Moin erst einmal in die Runde,
mein erster Betrag hier. Das Forum hier scheint meinen Geschmack zu treffen. :thumbup:
Bei mir die gleiche Geschichte:
Meine Ex wollte aus Böswilligkeit und taktischen Gründen auch der gemeinsamen Veranlagung nicht zustimmen.
Ich habe aber eine bombige Anwältin, die da gleich kurzen Prozess gemacht und wir hätten es innerhalb von 14 Tagen vor Gericht gebracht.
Da ich auch schön Trennungsunterhalt an sie gezahlt habe, gibt es auch keinen Steuerklassenausgleich erstattet.
Klingt im ersten Moment hart, aber die Ex versteht leider nur die Keule. Guten Willen hatte ich immer nur gezeigt und habe dafür oft genug gebüßt.
Also lasst Euch nicht die Butter vom Brot nehmen.
So long....
Ich bin keine Signatur, ich pute hier nur. 🙂
Hi,
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss Exe zwar der gemeinsamen Veranlagung zustimmen aber nicht mit mir gemeinsam eine Steuererklärung abgeben.
Aber wie erstelle ich denn jetzt rein praktisch meine eigene Steuererklärung?
Nur meine eigenen Daten, Einkünfte und Abzüge eintragen wie bei getrennter Veranlagung aber "Zusammenveranlagung" ankreuzen? Exes Einkünfte verrät sie mir ja nicht.
Und die Vorsorgebeiträge, die ich für sie getragen und bescheinigt bekommen habe als "für andere Personen übernommene Krankenversicherungsbeiträge"?
Gruss von der Insel
Moin.
Genau so würde ich es machen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nur meine eigenen Daten, Einkünfte und Abzüge eintragen wie bei getrennter Veranlagung aber "Zusammenveranlagung" ankreuzen? Exes Einkünfte verrät sie mir ja nicht.
Öhm. Was bringt das? Du siehst es doch dann im Bescheid? :puzz:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
was das bringt? Wahrscheinlich dass ich ein bisschen Ärger mehr, mein Geld später, ein paar Nerven weniger hab. Oder dass die Erstattung in der Hoffnung auf Unterhaltsoptimierung erst ins nächste Kalenderjahr fallen soll.
Um die Daten an sich geht es kaum.
Aber deshalb will ich der gemeinsamen Erklärung auch nicht länger hinterher rennen - das Finanzamt hat viel bessere Wege, die Daten heranzubringen 😉
Gruss von der Insel
Moin auf die Insel,
Genau so würde ich es machen.
Genau so habe ich es gemacht (und ein freundliches Schreiben mit Schilderung der Situation beigefügt).
Einmal eingegangene Unterlagen gibt das FA nicht mehr aus der Hand.
Madame hat die Möglichkeit, die Unterlagen auf dem FA einzusehen (in meinem Fall hatte ich den Beamten um Erstellung einer Kopie für Ex gebeten - hat er sogar gemacht).
Diskussionen gab´s dann halt nochmal bei der Aufteilung der Erstattung ...
Besten Gruß
United
Hi nochmal,
die Sache geht weiter (ich denke, es ist hier auch noch gut aufgehoben, wenn nicht bitte abtrennen).
mit Einkommensteuererklärung 2010 vom 29.9.2011 beantragen Sie die Zusammenveranlagung. Die Steuererklärung beinhaltet jedoch nur Ihre Besteuerungsgrundlagen und trägt nur Ihre Unterschrift. Aus diesem Grunde bitte ich die Besteuerungsgrundlagen der Ehefrau zu ergänzen und auch ihre Unterschrift nachzureichen. Eine Kopie der vierten Seite des Mantelbogens ist diesem Schreiben beigefügt.
Frist einen Monat. Ich hatte alles im Begleitschreiben schon ausführlich erläutert. Von daher tippe ich mal, dass auch das Finanzamt bei Exe auf Granit gebissen hat, die Lust verlor und mir den Ball jetzt zurückspielen will.
