Hallo,
derzeit läuft mein Scheidungsverfahren (seit März 2004). Da die Folgesache "nachehelicher Unterhalt" vermutlich in absehbarer Zeit (vor 2007) nicht entscheidungsreif sein wird und ein Umgangsverfahren läuft, habe ich in einem Scheidungsratgeber gelesen, dass ich in diesem Fall die Abtrennung der beiden Verfahren vom eigentlichen Scheidungsverfahren beantragen kann lt. § 623 Abs. 2 ZPO.
Hat jemand Erfahrungen damit? Und wie sieht es mit den Kosten aus? Werden die durch die Abtrennung höher?
Gruß
Martin
Moin,
ZPO § 623 Verbund von Scheidungs- und Folgesachen
(1)...
(2)...
Auf Antrag eines Ehegatten trennt das Gericht eine Folgesache nach den Nummern 1 bis
3 von der Scheidungssache ab. Ein Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach Nummer
1 kann mit einem Antrag auf Abtrennung einer Folgesache nach § 621 Abs. 1 Nr. 5 und
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 verbunden werden. Im Fall der Abtrennung wird die Folgesache als
selbständige Familiensache fortgeführt; § 626 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.
(3)...
(4)...
(5)...
Daraus ergibt sich, dass einer beantragen kann und das Gericht dem folgt. Da es als eigenständiges Verfahren behandelt wird, entstehen die üblichen Gebühren für das Verfahren.
Richter machen das allerdings nicht arg so gern. Sie wollen den "Fall" vom Tisch haben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
ist schon klar, dass der Richter den "Fall" vom Tisch haben will aber egal ob mit ohne Abtrennung - er kriegt ihn nicht vom Tisch!
Was mir noch nicht so ganz klar ist: Bei einem Scheidungsverfahren werden alle Kosten gegeneinander aufgehoben, einschl. der Folgesachen. Oder liege ich da falsch? Und bei abgetrennten Verfahren zahlt derjenige der unterliegt oder das Gericht legt eine Kostenentscheidung fest???
Gruß
Martin