schnellen und einfachen Möglichkeiten Vaterschaften festzustellen/ auszuschließen ein unmögliches Relikt in der deutschen Rechtssprechung)
Weder KM noch der eigentliche biologische Vater ist (bzw. war) da handlungsfähig.
Einzig ich konnte/ wollte diese gordischen Knoten lösen...
Erster Klageweg:  Ehelichkeitsanfechtungsklage (feststellen der Nichtehelichkeit des Kindes)
Zweiter Klageweg: verurteilen des eigentlichen Vaters (war bekannt) zur Übernahme aller Kosten aus der ersten Klage und Übernahme  aller Kosten aus der 2. Klage...
Das einzig positive an der Sache damals: ich brauchte keinen Unterhalt zu zahlen.

Für Dich würde das bedeuten, dass, wenn Du nicht der Vater sein solltest, Du Dir diese Kosten vom richtigen KV zurückholen kannst, wenn dieser festgestellt wurde...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2018 12:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als juristischer Laie habe ich die folgende Frage.

Wer kann eine Vaterschaftsfestellung beantragen? Aus meiner Sicht ist es nicht möglich, dass ein Mann eine Vaterschaftsfestellung beantragt, um als Vater ausgeschlossen zu werden.

Möglich ist nur, wenn die Mutter die einseitige Vaterschaftserklärung des potentiellen Vaters ablehnt, dieser auf einer gerichtlichen Vaterschaftsfestellung bestehen kann.

Wie ist das?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2018 14:09




Seite 2 / 4