Die Daten kann ich nicht liefern, die bekomme ich nicht und ich habe auch keinen Auskunftsanspruch. Einen Anspruch darauf, dass Exe eine Steuererklärung überhaupt abgibt (und man anschliessend die gemeinsame Veranlagung mit den dann vorliegenden Daten durchsetzen könnte), dürfte ich ebenfalls nicht haben. Das Finanzamt wird sie zwar irgendwann zwingen aber eben erst irgendwann.
Was bleibt mir da übrig? Aus meiner Sicht kann ich nur kapitulieren bzw. gar nichts tun, dann werde ich irgendwann zwangsweise getrennt veranlagt und müsste dagegen Einspruch einlegen und gerichtlichen Antrag gegen Exe stellen.
Oder gleich Antrag auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung stellen auch ohne dass die Daten vorliegen - bzw. VKH-Antrag dafür, der kostet nichts und wirkt ja auch schon mal Wunder?
Gruss von der Insel
Ich würde letzteres versuchen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Inselreif,
ich hatte ein ähnliches Problem, siehe meinen Thread hier im Forum. Ich denke auch, dass Du beim FA darauf hinwirken solltest, möglichst schnell den Schaden, den Deine Ex durch ihre Verweigerung herbeiführt, eintreten zu lassen und damit feststellbar zu machen. Dann sofort auf Schadensersatz zu verklagen.
Vielleicht genügt auch schon die Drohung mit Verweis auf die klare Rechtslage.
Gruss
Tarek
Hi,
das mit dem Schadensersatz ist nur dann eine gute Idee, wenn bei der Exe auch was zu holen ist.
Wie vorhergesehen war es dann auch. Ich stellte VKH-Antrag und zwei Wochen später sass Exe beim Finanzamt, schrieb ihre Daten in meinen Bogen und unterschrieb das Ganze. Das war wirksam und hat mich ausser den Fotokopien für den blöden Antrag nichts gekostet.
Wer möchte, kann den Schriftsatz gerne als Muster bekommen.
Gruss von der Insel
Hallo,
ich hatte Ex auf Schadenersatz wegen verweigerter gemeinsamer Veranlagung verklagt. Das Familiengericht hatte mir in erster Instanz voll Recht gegeben (vgl. meinen Thread unten in diesem Forum).
Ex ging in die zweite Instanz, das ist hier in Berlin das Kammergericht (anderswo heißt es OLG).
Der Anwalt von EX hat nun vor dem Kammergericht argumentiert, dass ich den Schaden selbst verantwortet habe, da ich nicht sämtliche Rechtsbehelfe gegen den Steuerbescheid ausgeschöpft habe. Ich hatte allerdings vor der Schadenersatzklage sowohl Einspruch beim FA eingelegt und Antrag beim Familiengericht auf Ersetzung der Zustimmung von Ex zur gemeinsamen Veranlagung gestellt. Beides erfolglos.
Insofern sehe ich nicht, welche Rechtsmittel mir noch offengestanden hätten.
Das Kammergericht deutet an, dass es das Argument des Anwalts von EX prüfen will (während es ansonsten genau zu dem gleichen Schluss wie der Richter in der ersten Instanz kommt).
Meine Frage an Euch: Kennt jemand das Argument aus seinem Fall? Wenn ja, wie seid ihr ihm entgegengetreten?
Gruss
Tarek
Hallo Tarek,
m. E. konntest Du nichts anderes tun, als Du getan hast. Insbesonders vor dem FA hast Du keine andere Möglichkeit, als Einspruch einzulegen. Das FA kann Dir nur mitteilen, dass es keine Möglichkeit hat, Dich ohne Zustimmung der Ex zusammen zu veranlagen. Natürlich hättest Du gegen eine Einspruchsentscheidung klagen können, aber auch diese Klage hättest Du vor dem Finanzgericht verloren, weil es sich nicht um ein steuerrechtliches sondern zivilrechtliches Problem handelt.
