Hi und Hallo,
Ich habe da mal eine Frage. Wenn die geschiedenen Ehepartner beide vollzeit arbeiten, muss dann nicht auch beide zu gleichen Teilen den Urlaub zur Betreuung der Kinder einsetzen.
??? Ich brauche einen Rat.
Danke das Käferchen :redhead:
Hallo Maikaefer,
das alles kommt darauf an wie der Umgang geregelt ist.
In der Regel ist es so ( oder sollte so sein), daß der Elternteil der Umgang hat, einen Teil der Ferien mit den Kindern verbringt und auch jeweils die 2. Feiertage.
Habt ihr denn den Umgang überhaupt geregelt?
Kannst du noch etwas mehr schreiben? Wie alt ist das/die Kind/er worum es geht und was möchstest du genau wissen?
Es wäre etwas hilfreicher etwas mehr Info zu bekommen um dir einen Rat zu geben.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.