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Wie belege ich dem FA Unterhaltszahlungen nach Anlage U?

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liebe Profis und Hobbyfachleute,

Wie belege ich eigentlich dem FA meine Unterhaltszahlungen an meine Ex (AnlageU)?

Ich habe zwar Überweisungen, auf denen der Betrag steht, aber der enthält auch KU.
Nur im Text habe ich die Teilbeträge erwähnt.

Im Extremfall könnte ich dann ja jeden Betrag, den ihr zahle als EU deklarieren.
Ich habe das nicht vor, will mich aber gegen den entgegengesetzten Fall wehren.

Im Zweifelsfall könnte meine Ex in ihrer Steuererklärung behaupten, sie hätte nie EU bekommen.

Ich bin ende 2006 auch zu einer Nachzahlung an TU verurteilt worden, die ich in 2007 beglichen habe, Ich hoffe, ich kann auch diesen Betrag in 2007 als EU absetzen, (was es tatsächlich ist, nur eben für 2006)

Dank und Gruss

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2008 15:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

kannst du durch irgendein Schriftstück den KU-Betrag nachweisen? Für die Zukunft besser getrennt überweisen. Steht auf der Überweisung KU + Unterhalt für Ex-Schnuckiputz?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 15:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina,

im Text steht es getrennt aber est ist eine Überweisung.

Ich werd es dann mal trennen und beim EU dann "für Ex Schnuckiputz" hinzufügen.  😉

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2008 16:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

klar. die sollen sich da net so blöd anstellen. Ansonsten fügst Du schriftlich eine Erklärung bei, dass sich die Summe zusammensetzt aus KU in Höhe x (y+z für zwei Kinder) und w = Unterhalt für ExmausedamemeinesHerzens.

Die Nachzahlung kannst Du ebenfalls absetzen in 2007, weil es Dir erst da von Deinem Konto abgeflossen ist.

Wenn Du einen Titel bzw. Vergleich hast, kannste den auch in Kopie beifügen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 17:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi LBM,

klar. die sollen sich da net so blöd anstellen.

Haben sie bisher auch nicht, da ich noch nichts eingereicht habe.

Ich will nur Formfehler vermeiden und mich auf die Diskussion vorbereiten, nach dem Motto: "Da hätten Sie natürlich das Formular xy von ExmausedamemeinesHerzens unterschreiben lassen müssen. So wird das nix!".

Und wenn ich ihr erst noch den Nachteilsausgleich überweisen muss, wird es ja erst recht etwas unübersichtlich.

Aber gut, dann scheint das ja zu reichen.

Danke nochmal.

LG Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2008 17:44
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Beppo,

ich habe eine Kopie des Scheidungs- bzw. Unterhaltsurteils beigelegt bzw. nur die entscheidenden Stellen als Kopie. Das hat gereicht. Solltest du noch zusätzlich die Überweisungsbelege haben, schadet das sicherlich nicht 🙂

Ich bin ende 2006 auch zu einer Nachzahlung an TU verurteilt worden, die ich in 2007 beglichen habe, Ich hoffe, ich kann auch diesen Betrag in 2007 als EU absetzen, (was es tatsächlich ist, nur eben für 2006)

Ja, entscheidend für die Steuer ist das Jahr, in dem gezahlt wurde.

Nicht vergessen: Auch der steuerliche Nachteilsausgleich, den du für "Ex" bezahlen musst, kann mit Hilfe der "Anlage U" als Unterhalt abgesetzt werden.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2008 19:25
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo,

mmmhhh.... bin ja in diesen Dingen nicht so sehr visiert. Aber die Anlage U wird doch m.E. nur vom FA beantwortet, wenn dort beide "Parteien" unterschreiben????? :exclam:
Hab' ich nämlich im ersten getrennt veranlagtem Jahr auch versucht! Scheidungsurteil beigelegt, Kopien der Überweisungen (den Betrag sogar noch mit Textmarker gelb markiert!!). Tja,....wie soll ich sagen....es wurde einfach nicht bearbeitet 😡
Kann es sein, dass dies Landesunterschiedlich bearbeitet wird? Wenn du aber dies durchbekommst, wird sich das FA doch auch an die EX wenden, daher macht für mich die Sache mit 2 Unterschriften logisch doch auch einen Sinn?
Vielleicht bekommst Du ja die Unterschrift??
(oder gegen einen kleinen Obulus für die EX :mad:)
Falls es ohne Unterschrift funktinieren sollte, gib uns doch mal eine Erfolgsmeldung durch.
Haste dich schon mal telefonisch vorab erkundigt, kann evtl. nicht schaden, den/die SA persönlich kennenzulernen 😉

Gruß
Jo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2008 21:23
 Uli
(@Uli)

Lieber Beppo,

wenn Du Online-Banking hast, kannst Du Dir die letzten Überweisungen als Info ausdrucken. Da steht dann der Überweisungstext drin und die Summe wird klar. Das FA sollte das eigentlich so akzeptieren.

Ab jetzt gilt für Dich: jede Überweisung mit getrenntem Dauerauftrag/Übweisungsträger tätigen (ggf. Zahlung unter Vorbehalt angeben). Nur so verhindert man Ärger mit gierigen Exen, Ämtern, etc.!!!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2008 22:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal Danke, ihr Lieben,

Ich sehe da jetzt eigentlich kein Problem mehr.

