Hallo,
Trennung Anfang Januar 2005, Scheidung Mitte November 2007, 2 Kinder (5+10J), KM arbeitet seit 10J nicht mehr, ist immer noch verletzt, da ich sie verlassen habe, sie ist sofort in die Nähe ihrer Mutter umgezogen (100 km), das zuständige Gericht ist in Bayern. KM hat nachwievor keinen Partner, ich habe seit 1/2 Jahr Freundin, das weiß meine Ex inzwischen.
Ich habe aktuell Fragen, auf die ich weder bei meiner RAin noch bei Internetrecherchen zufriedenstellende Antworten erhielt. Vielleicht kann mir jemand hier mit Tipps / Antworten helfen.
1. Bei Scheidung unter 3 Jahren Trennungszeit wäre eine Scheidungsfolgevereinbarung (SFV) obligatorisch. Welche Vorteile hat jedoch eine SFV überhaupt für mich? Ich sehe eher Nachteile, weil dann der Unterhalt protokoliert werden soll. Und bei Gehaltsverminderung oder Arbeitslosigkeiten müßte ich doch dann erst eine Abänderungsklage stellen. Bisher zahle ich EU + KU freiwillig anhand einer Rechnung von Focus-Unterhaltsrechner im Internet.
2. Soll ich den Scheidungstermin auf Feb 2008 hinauszögern / verschieben? Nach meiner Recherche ist dann keine SFV erforderlich.
3. Kann ich überhaupt geschieden werden ohne Titel vom Jugendamt für KU, bzw. ohne gerichtliche Protokollierung des KU + EU oder wird der KU + EU obligatorisch bei Scheidung mit Kindern festgelegt?
4. Hätte ein KU Titel vom Jugendamt gegenüber einer gerichtliche Protokollierung des Unterhaltes bei der Scheidungirgendwelche Nachteile für mich?
5.Kann Jugendamt auch EU oder nur KU titulieren?
6.Wird der Unterhalt bei Altersänderung, Gehaltänderung bei gerichtlich protokollierten KU automatisch angepasst? Bei Altersänderung, Titel und Beistand vom JA ist das so.
7.Was ist Aufstockungsunterhalt?
8. Kann ich EU oder KU zeitlich oder in der Höhe begrenzen? Es gibt etwas Ersparnisse. die belegen, dass nicht das komplete Einkommen Eheprägend war. Dumm ist, wenn ich mit den Ersparnissen argumentieren wird KM zwangsläufig den Zugewinn beantragen, was Sie bislang erstaunlicherweise nicht gemacht hat..
9.Ist eine SFV zwingend erforderlich?
10.Welche Punkte müssen bei einer Schediung mit Kindern zwingend geregelt werden?
11.Was macht Sinn in einer SFV zu regeln?
12. Nachdem mich RAin nicht i. der Lage ist, oder nicht will mich gut zu beraten, will ich den RA wechseln, was
ist dabei zu beachten? Wie finde ich einen guten RA, der wirklich MEINE Interessen vertritt. und mich auch BERÄT was und WIE ist WAS zu regeln damit es Vorteilhaft für mich ist?
13. KM hat Prozesskostenhilfe. Es soll Fälle geben, in denen in denen der andere diese Kosten übernehmen muß. Wie kann ich es verhindern daß ich Ihre Prozesskostenhilfe zahlen muß?
14. Direktversicherung und Riester-Rente soll das relevante Einkommen schmälern und damit den Unterhalt kürzen. Macht es Sinn jetzt noch etwas abzuschliessen? Wenn ja, wieviel ist max. abzugsfähig?
15. Seit 4 Monate wird der Umgang von der KM vereitelt, Kinder programmiert. Kinder verhalten sich der KM gegenüber loyal und wollen nicht kommen, haben am Umgangswochenden Termine... Aus Ihrer Verletzung heraus stellt sie mich als den bösen dar, der Sie und die Kinder verlassen hat, sagt den Kindern ich will nicht mehr in der Familie sein. Der Umgang ist jetzt anstatt wie Anfangs alle 2-Wochen alle 3-6 Wochen. Macht es Sinn den Umgang gerichtlich zu regeln?
Danke für Euere Tipps!
John
Halo John,
Kurz und knapp, und nicht zu allen Fragen eine Antwort.
Sicher haben Andere noch genauere Antworten.
Hallo,
Trennung Anfang Januar 2005, Scheidung Mitte November 2007, 2 Kinder (5+10J), KM arbeitet seit 10J nicht mehr, ist immer noch verletzt, da ich sie verlassen habe, sie ist sofort in die Nähe ihrer Mutter umgezogen (100 km), das zuständige Gericht ist in Bayern. KM hat nachwievor keinen Partner, ich habe seit 1/2 Jahr Freundin, das weiß meine Ex inzwischen.Ich habe aktuell Fragen, auf die ich weder bei meiner RAin noch bei Internetrecherchen zufriedenstellende Antworten erhielt. Vielleicht kann mir jemand hier mit Tipps / Antworten helfen.
