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Wurde bei der Steuerveranlagung verarscht

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(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber wolf,

(OHNE Zynismus!!!)

Du hast mir offenbar einiges voraus: Du überblickst das Thema auch mit vielen Unbekannten und kommst zu einem Ergebnis.

Ich mag im Forum nicht solche undetaillierten Fragen; weil ICH dann keine Lust habe, Fallbetrachtungen anzustellen.  :redhead:
DEINE Antworten resultieren aber offenbar aus der Fähigkeit, aus (mir) unbekannten Größen  :puzz:  durch Plausibilitätsüberlegungen (annähernd) bekannte, zumindest aber brauchbare Variablen abzuleiten und dann zu einem Ergebnis zu kommen.  :thumbup:

HUT AB!!!  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

DICH muß ich mir merken  😉 Man kann gar nicht genug Experten und Genies kennen!  🙂

Liebe Grüße Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 15:16
(@Platt)

Hi,
@pueppi.

Dein letztes Post an @Wolf halte ich für anmaßend. Die Fakten sind ganz klar. Rückwirkende Veränderung der Lst 5 auf 2.Für Exfrau Gewinn
Somit von Lst. 3 auf 1 für Rudi. Damit Verlust.

Ob er schon eine Steuererklärung abgegeben hat oder nicht interessiert keinen. Auch die Zahlbeträge sind vollkommen uninteressant.

Das einzige was passiert ist die Ex hat Gewinn und Rudi Verlust. Das darf nach BGH nicht sein.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 15:25
(@rudisgsx1400)
Schon was gesagt Registriert

mal sehen ob ich das hinbekomme:

1. Auszug aus der Gemeinschaftlichen Wohnung ab Oktober 2002

2. Besuch des Bürgerbüros im Sept.02 zwecks Umschreibung der Lohnsteuerklassen von EXFRAU  5/0 auf 2/1 als getrenntlebende kann sie 2 wählen.
nachdem die Beamtin uns die nachteile der sofortigen umschreibung mitteilte wegen hoher nachforderungen dann auf meiner seite seitens des FA sagte sie ok dann noch nicht für 02 aber dann bitte ab 03 jan.

3. Unterhalt wurde nach Steuerklasse 3/2 berechnet und gezahlt jedoch ohne Quittung ( wahr eben zu gut für diese welt )

4.  nun bekam ich Post vom FA weil sie hat alleinige Veranlagung ohne zustimmung gemach und auf Steuerklasse 2/1 somit bekam sie ca. 4.500 € zurückerstattet was das FA nun von mir haben möchte da ich rückwirkend mit 1 /1 Veranlagt werde.

5. nun das geld habe ich nicht schirr unmöglich und nun habe ich mich schätzen lassen und erst mal ruhe bezahlt habe ich rund 1.700 € an das FA um erst ein mal zeit zu bekommen einen Zivilrechtlichen Prozess anzustrengen

noch weitere fragen dann versuche ich vergessenes beizufügen ..............................

DANKE EUCH ALLEN

Rudi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2006 15:30
(@rudisgsx1400)
Schon was gesagt Registriert

Allein § 226 ( Schikaneverbot )  :gunman:  denn das ist es,  den Finanziellen Ruin herbeiführen und sich sittenwiedrig bereichern .

das alleine ist doch schon was ohne die anderen urteile  :thumbup: die es so geben soll

ich habe ja meinem anwalt gesagt die nachzahlung an das FA in höhe on rund 500  € übernehme ich alleine aber immer noch besser als 4.500 €

Rudi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2006 15:38
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Platt,

es tut mir sehr leid; aber Du hast mich offenbar mißverstanden!!!

Ich hatte extra "OHNE Zynismus" vorangestellt und mich redlich bemüht, die passenden Smilies an die richtigen Stellen zu setzen, um meine AUFRICHTIGE Anerkennung an wolf zu übermitteln. Und nicht per PN, sondern ganz offiziell im Forum; weil ich eben gern öffentlich deutlich machen will, daß ich seine genialen Gedankengänge bewundere.