@papajo

Die Unterschrift habe ich, das ist nicht das Problem. Die hat sie mir schon Anfang des Jahres auf Anweisung des Gerichts gegeben.
Da steht auch ein Betrag drauf, der vorab angerechnet wird, nur ist das eben nicht exakt der Betrag, den ich nun im Nachhinein absetzen will. Insbesondere die Nachzahlung für 2006 steht nicht drauf.
Da ich mir vorstellen kann, dass meine Ex vergisst, diesen Betrag bei ihrer Steuererklärung anzugeben, würden sie und ich mit mit unterschiedlichen Beträgen beim FA aufschlagen.
Dadurch kam ich erst auf die Frage des Belegs. Ich möchte schliesslich, dass die meinen Betrag als Wahrheit anerkennen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2008 23:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Beppo,

dann macht die Anlage U neu! Wenn Du das jetzt einfach so dazu bastelst, wäre das wie ne Art Urkundenfälschung, denn sie hat Dir ja nicht den gesamten Betrag unterschrieben. Ich wäre da vorsichtig....

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 00:11




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LBM,

Wieso das?

Du irritierst mich!

Ich hatte das bisher so verstanden, dass die Anlage U "dem Grunde nach" und nicht in der Höhe unterschrieben wird und vor Allem, nicht jedes Jahr erneuert werden muss. Sie müsste das widerrufen, wenn sie das beenden will.

Sonst müste ich mir das Ding ja quasi 2 mal im Jahr unterschreiben lassen:
Einmal am Anfang des Jahres für den Eintrag in angenommener Höhe auf der Steuerkarte und am Ende des Jahres nochmal mit dem tatsächlichen Betrag.

Ich hoffe, du hast diesmal unrecht auch wenn ich das noch nie erlebt habe. 😉

Oder ich habe dich einfach falsch verstanden!  :redhead:

Verunsicherte Grüssse

Beppo

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2008 00:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe eben nochmal nachgesehen:

Steht auch so auf dem Formular, wenn sie nicht den Begrenzungsbetrag ankreuzt. (Hat sie nicht).
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/Formulare/153,property=publicationFile,cap.locale=de.pdf

Ich hoffe, du hast nicht noch rechter  😉

LG Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2008 09:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich schubs das noch mal eben nach oben, da LBM gerade da ist. :redhead:

Liebe LBM,
ich würde wahnsinnig gerne von dir hören, dass du dich geirrt hast. :phantom:

Ääääh, Ich meine natürlich, dass ich dich falsch verstanden habe. 😉

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2008 15:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

Mensch, das ist ja wieder trickreich bei Dir! So, ich hab jetzt noch mal genau reingeguckt. Deine Ex stimmt nur dem Grunde nach zu, das heißt, DASS Du die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben abziehen darfst. Wenn ihr die Höhe nicht passt, muss sie das dann wohl mit ihrem FA durchfechten.

Dass es nur "dem Grunde nach" zugestimmt ist, steht in der Ausfüllanleitung.

LG LBM, die hofft, dass Du nun keine schlaflose Nacht hattest, wegen mir!  :redhead:

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 16:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi LBM,

doch, ich bin die ganze Nacht ziellos durch die Stadt gezogen.
Im Radio kam schon immer die Meldung, dass der verwirrte Beppo im karierten Schlafanzug mit weisser Zipfelmütze aus seinem Heim ausgebrochen ist und nun vermisst wird. Er sei orientierungslos und man möge bitte die Heimleitung informieren, wenn man ihn sieht.

Aber ich danke dir und kann mich jetzt wieder beruhigt in meine Zelle zurück begeben und wieder vor das Aquarium setzen.  😉

Danke dir!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2008 16:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oh Mann Beppo, willst Du mich heiraten? *gg* Du bist echt der Beste!

Viel Glück für Deine Veranlagung *ggg*

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 16:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jaaaaaaa, ich wil!!!!! :loveyou:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2008 16:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Okay, abgemacht, beim nächsten UT nur mit Standesbeamten *g*
Setz schon mal den Ehevertrag auf  :rofl2:

Liebste Grüße, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 19:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Okay, Liebste,

Ich muss mich nur sputen, dass ich bald geschieden werde, sonst müssten wir uns vielleicht im Knast das Ja-Wort geben! Aber selbst da würden wir hier ja anscheinend Trauzeugen finden 🙂

"Setz schon mal den Ehevertrag auf" klingt so'n bisschen wie: "Setz schon mal den Tee auf"

Wann und wo machen wir das UT?

Ich war im Herbst gerade mit ner ganzen Horde in ner JH im Ost-Harz in Thale. War sehr schön da!

Da kann man bestimmt auch gut Heiraten und ein paar Hundert VSer unterbringen.

Packe mer's!  🙂

In freudiger Erwartung,

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2008 00:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*lach*

Lass uns den Chef fragen, ob er den Trauzeugen spielt! :rofl2:
Ich bräuchte ja so einen Vertrag nicht, aber so kannst Du auf Nummer sicher gehen, dass ich keine Lebensversicherung suche *g*

Ich seh dann mal zu, dass ich auch hübsch schnell geschieden werde. Und ich hoffe, Du vermachst mir einen anständigen Nachnamen  😉

Träume süß, holder Zukünftiger,

zuckersüße Grüße, Deine Anverlobte :phantom:

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2008 00:11




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