Hallo und guten Abend, ich habe gerade meine Steuererklärung begonnen.
Bei der Anlage Kind komme ich ins Grübeln...
So sieht es 2007 aus: Alleinerziehend, Alleinveranlagung, Stkl 2, 1 Kind 10 Jahre. Kinderfreibetrag auf Lohnsteuerkarte 0,5. Normales Jahreseinkommen als Arbeitnehmer (gehe voll arbeiten). Soweit so gut.
Jetzt schlägt mein Steuerprogramm vor, dass ich den Übertragungssachverhalt ankreuze " es wird der volle Freibetrag für den Betreuungs-erziehung-Ausbildungsaufwand beantragt, weil das Kind 2007 beim anderen Elternteil nicht gemeldet war". Das Programm rechnet mir sogar ein paar Hundert Euro aus, die es mehr an Steuererstattung gäbe. Es stimmt auch dass das Kind nur bei mir gemeldet ist. Meine Fragen an euch, bevor ich so lange allein weitergrübeln muss:
1.) was passiert, wenn ich es ankreuze. Ist das die rückwirkende Berechnung als hätte ich den Kinderfreibetrag 1,0 gehabt?
2.) Kann ich das nur ankreuzen wenn ich nicht den vollen Kinderfreibetrag auf der Lst-Karte habe?
3.) heißt das der Vater, der ja auch 0,5 auf der Lohnsteuerkarte hat, muss deshalb Steuern nachbezahlen oder sich die 0,5 von der Lst-Karte austragen lassen? Der Kinderfreibetrag erhöht ja auch sein monatliches Netto oder? Er hat Stkl 1.
4.) Wäre es sowieso besser für mich, mir 1,0 Kinderfreibetrag eintragen zu lassen, da es dadurch mein monatliches Netto erhöht? Oder MUSS ich sogar tun weil das Kind nur bei mir gemeldet ist? Bzw. welche Auswirkungen hat es, was muss ich beachten?
Vielen Dank schon für Antworten...
ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie,
das Steuerrecht sieht die Übertragung des KFB vor, wenn der Unterhaltspflichtige nicht wenigstens 75% seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Grundsätzlich steht der KFB beiden Elternteilen jeweils gesondert zu, verdoppelt sich also lediglich, wenn beide Eltern zusammen veranlagt werden.
Setzt Du das Kreuz da, wird Dein FA das FA Deines Mannes darüber informieren und Deinem Mann würde - nach vorheriger Anfrage - der Betrag gekürzt werden. Natürlich mit dementsprechender steuerlicher Auswirkung.
Den Betreuungs-Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag KANN man von diesem Freibetragspaket abkoppeln, so wie es Deine Steuerprogramm vorschlägt, jedoch eben mit o. a. Wirkung. Ob der daraus möglicherweise resultierend Knatsch das wert ist, muss jetzt Dein Gefühl/Gewissen entscheiden.
LG LBM
edit: gemeinsam zu verlanlagenden Eltern stehen 5808 Euro zu. Das heißt, jedem einzelnen Elternteil 2904 Euro, wovon 1080 Euro auf den von Dir zitierten Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsfreibetrag entfallen.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit dem weniger als 75% Unterhalt trifft ja nicht zu, nur eben die Möglichkeit der Übertragung weil das Kind nur bei mir gemeldet ist (laut Steuerprogramm). Aber wenn ich es richtig verstehe würde ich zwar die Steuererstattung erhalten, mein Ex-Mann müsste jedoch mit einer Nachzahlung rechnen? Na dann belasse ich es dabei, jeder hat 0,5 Freibetrag und gut ist. Gruß ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ob es zu einer Nachzahlung käme, hängt unter anderem auch davon ab. was er noch geltend machen kann. Unter Umständen käme auch "nur" eine geringere Erstattung bei raus. Hätte er aber sowieso ein zu versteuerndes Einkommen, bei dem "Null" als Steuerbelastung bei heraus käme, könnte die Übertragung sinnvoll sein. Am besten wäre, ihr redet darüber und macht gemeinsam einzeln eure Erklärungen. Dann könnt ihr die günstigste Lösung ausrechnen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
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