Hallo!
Bin seit April geschieden (Trennung war Okt. 2002). Habe immer brav meinen EU/KU/TU gezahlt, ich habe nichts bekommen, obwohl ein Sohn bei mir wohnt. Bekomme eine Steuererstattung bei gemeinsamer Veranlagung für 2003 zurück. Wichtigster Posten sind meine täglichen Fahrtkosten (190 km). Sie liegt umter dem Pausch Betrag.
Habe meiner Ex eine anteilige Beteiligung (in Relation zum Einkommen) vorgeschlagen (so dass sie ca. 20% bekommen würde). Sie will aber die Hälfte.
Weiss jemand etwas zur rechtlichen Lage?
Liebe Grüße,
Werner
Hallo Werner,
da ich die Frage selbst mal nem Anwalt stellte, kann ich dir Anwort geben.
Wenn Du Alleinverdiener warst, steht Dir die Steuererstattung zu, da diese ja normalerweise auch im TU berücksichtigt wird.
Das mit dem Steurrecht hat jetzt nix mit dem Familienrecht zu tun.
Da solltest Du mal beim Finanzamt nachfragen, da gibt es § dazu.
Den genauen Wortlaut weiß ich leider nicht mehr.
Aber das fällt ins Steuerrecht.
Gruß
Melly
Ps: warum hast Du keinen KU bekommen?
Die Mutter ist auch verpflichtet zu zahlen.
Wie alt ist denn das Kind?
Vielleicht noch unter 12? Dann steht dem Kind Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt zu.
Das ging ja schnell 🙂
Ich war nicht Alleinverdiener, aber das sollte eigentlich nichts daran ändern, weil Ihre Werbungskosten unter dem Pauschbetrag lagen und ohne Werbungskosten quasi keine Erstattung/Rückzahlung passiert wäre.
Mein Angebot der anteiligen Erstattung wäre also Mehr als ich muss?
Ich bekomme keinen KU, weil Sie unter den Selbstbehalt
Naja wenn Du kein Alleinverdiener warst, sieht das etwas anders aus, da man ja nen Pauschalbetrag absetzen kann.
Die Hälfte steht ihr nicht zu, das ist schonmal klar.
Wenn es Streit gibt, dann würd ich mir das mal beim Steuerberater oder Finanzamt ausrechnen lassen, was Du erstattet bekommen würdest und sie.
Hast dann wenigstens was in der Hand.
Ich hab Dich nach dem Alter des Kindes gefragt, was bei Dir lebt..willst Du mir das schreiben?
Gruß
Melly
Hallo Melly,
also der Sohn der bei mir wohnt ist 17, der andere 13.
Problematisch an meinem Fall ist möglicherweise, dass ich den TU alleine berechnet habe. Meine Ex fordert knapp ein 3/4 Jahr nach der Scheidung nun, dass es 2003 ungerecht war, dass sie in der schlechteren Steuerklasse war. Dabei habe ich meinen höheren Nettobetrag in den TU einfliessen lassen. (Das der TU nicht willkürlich war, erkennt man daran, dass der nacheheliche Unterhalt, der mit unseren Anwälten ausgehandelt wurde, fast identisch ist).
Danke!
Gruss aus dem Kölner Raum in den Norden, Werner
Tach Wenna,
hatte auch sone Nummer hinter mir. Allerdings ging es um Steuernachzahlung aus Freiberuflertätigkeit. Das Verdiente hat´se zwar mit vollen händen unters Volk gemischt, aber beim Fiskus hatte sei plötzlich nix damit zu tun. :mad2: Anwalt und Steuerberater haben einstimmig gesagt, dass meine Forderung auf sehr wackeligen Füssen steht. Hab dann nen Haken dran gemacht.
Tip: Wenns nur Eierkram ist, dann gib ihr die Hälfte. Weniger ist da manchmal mehr. 😉
LG Solstart
Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein
hi Wenna,
wenn ihr euch im Oktober 2002 schon getrennt habt, hättet ihr für 2003 schon die steuerklassen ändern lassen müssen und getrennte erklärungen machen müssen. dann wäre die frage, wer die steuererstattung erhält, nicht aufgekommen.
da kann ich aber auch nicht verstehen, warum das FA da noch die zusammenveranlagung gemacht hat, denn es gibt das feld: getrennt lebend seit.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hallo tortour,
OK, das mit dem Trennungszeitpunkt ist kritsich. Okt. 2002 war Beziehungsende. Anfang Januar 2004 ist sie ausgezogen (war für mich der Stichtag fürs Finanzamt). Im Sommer 2003 habe ich dann die Scheidung eingereicht. Bin davon ausgegangen, dass ich das dem FA so darstellen darf, wie ich es getan habe. War das ein Fehler?
Gruss,
Fehler
hi,
kommt drauf an, wie man es sieht. man man darf ja im jahr der trennung wählen.
wenn sie anfang januar gleich ausgezogen ist, wäre eine sofortige änderung bereits ab januar ratsam gewesen, denn dann würde sich die frage nach der steuererstattung nicht mehr stellen und du müßtest jetzt nicht teilen bzw. darum diskutieren. aus der sicht gesehen war es ein fehler.
aus der sicht gesehen, noch ein volles jahr mehr geld zu haben wohl nicht.
außerdem wären alle berechnungen gleich nach der richtigen steuerklasse gelaufen.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean