Guten Morgen an alle,
ja jetzt ist es soweit, meine EX hat seit gestern endlich nen Job. Jetzt stellt sich die Frage wegen der Steuerklasse.
Vorab mal die Eckdaten:
-Trennungsjahr seit Juli diesen Jahres und EX lebt im Haus weiter bis sie ne Wohnung hat
-Ex hat keine LSK da immer nur 400€ Jobs
-Ich hab die Steuerklasse 3
-EX hat seit 18.11.08 einen Vollzeitjob
-Beide Kinder (8 und 11) werden bei mir im Haus bleiben
Wie läuft das jetzt mit der Steuerklasse? Was bekommt sie für eine? Doch normalerweise die 5er oder kann sie eine andere verlangen und mich "zwingen" auf eine andere zu gehen?
Wie ist das überhaupt im Trennungsjahr mit der Steuerklasse? Was muss man da generell beachten oder ändern?
Vielen Dank für Eure Mühe 🙂
Liebe Grüsse
Hount
Hallo Hount,
Wie ist das überhaupt im Trennungsjahr mit der Steuerklasse? Was muss man da generell beachten oder ändern?
Die Besteuerung geht nach Kalenderjahr, ihr habt nur in 2008 noch das Recht auf gemeinsame Veranlagung.
Also wär's ganz natürlich, zum Jahreswechsel Die Steuerklassen zu wechseln, was ja auch völlig in Ordnung ist, solange das mit der Unterhaltsberechnung synchron läuft - und vielleicht hat sich's in 2009 mit dem TU ja dann auch erledigt, wenn sie Steuerklasse IV auf der Karte hat?
Noch in 2008 die Steuerklassen zu wechseln macht keinen Sinn.
Hallo Hount,
also auf jeden Fall sollte deine Freude über den neuen Job jede Diskussion über die Steuerklasse überflüssig machen, zumal für dieses Jahr eh keine Wechsel mehr auf der Karte eingetragen werden, und die Steuerklasse bei der Steuererklärung keine Rolle mehr spielt.
Ihr werdet in 2008 schlicht zusammen veranlagt, könnt aber ggf. 2009 einen Aufteilungsbescheid verlangen, der die Steuerlast nach den Einkommensverhältnissen auseinander dividiert.
Ab 2009 kannst (musst) du dann die Stkl.2 eintragen lassen und sie die 1.
Ich nehme an, dass kein TU tituliert wurde?
Wenn nein, könnt ihr euch auf etwas einigen, im Zweifelsfall zahlst du soviel, wie du für richtig erachtest, warscheinlich 0,-
Wenn sie oder ihr RA etwas anderes möchten, werden sie dir das schon mitteilen. Du wirst sie dann natürlich im Gegenzug auf ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit zur Erwirtschaftung von KU hinweisen,
Letztlich müsste es immer darauf hinaus laufen, dass sie Vollzeit arbeiten muss und alles was über 900,- liegt bei dir abliefern muss, solange sie nicht den Mindest KU zahlt. Dann dürften sich die Fragen der Steuerlast vollständig erübrigt haben.
Wenn ich hier jetzt irgendwo von falschen Annahmen ausgehe, korrigiere mch bitte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für Eure Antworten.
Ich nehme an, dass kein TU tituliert wurde?
Wofür steht denn TU?
Also wenn ich das richtig zusammenfasse, dann gibt es dieses Jahr sowieso keine Änderung der Steuerklasse mehr. Und ab 1.1.09 werd ich die 2er und sie die 1er nehmen.
Sie hat keinen RA. Wir haben uns so geeinigt und zumindest bis jetzt gibt es keinen Grund dass sie einen bräuchte. Wir haben uns auch geeinigt, dass sie mir/uns keinen Kindsunterhalt zahlen muss.
TU ist Trennungsunterhalt.
Wenn ihr euch geeinigt habt und beide mit der Lösung zufrieden seid, will ich da sicher keine Zwietracht sähen.
Ansonsten hast du Recht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ah Danke. Jetzt muss ich heute abend nicht dumm einschlafen *g*
Ja da haben wir uns geeinigt. Den zahle ich bis sie arbeit hat. Also noch genau diesen Monat.
die Steuerklasse 2 bekommst du nur wenn du allein mit den Kindern wohnst.
Sollte eine LG von dir mit im Haushalt wohnen (oder demnächst einziehen) musst du auch die 1 nehmen.
Gruß
Bart
Ja da haben wir uns geeinigt. Den zahle ich bis sie arbeit hat. Also noch genau diesen Monat.
Dann musst Du aber für Dezember mindestens den Ausgleich zahlen, den sie durch Steuerklasse 5 im Vergleich zur 1 weniger hat. Sonst wäre das weder korrekt noch gerecht!
Dann musst Du aber für Dezember mindestens den Ausgleich zahlen, den sie durch Steuerklasse 5 im Vergleich zur 1 weniger hat. Sonst wäre das weder korrekt noch gerecht!
Sie bekommt von mir für Dez. ja noch voll den vereinbarten Betrag. Der wird zum 26.11. bezahlt. Also somit denke ich mal, ist das schon fair.