Glaubst Du nicht, daß ich das ehrlich meine? Kannst es aber ruhig glauben. Ehrlicher und aufrichtiger gehts nicht mehr!

Und weitere Mißverständnisse sollten wir dann doch per PN ausräumen; sonst rüffeln uns die Moderatoren ...

Liebe Grüße Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 15:40
(@Platt)

Hi,

1.) Mache sofort Deine Steuererklärung. Egal ob Du die Steuerkarte der Ex hast.

2.) Ex hat schon Ihre Steuererklärung gemacht.

und damit 3.)

Braucht das FA nur noch neue Bescheide zudrucken.

4.) Natürlich hast Du hochoffiziell Widerspruch gegen den Schätzbescheid eingelegt, ansonsten kann Dir das dann auf die Füsse falle. Das FA schätzt nur zum eigenen Vorteil.

5.) Oft reicht ein Schreiben vom Anwalt, der Zusammenveranlgung zuzustimmen. Weil der Anwalt, der Ex klar machen kann, dass nach gültiger Rechtsprechung sie das Ding verliert und somit nicht nur die Kohle ans FA wieder zurückzahlen kann, sondern auch noch alle Prozesskosten an der Backe hat.

6.) Das Du schon mal 1700€ bezahlt hast war ein Fehler.

7.) Das FA kennt die Rechtsprechung auch, will aber über diesen Weg die Kohle vom Mann, weil sie wissen, dass Exfrauen oft nicht in der Lage sind das Geld ans FA zurück zuzahlen. Damit hast Du dann den schwarzen Peter und musst zusehen, wie Du die Euros von der Ex wiederbekommst.

Platt

Ergänzung: Lst 2 gibt es nur, wenn Kinder betreut werden.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 15:45
(@Platt)

Hi pueppi,

mach das trotzdem offiziell. Solltest Du das wirklich so gemeint haben, dann entschuldige ich mich für meine Aussage.
Ist bei mir ganz anders rüber gekommen.

LG
Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 15:55
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

mach das trotzdem offiziell. [...]Ist bei mir ganz anders rüber gekommen.

lieber platt

muss sie nicht!

denn bei mir ist es angekommen! 😉

(wenngleich zugegebenermaßen auch erst beim zweiten lesen ...
ich neige nämlich (leider immer noch ...) dazu,
spontane reaktionen - ohne zuvor nach links und rechts geschaut zu haben - an den tag zu legen ... :redhead: )

die smilies waren´s, die mich´s dann anders sehen ließen  🙂 🙂 🙂

liebe püppi

Du hast mir offenbar einiges voraus: Du überblickst das Thema auch mit vielen Unbekannten und kommst zu einem Ergebnis.

ohne zynismus meinerseits  🙂

logisches denkvermögen nennt man das  😉

ob´s daran liegt, dass ich ein mann  😉
und eine jungfrau bin, der man so was auch nachsagt ... ?

dafür fehlt´s mir woanders, nämlich im emotionalen ...

und außerdem, so eine meisterleistung war es nun auch wieder nicht,
denn 1.: das, was hier im konkreten unbekannt war, war unerheblich
und 2: hab ich den ganzen mist grad hinter mir

Man kann gar nicht genug Experten und Genies kennen!  🙂

dich kenn´ ich ja noch gar nicht 😉

ich hoffe sehr, dass du keine finanzamts-sachbearbeiterin bist,
der ich mit meinen flappsigen bemerkungen über eben diese auf die füße getreten habe ...:redhead:,

wofür ich mich dann hiermit ausdrücklich entschuldigen würde
... denn ich habe (leider noch immer) einen hang zum pauschalieren

und lieber rudi

rick = wolf

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 17:48
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

einen noch  🙂

hiermit, lieber platt:

6.) Das Du schon mal 1700€ bezahlt hast war ein Fehler.

