Guten Tag ihr lieben,
ich habe jetzt meine Lohnsteuerkarte erhalten und sie wurde von Lohnsteuerklasse 3 nach 1 geändert. Damit habe ich natürlich kalkuliert,denn ich lebe getrennt seit Mitte Januar dieses Jahres.
Dabei habe ich einen Sohn,20, zur Zeit in einer schulischen Ausbildungsmaßnahme (keine Berufsausbildung mit Ausbildungsvertrag und Ausbildungsvergütung) und bei mir im ehelichen Haus lebend.
Meine Tochter ist 12,lebt bei der KM in anderem Wohnort,alle zwei Wochen Umgang bei mir.
Ich hätte gerne gewusst,ob ich die Lohnsteuerklasse1 nehmen muss,oder auch die 2 nehmen könnte,weil ja mein Sohn bei mir lebt. Laut Gehaltsrechner http://biallo.aol.de/aol/gehaltsoptimierer/index_aol.php kaum ein Unterschied wohl zwischen 1 und 2.
Ein paar Daten: Bereinigtes Netto noch strittig,aber zahle jeden Monat freiwillig 1000 Euro Unterhalt,Kindergelder gehen noch an KM.KM arbeitet geringfügig (ca.300 Euro),Kinderfreibetrag 1,0 habe ich.
Güterverhandlung beim Amtsgericht (Klage der KM auf 1600 Euro TU) jetzt Ende Oktober
Lg.......Ralf
Moin Ralf,
Du kannst die Stkl.2 nur haben, wenn für das Kind Anspruch auf KG besteht und dieser Dir zusteht. Steht er ja de facto. Das Kind ist ja in Deinem Haushalt gemeldet.
Der Entlastungsbetrag für AE beträgt 1308 Euro p. a. und wird dann eben gezwölftelt, macht dann netto ca. 40 Euro weniger. Du kannst aber auch auf die Eintragung verzichten und den Entlastungsbetrag i. R. der Steuererklärung gelten machen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für Deine Antwort,Lbm..... 🙂
Lg........Ralf