Versuch einer Änder...
 
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Versuch einer Änderung der Steuerklasse

 
(@Areon)

Folgendes: Ich bin seit Januar 2006 von meiner Frau getrennt und hätte das 2007 auch bei der Wahl der Steuerklassen berücksichtigen müssen. Also statt 3/5 nun eben 2/2 oder 1/1? Spielt heir aber keine Rolle. Hatte ich vergessen, verdrängt, wie auch immer.

Heute bin ich nun aufs Einwohnermeldeamt, ausgestattet mit beiden Steuerkarten und dem ausgefüllten Vordruck mit der Erklärung, dass und seit wann man getrennt lebt.

Ergebnis: Die gute Frau hinterm Tresen hat nix geändert. Ich müsste das getrennt leben auch beweisen. Entweder mit eingereichter Scheidung oder Bestätigung vom Anwalt. Davon habe ich bisher noch nirgends gelesen. Schließlich kann man sich doch als getrennt lebend erklären, ohne sich scheiden zu lassen oder einen Anwalt zu bemühen. Sie meinte noch, dass sie mein heutiges Auftreten als Erklärung fürs getrennt leben wertet und somit automatisch 2008 die Steuerklasse geändert wird. Toll.  :knockout:

Im Prinzip könnte es mir egal sein. Ich befürchte aber, dass ich dann für 2007 einige Tausend Euros an Steuern nachzahlen muss, wenn ich wie geplant dieses Jahr die Scheidung beantrage. Den Trennungsunterhalt kann ich mir nun auch nicht eintragen lassen, bei der Kombination 3/5 gibts das ja nicht.

Wie ist es denn nun wirklich? Wie komme ich zu meiner geänderten Steuerklasse?

Gruß Areon

Zitat
Geschrieben : 19.04.2007 20:10
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Areon,
ich hatte kürzlich die gleiche Situation wie du. 2006 getrennt und für 2007 noch alte Steuerklasse gelassen. Für die Änderung bin ich vorgestern gemeinsam mit meiner Noch-Frau und beiden Steuerkarten aufs Rathaus. Ich habe ein Schreiben unterschrieben das ich seit 2006 getrennt lebe.
War überhaupt kein Thema. Ich denke die gute Frau am Schalter wusste in deinem Fall nicht was sie tut.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2007 20:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich hatte das so ähnlich, bei mir ginge es aber um UHV, falls ich den beantragen würde. Ich müßte entweder vor dem Anwalt oder beim Bürgeramt erklären, dass ich ab xx.xx.xxxx getrennt lebe und dann gilt das für alle Ämter.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 19.04.2007 20:48
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Areon...
lebe auch seit 2006 getrennt,habe im Januar 2007 meine LSTKL ändern lassen,aber ich brauchte nichts vorzeigen oder "beweisen".Bei mir war es innerhalb von 5 min erledigt......

LG balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

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Geschrieben : 19.04.2007 22:20
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

bei mir war es so:

Bei Anmeldung an meinem neuen Wohnort wurde der Familienstand abgefragt - getrennt lebend. "Seit wann.. Dann bekommen Sie automatisch...". Keine Nachfrage nach Anwaltsschreiben o. ä.

Hilft Dir vielleicht nix, aber bestätigt im Prinzip den einfachen Normalfall, wie auch schon einige Vorposter geschrieben haben.

neuezeit

So ist das Leben

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Geschrieben : 20.04.2007 11:33
(@Areon)

Ich will kurz schildern, wie nun der Stand der Dinge ist:

Letzten Donnerstag war ich wieder auf dem Bürgeramt. Andere Bearbeiterin - gleiche Aussage. Weil ich mich uneinsichtig zeigte wurde ich zur Chefin verwiesen. Auch dort kam vom Ergebnis her die gleiche Aussage, nur mit anderer Begründung: Das Steuerrecht verbiete eine Änderung in Steuerklasse 1 und 2 im laufenden Jahr. Maximal 4/4 könnte ich bekommen. Warum das nun erlaubt wäre konnte sie mir auch nicht sagen. Ich habe es dann akzeptiert.

Der nächste Weg führte zum Finanzamt, den TU als Freibetrag eintragen lassen. Die gute Frau guckte mich nur ungläubig an, als ich ihr die Geschichte erzählte. Wenigstens hat sie mir den Freibetrag eingetragen. Steuerrechtlich bin ich nun verheiratet (Steuerklasse 4/4) und zahle dennoch an meine dauerhaft getrennt lebende Ehefrau Trennungsunterhalt. Ich befüchte, hier gibt es noch Nachfragen bei Abgabe der Steuererklärung.

Gruß Areon

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Geschrieben : 02.05.2007 19:06
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Blöde Frage, aber seid ihr beide noch zusammen gemeldet, dauerhaft getrenntleben geht ja auch unter einem Dach.

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Geschrieben : 02.05.2007 19:21
(@LadyAlexx)

Wobei das Eintragen der LSK 2 erst dann möglich ist, wenn keine Person über 18 Jahren (egal ob verwandt oder nicht) mit ihm Haushalt lebt. Vorher geht nur LSK 1 (wie ich am eigenen Leib erfahren musste), da die andere Person ja auch die Kinderbetreuung übernehmen könnte. LSK 1 konnten wir beide bereits eintragen lassen, als wir noch in der gemeinsamen Wohnung getrennt lebten. Unsere Trennung war im Dezember, daher hatten wir die Änderung auch erst im nächsten Jahr vorgenommen, was problemlos gemacht wurde. Ohne irgendwelche Nachweise.

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Geschrieben : 02.05.2007 19:53
(@Areon)

Blöde Frage, aber seid ihr beide noch zusammen gemeldet, dauerhaft getrenntleben geht ja auch unter einem Dach.

Darum ging es gar nicht. Man muss eh einen von beiden Seiten unterschriebenen Vordruck abgegeben, mit dem man das dauerhaft getrennt-leben bestätigt. Gibt man normalerweise unmittelbar nach der Trennung ab und wird somit automatisch ab dem Folgejahr in die neue Steuerklasse umgebucht.  (Deswegen besser nicht im Dezember trennen, sondern am 2. Januar, man behält seine alte Steuerklasse dann noch ein Jahr länger.)

Die Damen vom Amt meinten halt, man können im laufenden Jahr die Steuerklasse nicht ändern. Ich hätte mir auch noch den Paragrafen des EStG zeigen lassen können, darauf hatte ich aber keine Lust mehr. Mit 4/4 zahle ich in etwa das gleiche an Steuern wie in 1/1 und darauf kam es mir an. Was nützt es mir, im laufenden Jahr wenig Steuern zu zahlen und dann eine riesige Nachzahlung zu haben?

Ich werde das Thema hier schließen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 21:06