7.) Das FA kennt die Rechtsprechung auch, will aber über diesen Weg die Kohle vom Mann, weil sie wissen, dass Exfrauen oft nicht in der Lage sind das Geld ans FA zurück zuzahlen. Damit hast Du dann den schwarzen Peter und musst zusehen, wie Du die Euros von der Ex wiederbekommst.

begibst jetzt du dich aber eindeutig in das reich der spekulationen  :),
denn um diese aussagen zu substantiieren (schöner ausdruck, ne,
hab ich im zuge der auseinandersetzung mit meiner ex lernen dürfen ... :))
bedarf es tatsächlich noch ein paar konkreter angaben

nämlich die tatsächlichen einkünfte von rudi und seiner ex
einschl. aller werbungs- und sonstig absetzbarer kosten,
um im ergebnis dessen, die höhe einer steuernachforderung oder -erstattung prognostizieren zu können.

möchte nämlich sein, dass im zuge einer gemeinschaftlichen veranlagung
die nachforderung so gering ausfällt (oder es sogar zu einer erstattung kommt)

wonach rudi möglicherweise nicht mehr tun müsste,
als das FA anzuschreiben, mit der freundlichen bitte, ihm die überzahlten steuern zurückzuzahlen

und ex ne lange nase zeigen könnte, wenn sie meint,  sie habe dann trotzdem noch einen internen anspruch auf
erstattung ihrer für 2 monate zuviel gezahlten steuern, da rudi ihr ja TU/EU auf basis der st.-kl. III zahlte

aber selbst mit konkreten zahlen
(und logischem denkvermögen :wink:)
hört´s da bei mir dann auf

denn 1. bin ich kein FA-SB 😉
und 2. hat das dt. steuerrecht  m.e. nix mit logik zu tun ...

lg

wolf,

der z.b. nicht versteht, warum er -nur weil seine ex mit ihrem "rittmeister" durchgebrannt ist -
seine jungs jetzt mit 500,- eusim monat weniger großziehen darf :knockout:


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 19:51
(@Platt)

Hi,

wolf da hast Du mich aber richtig durch den Wolf gedreht. 😉

Die konkreten Zahlen liegen zu mindestens zu 50% vor. Weil die Ex schon ihre Steuererklärung gemacht.
Das bei einem Wechsel von 5 auf 2 für Madame eine satte Erstattung raus kommt ist zu 100000% auch klar.
Keine Erstattung würde sie nur dann bekommen, wenn sie einen Freibetrag  fast in Höhe Ihres Einkommens hat.

Beispiel 1000€ Brutto mtl.

Steuern 182,45 + Kist. 14,62 + Soli 10,05 = 207,12€ mtl oder 2485,44€ aufs Jahr für Lst. 5
Aufteilungsbescheid und Steuerberechnung nach Lst 2. Dann hätte sie Steuern in Höhe von nuuuuuuuuull
zu bezahlen. Bedeutet, dass FA zahlt an Madame mal schlanke 2485,44€ aus.

Was macht jetzt das FA. Schätzt mal ganz schnell Rudi, natürlich ohne Werbungskosten usw. zu berücksichtigen und fordert auf Basis Lst 1 ganz schnell Kohle.

Beispiel 2000€ Brutto

Bei Lst 3 Gesamtsteuern 42,12 mtl oder 505,44 aufs Jahr.
Bei Lst 1 Gesamtsteuern 295,10mtl oder 3541,20 aufs Jahr

Jetzt bin ich nicht wirklich von einem Spitzenverdienst ausgegangen.

Heißt in der Folge, Ex hat vom FA Geld bekommen und Rudi soll zahlen. Macht er das, ist das FA fein raus, weil er indirekt, den Betrag den Ex ungerechtfertigt erhalten ans FA überweist. Da die auch wissen, dass Ex mit dieser Aktion höchstrichterlich nicht durch kommt, haben die ein Interesse daran, die Kohle von Rudi zu bekommen, weil die auch wissen, dass sie von alleinerziehenden Müttern selten Geld kriegen.

