Zusammen- oder getr...
 
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Zusammen- oder getrennte Veranlagung im Trennungsjahr bei StKl 4 / 4?

 
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo @ all!

Ich habe gerade meine Lohnsteuerbescheinigung 2007 bekommen und überlege nun, wie denn der Lohnsteuerausgleich für 2007 aussieht, also das Jahr der Trennung. Habe mir da bisher noch keine Gedanken zu gemacht. Für mein Dafürhalten müsste es doch bei StKl 4 / 4 egal sein, ob man zusammen oder getrennt veranlagt wird? Oder? Kann man da pauschal nen Tipp zu geben? Bin leider in diesen steuerlichen Dingen garnicht bewandert...

LG
Frank

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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2008 12:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das hängt nur davon ab, wie gross die Differenz eures Einkommens ist. Je grösser eher lohnt sich gemeinsame Veranlagung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2008 19:44
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Sie arbeitet Teilzeit 40%, ich Vollzeit 100%, analog dazu ist in etwa auch die Einkommensdifferenz. D.h. hier würde sich per se eher die gemeinsame Veranlagung lohnen? Oder anders gefragt, wäre denn eine getrennte Veranlagung soviel schlechter?

Und wie wird die Rückzahlung (sofern es eine gibt) aufgeteilt? 50 - 50 oder im Verhältnis zur gezahlten Lohnsteuer? Leider ist meine Ex da nicht so wirklich kooperativ, von der letzten Lohnsteuerrückerstattung, die ausnahmsweise mal sie gemacht hat (war schon nach der Trennung) hab ich nicht einen Cent gesehen (was eigentlich klar war). Zu dem Zeitpunkt wollte ich aber keinen Aufstand proben, da das WM noch nicht in trockenen Tüchern war...

LG
Frank

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2008 20:14
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oder anders gefragt, wäre denn eine getrennte Veranlagung soviel schlechter?

Wenn beide Einkommen über dem Grrundfreibetrag sind ist der Effekt nicht mehr so dramatisch. Mal angenommen, Eure "zu versteuernde Einkommen" wären 50000 und 20000 Euro,  dann ist der Effekt etwa 1200 Euro pro Jahr. Aber auch dafür muss eine alte Frau lange stricken, lohnt sich also schon, mal drüber nachzudenken.

Nachrechnen kannst Du das z.B. hiermit:

http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?ekstber.htm

Das "zu versteuernde Einkommen" ist sowas ähnliches wie das Brutto, aber vermindert um Werbungskosten und Vorsorgepauschalen und so und steht in Deinem letzten Steuerbescheid.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2008 20:35