Unterhalt auf Lohns...
 
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Unterhalt auf Lohnsteuerkarte - Höhe ?

 
(@andi0123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mal wieder eine Frage - diesmal zum Thema Steuern.

Gescheiden jetzt im Januar. Zahle nach privater Einigung 650 € Unterhalt an meine Ex. Darin enthalten der KU von 2?? €.

Ich hörte, daß ich zur monatlichen Erleicherung meiner Ausgaben (habe ab diesem Jahr Lohnsteuerklasse 1) einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann. Allerdings nicht der KU.

Gibt es da genaue Vorgehensweise oder wird eingetragen, was ich angebe ? Wenn ich angenommen 650 € zahle und die 2?? € abziehe, dann könnte ich doch rund 400 € eintragen lassen.

Oder ?

Danke für ne Antwort....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2008 19:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andi0123,

Das ist schon ungefähr richtig so.

EU kannst du absetzen, KU nicht.

Um diesen abzusetzen benötigst du die Anlage U zur Steuererklärung.

Diese kannst du aus dem Internet runterladen, den Jahres-EU-Betrag eintragen, von deiner Ex unterschreiben lassen und bei deinem FA einreichen.

Das kann nachträglich mit der Steuererklärung passieren oder während des laufenden Jahres als Eintrag auf der Steuerkarte. Das Formular ist das gleiche.

Der Nachteil ist, dass deine Ex dann den EU auf ihrer Steuererklärung als Einnahmen angeben und versteuern muss und sich diesen Nachteilsbetrag von dir erstatten lassen kann.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2008 20:03