Hallo.
Im Rahmen des Realsplittings muß ich die Est meiner Exfrau übernehmen.
Nachzahlungsforderung: 1.254.-
Am Ende der Steuererklärung steht als Erläuterung:
"Die festgesetzte Einkommenssteuer beträgt:
- mit dem Ansatz der Unterhaltsleistungen... 1.691.-
- ohne den Ansatz der Unterhaltsleistungen... 403.-"
Was muß ich jetzt ans FA zahlen ?
Bekommt meine Ex-Frau auch nochmal was ?
Sie hat für 2014 erstmals eigene Einkünfte, die Sie doch auch versteuern muß, oder ?
Reinhold
Hallo,
du zahlst an deine Exfrau die geforderten 1.254 (1691-403 =1288). Sie ist dafür verantwortlich das ans Finanzamt zu zahlen.
Den Restbetrag muss sie selbst noch dazutun.
Etwas anderes wäre es, wenn sie eine Erstattung bekommen würde. Dann müsstest du die Nachzahlung und ihren Erstattungsbeitrag an sie zahlen.
sie hat anscheinend zu wenig Steuern gezahlt, so dass sie diese 403 € nachzahlen muss.
Sophie
Etwas anderes wäre es, wenn sie eine Erstattung bekommen würde. Dann müsstest du die Nachzahlung und ihren Erstattungsbeitrag an sie zahlen.
Sophie
Ja, genau so war das in den früheren Jahren.
Steuern hat Sie in 2014 bezahlt (Lohnabzug).
Läßt sich irgendwo ersehen / ausrechnen, ob Sie ohne meinen Unterhalt eine Erstattung bekommen würde ?
Die Frage kommt nämlich sicher :exclam:
Moin
Läßt sich irgendwo ersehen / ausrechnen, ob Sie ohne meinen Unterhalt eine Erstattung bekommen würde ?
Sicher, ist aber nicht Deine Baustelle.
SIE muss das berechnen, und Dir darlegen.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin,
Nachzahlungsforderung: 1.254.-
"Die festgesetzte Einkommenssteuer beträgt:
- mit dem Ansatz der Unterhaltsleistungen... 1.691.-
- ohne den Ansatz der Unterhaltsleistungen... 403.-"
Ich gehe davon aus, es handelt sich hierbei um den Einkommensteuerbescheid (und nicht um die Steuererklärung) ?!
1. Sie hat eine Einkommensteuervorauszahlung (Lohnsteuer) in Höhe von 437 EUR geleistet (steht da nicht, wird aber so sein).
2. Tatsächlich hätte sie (unter Berücksichtigung der UH-Zahlungen) 1.691 EUR (festgesetzte Einkommensteuer) leisten müssen.
3. Daraus ergibt sich eine Nachzahlungsforderung des Finanzamts in Höhe von 1.254 EUR (1.691 ./. 437).
4. Ohne UH-Zahlungen hätte sie 34 EUR erstattet bekommen (403 ./. 437).
5. Auszugleichen hast Du 1.288 EUR (1.691 ./. 403).
Gruß
Unietd