Das Risiko wäre also für Dich sehr hoch gewesen. Ich bin gespannt, was der Anwalt für Gründe findet, warum Die Schadenersatzklage ein unangemessenes Mittel darstellen soll.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
meine Frau weigert sich eine gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr sowie in den 2 vorhergehenden Jahren vorzunehmen.
Sprich ich habe mich von ihr im Jahr 2021 getrennt, offen sind noch 2020 und 2019 – bitte nicht nachfragen warum, die letzten Jahre mit ihr waren „diplomatisch“ gesagt, extrem anstrengend.
Da es ein großes Gehaltsgefälle gibt und ich wesentlich mehr verdiene, müsste ich bei einer Einzelveranlagung rund 17.000 Euro nachbezahlen, sie wiederum würde rund 7.000 Euro erhalten. Bei einer gemeinsamen Veranlagerung würden wir beide rund 3.000 Euro nachbezahlen. Rein rational kann sie nicht nachvollziehen, dass ich das was ich netto mehr hatte fast vollständig für die Familie aufgewandt habe und der aus meiner Perspektive eh im Rahmen der Vermögensverteilung aufgeteilt würde.
Sprich ich müsste wahrscheinlich doppelt draufzahlen.
Sie hat mir generös angeboten, dass wir gemeinsam veranlagt werden könnten, wenn ich ihr die 7.000 Euro bezahle. Mit den 3.000 die wir noch nachbezahlen (und auf denen ich vsl. alleine sitzen bleiben würde). Wäre ich dann schnell bei 10.000 Euro.
Mal abgesehen davon, dass ich mir das gerade absolut nicht leisten kann, entspricht das auch nicht meinem Rechtsempfinden.
Könnt Ihr mir hier Tipps geben? (Gerne auch per PM)
Die vorher aufgeführten Links zu Urteilen kann ich leider nicht öffnen (da älter)…
Vielen Dank vorab
Kurze Ergänzung:
- Wir waren erst seit 2017 verheiratet.
- Für 2017, 2018, 2019 wurden wir gemeinsam veranlagt
- Wir sind noch nicht geschieden, nur getrennt (Scheidungsantrag wurde zugestellt)
- Die Steuererklärungen wurden über einen Steuerhilfeverein/-berater vorgenommenen, der entsprechend zwei Varianten ausgerechnet hatte (Einzel-/Gemeinsamveranlagung)
- Der Steuerberater hat eine "Deadline" gesetzt bis zu der er die Steuerklärung einreicht (vsl. Einzeveranlagung), wenn es zu keiner Einigung kommt
@peter81, das hat meine Ex auch gemacht und nach einem Schreiben von meinem Anwalt, dass dies auch erfolgreich eingeklagt bzw. ihre Unterschrift ersetzt werden könnte, durch richterlichen Beschluß, da hier die Rechtsprechung eindeutig ist, hat sie sich bewegt und unterschrieben. Hast du einen Anwalt?
@brave Danke für Deine Nachricht. Ich bin gerade noch auf der Suche nach einem Anwalt für Steuerrecht (Raum Frankfurt). Falls Du eine Empfehlung hast, dann immer her damit...;-)
@peter81, dazu brauchst du keinen Steuerrechtler, außer es ist komplex und kompliziert. Fehlt nicht nur die Unterschrift und alle Berechnungen sind bereits gemacht?
Bei mir hat das damals mein Anwalt für Familienrecht gemacht. Er wußte was zu tun ist, weil das wohl öfter vorkommt, dass KMs 🙂 nicht unterschreiben wollen. Einfach Zweizweiler zugestellt und gut ist.
Kann dir hierfür gern die Kontaktdaten zukommen lassen. Sitzt in FFM-Sachsenhausen.