Platt

ob er ihr für zwei Monate das ausgleichen muss ändert nicht an der Rechnung.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 20:26




(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

also, eigentlich wollte ich ja nicht mehr,
als dem rudi seine sorge nehmen, das bike verkaufen zu müssen  ...  🙂

lieber platt,

also logisch  😉 ist das nicht:

Heißt in der Folge, Ex hat vom FA Geld bekommen und Rudi soll zahlen. Macht er das, ist das FA fein raus, weil er indirekt, den Betrag den Ex ungerechtfertigt erhalten ans FA überweist. Da die auch wissen, dass Ex mit dieser Aktion höchstrichterlich nicht durch kommt, haben die ein Interesse daran, die Kohle von Rudi zu bekommen, weil die auch wissen, dass sie von alleinerziehenden Müttern selten Geld kriegen.

möchte aber sein, dass das steuerrecht solch idiotien bereit hält ...

nach meiner logik hat der, der ungerechtfertigt geld vom FA erhielt, dieses dem FA zurückzuzahlen
und der, der ungerechtfertigt ans FA welches zahlte, es auch vom FA zurückzuerhalten.

wenn das FA sich aber ein solch m.e. "linkes" verhalten, wie du es hier beschreibst, erlauben darf,
bestätigt es nur meine "spekulation", wonach das steuerrecht nix mit logik zu tun hat

und vielleicht sollte rudi -so du damit recht behälst - eine klage gegen das FA erwägen

lg

wolf

p.s. an rudi: berichtest du dann mal, wie es ausgegangen ist,
                      ich meine nicht den laufenden rechtstreit, denn der ist vorhersehbar :wink:,
                      sondern was aus der hinundherschieberei der ungerechtfertigt gezahlten/erhaltenen
                      steuergelder geworden ist, interessiert mich dann jetzt doch sehr


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 21:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in dieser Sache der Hinweis auf ein recht aktuelles Urteil des BGH (>hier<).

Demnach ist die Steuerschuld/-erstattung zu quoteln. Die Ermittlung des Anteils des Einzelnen am Gesamten ergibt sich aus der fiktiven Einzelveranlagung.

Also Brief an Ex unter Berufung auf o.g. Urteil.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2006 12:41
(@Platt)

Hi,

also logisch   ist das nicht:

ich weiss. Ist mir aber genauso passiert. Ich wurde geschätzt in 2001 für 2000. Für 1999 hatte ich im August 2001 die Steuererklärung beim FA abgegeben. Achja ganz wichtig. Die Trennung war im Juli. 2001 Musste Widerspruch einlegen.
Madame hat in 1.2002!!!!!!!!! der Zusammenveranlagung zugestimmt. Im Dezember 2001 hat sie für 1999!!!! und 2000!!!!!!
7.800€ vom FA bekommen.
Meine FA hat dann ausschließlich bei mir versucht das Geld zu erhalten. Meine Ex wurde komischweise nie angeschrieben. Hätte ich nicht gezahlt, hätten die bei mir gepfändet.

Mit aller Gewalt hat man mich damit unter Druck gesetzt.

Auch nicht zu vergessen.

Der Anwaltbrief hat mich mal eben 1000€ gekostet. Da ich gar nicht mehr durchgeblickt hatte, brauchte ich eine Steuerberater (hatte noch nie einen) der dann auch mit 1200 zu Buche schlug.

Und ja, das ist alles link. Und ja, auch ich hatte daran gedacht die Melle vom FA persönlich zu verklagen.

Aber eigentlich war ich somit dann schon Anfang 2002 platt (daher mein Nickname) wollte es aber nicht wahrhaben.
Als leitender Angestellter mit einen ganz anständigen Eikommen kann das doch nicht sein. Ich war so naiv, denn ich habe nie geglaubt, dass Frauen es mit staatlicher Hilfe es schaffen einen in den Ruin zu treiben.

Platt

Ich wurde verlassen, trinke so gut wie keinen Alkohol, hat noch nie eine Frau geschlagen und bin nie fremd gegangen.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2006 17:46
(@rudisgsx1400)
Schon was gesagt Registriert

na ja wenn die frauen verlassen werden sagte mir ne bekannte dann können sie zur höchstform auflaufen und alles spiegelt sich dann in BGB § 226 dem Schikaneparagaph wieder ........klasse

sorry die damen ich weis es sind auch schweinekerle also nichts persönlich nehmen nur die auf die es zutrifft ......

schönes wochenende

Rudi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2006 18:04
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