1. Bei Scheidung unter 3 Jahren Trennungszeit wäre eine Scheidungsfolgevereinbarung (SFV) obligatorisch.
Falsch. Du meinst vermutlich einen Unterhaltstitel.
Dieser ist nur obligatorisch, wenn deine Ex ihn verlangtWelche Vorteile hat jedoch eine SFV überhaupt für mich?
Keine zwingenden, wenn gut gemacht aber doch siehe unten. Die SFV ist freiwillig und enthällt nur das, worauf ihr euch einigt.
Der Titel, solange nicht vom Gericht festgelegt, enthält ebenfalls nur das was du der Titulierungsstelle, JA oder Notar vorgibst. Nur, wenn deiner Ex dieser Titel nicht gefällt, kann sie dagegen klagenIch sehe eher Nachteile, weil dann der Unterhalt protokoliert werden soll. Und bei Gehaltsverminderung oder Arbeitslosigkeiten müßte ich doch dann erst eine Abänderungsklage stellen. Bisher zahle ich EU + KU freiwillig anhand einer Rechnung von Focus-Unterhaltsrechner im Internet.
Richtig. Solange sie keinen Titel verlangt, brauchst du keinen vor zu legen und ein Titel ist nur schwer zu ändern.
Du solltest aber deine Unterhaltszahlungen deutlch als solche kennzeichnen z.B durch gleichmässige, separate Überweisung mit klarem Text. Z.B. KU für Mausi für Monat xy.20072. Soll ich den Scheidungstermin auf Feb 2008 hinauszögern / verschieben? Nach meiner Recherche ist dann keine SFV erforderlich.
Wegen SFV / Titel nicht aber evtl. wegen Unterhaltsrechtsreform3. Kann ich überhaupt geschieden werden ohne Titel vom Jugendamt für KU, bzw. ohne gerichtliche Protokollierung des KU + EU
Ja
oder wird der KU + EU obligatorisch bei Scheidung mit Kindern festgelegt?
Nur auf Antrag einer Partei
4. Hätte ein KU Titel vom Jugendamt gegenüber einer gerichtliche Protokollierung des Unterhaltes bei der Scheidungirgendwelche Nachteile für mich?
Nein, solange du dich nicht in der Höhe vom JA übertölpeln lässt.
Wenn du zuwenig eintragen lässt, wird sie klagen, wenn du zuviel eintragen lässt, wozu die JAs einen gerne auffordern musst du eben zuviel bezahlen und keiner wird sich beschweren
Ein suggestiver Vorteil könnte sein, dass du damit guten Willen zeigst und wenn du einen Betrag nahe am unteren Rand deiner tatsächlichen Unterhaltspflicht eintragen lässt, könnte sie das vom Klagen abhalten.5.Kann Jugendamt auch EU oder nur KU titulieren?
Ich glaube nicht, ergibt aber auch keinen Sinn, wenn dich keiner dazu auffordert6.Wird der Unterhalt bei Altersänderung, Gehaltänderung bei gerichtlich protokollierten KU automatisch angepasst? Bei Altersänderung, Titel und Beistand vom JA ist das so.
Nicht immer aber immer öfter. Das nennt sich dann dynamischer Titel und steht dann so drin7.Was ist Aufstockungsunterhalt?
Deine Ex hat einen Anspruch auf Erhalt ihres ehelichen Lebensstandards. Wenn ihr eigenes Einkommen dafür nicht ausreicht, musst du Aufstockungsunterhalt bezahlen.8. Kann ich EU oder KU zeitlich oder in der Höhe begrenzen?
EU kannst du in gewissem Rahmen frei verhandeln, musst dich aber gut beraten lassen damit das nicht unwirksam wird.
KU ist nicht verhandelbarEs gibt etwas Ersparnisse. die belegen, dass nicht das komplete Einkommen Eheprägend war. Dumm ist, wenn ich mit den Ersparnissen argumentieren wird KM zwangsläufig den Zugewinn beantragen, was Sie bislang erstaunlicherweise nicht gemacht hat.
Finger davon. Nimm das Geld und lauf so weit du kannst.9.Ist eine SFV zwingend erforderlich?
Nein, S.o.10.Welche Punkte müssen bei einer Schediung mit Kindern zwingend geregelt werden?
Nur der Versorgungsausgleich (Rente). Und alles, was einer beantragt.
11.Was macht Sinn in einer SFV zu regeln?
Alles worauf ihr euch aussergerichtlich einigen könnt. Spart Zeit und Geld und schont Nerven12. Nachdem mich RAin nicht i. der Lage ist, oder nicht will mich gut zu beraten, will ich den RA wechseln, was
ist dabei zu beachten? Wie finde ich einen guten RA, der wirklich MEINE Interessen vertritt. und mich auch BERÄT was und WIE ist WAS zu regeln damit es Vorteilhaft für mich ist?
Keine Ahnung. Stelle die Frage nochmal im entsprechenden Unterforum hier mit Hinweis auf deine Stadt.13. KM hat Prozesskostenhilfe. Es soll Fälle geben, in denen in denen der andere diese Kosten übernehmen muß. Wie kann ich es verhindern daß ich Ihre Prozesskostenhilfe zahlen muß?
Keine Ahnung14. Direktversicherung und Riester-Rente soll das relevante Einkommen schmälern und damit den Unterhalt kürzen. Macht es Sinn jetzt noch etwas abzuschliessen? Wenn ja, wieviel ist max. abzugsfähig?
Bis 4%15. Seit 4 Monate wird der Umgang von der KM vereitelt, Kinder programmiert. Kinder verhalten sich der KM gegenüber loyal und wollen nicht kommen, haben am Umgangswochenden Termine... Aus Ihrer Verletzung heraus stellt sie mich als den bösen dar, der Sie und die Kinder verlassen hat, sagt den Kindern ich will nicht mehr in der Familie sein. Der Umgang ist jetzt anstatt wie Anfangs alle 2-Wochen alle 3-6 Wochen. Macht es Sinn den Umgang gerichtlich zu regeln?
Ja bevor sie gefallen daran findet dich am Nasenring durch die Manege zu führenDanke für Euere Tipps!
John
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus John!
Ergänzend zu beppos Ausführungen:
KU:
Falls Du einen KU-Titel unterschreiben sollst, kannst Du diesen bis zur Volljährigkeit des Kindes befristen lassen, da ab dem 18. Lebensjahr BEIDE Elternteile unterhalstpflichtig sind.
EU:
Wieviel wer wem zahlt, ist Verhandlungssache. Du kannst natürlich versuchen, z.B.eine zeitliche Befristung (z.B. bis das Kind 8 Jahre alt ist, etc.) reinzupacken.
Scheidung:
Dem Richter interesseirt in erster Linie ausschließlich, ob der Versorgungsausgleich stattgefunden hat. Wenn nicht anders beantragt gilt ab Scheidung gemeinsames Sorgerecht (GSR) und gem. Aufenthaltbestimmungsrecht (ABR). Damit war meine Scheidung in 6 Minuten durch.
Wenn beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil SOFORT rechtskräftig, andrenfalls vier Wochen später.
PKH:
Die wird vom Staat (sozusagen als Darlehen) gewährt. Ist KM nicht in der Lage, per Ratenzahlung zurück zu zahlen, wartet die Staatskasse erst mal bzw. frägt in regelmäßigen Abständen, ob sich die Einkommensverhältnisse positiv geändert haben.
Du hast meines Wissens nichts zu befürchten.
*edit: Teppfihler korrigiert 😉
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo und nen guten Morgen!
KU und Titel:
1. DDT sind nur "Empfehlungen" und haben keine Rechtskraft! Solltest Du zudem Mangelfall sein, extrem aufpassen, welchen Betrag Du titulieren lässt! Denn sonst kann es Dir passieren, dass die KM später kommt und "ihren" TU/EU fordert.
Du kannst zum JA (dort ist es umsont) gehen und den Betrag, der Dir - unter Einbeziehung der DDT - am sinnvollsten erscheint titulieren lassen. Auch kannst Du erstmal auf zwei Jahre befristen! ist sehr sinnvoll, wenn Du nicht absiehst, ob Du weniger verdienen wirst oder Arbeitslos wirst.
2. PKH kannst Du und solltest Du auch beantragen - auch bei höheren Einkommen gibt es dann halt Raten (längstens 48 Monate)! Nen Rechner dazu gibt es hier irgendwo. Muss aber beim Anwalt gleich am Anfang gestellt werden - weise ihn darauf hin! PKH gibt es nur einmal pro Verfahren.
3. Anwalt wechseln kannst Du beliebig, solange Du noch keine PKH gestellt hast und "nur" Beratungen in Anspruch genommen hast und diese selber bezahlst.
4. Legt euren Trennungstermin genau fest - ist sehr wichtig, ob er im Januar 2005 oder Dezember 2004 war. (Steuerrechtlich!) - und TU, KU etc.
5. Scheidung mitte November - das ist erstmal der Termin! wer hat antrag gestellt? Wenn du, dann kannste alles, ausser versorgungsausgleich rausnehmen und dann gehts auch durch! ihr könnt aber auch erstmal über alles mögliche EU, Umgang usw. streiten, dann wird i.d.R vertagt.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)