Hallo,
kurze Frage: Kann auch der neue Ehegatte durch gemeinsame Veranlagung von dem Kind (wenn 1/2 auf der Steuerkarte eingetragen wären) des Partners profitieren?
Grüße
Krishna
Gruß
Krishna
Hi,
die Eintragung auf der Steuerkarte ist völlig egal. Der neue Ehegatte profitiert bei gemeinsamer Veranlagung insoweit, dass der auf den Elternteil entfallende Steuervorteil das gemeinsame zu versteuernde Einkommen senkt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
der neue Ehegatte profitiert bei der Zusammenveranlagung automatisch von dem Kind, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld. Völlig unabhängig von der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte.
Du meinst aber wahrscheinlich die Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte. Die können in gewissem Rahmen verschoben werden. Ich habe beispielsweise 3,5 KFB. 0,5 für mein erstes Kind, 1,0 für unser gemeinsames Kind und 2,0 für die beiden Stiefkinder, deren Vater keinen Unterhalt zahlt. Bei solchen Zahlen macht das schon was an Geld aus, aber wegen 0,5 würde ich mir den Weg zum Finanzamt sparen.
Gruss von der Insel
Danke für eure Antworten!
Also wenn ich es richtig verstehe, dann würde der hälftige Freibetrag (also ca. 4000 €) auf das Gesamteinkommen angerechnet und dadurch doch sicherlich die Steuerlast gesenkt?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hi,
das hängt i. d. R. davon ab, ob das bereits ausgezahlte Kindergeld oder die Kinderfreibeträge günstiger sind (Günstigerprüfung). Aber dann, ja, senkt das die Steuerlast.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Es senkt die Steuerlast in geringem Maße, allerdings unterjähring vorerst nur bei Soli und Kirchensteuer. Bei 3.000 EUR Brutto macht 0,5 Kinderfreibetrag im Monat ca. 17 EUR/Monat aus http://www.steuertipps.de/beruf-job/einnahmen-lohn-gehalt/brutto-netto-gehaltsrechner-2012
Bei der Lohnsteuer ändert sich während des Jahres noch nichts, erst wenn ihr eure Steuererklärung macht, kommt es zur "Günstigerprüfung" zwischen Freibeträgen und Kindergeld.
Nur wenn euer Grenzsteuersatz über 28%, besser noch 30% liegt wirkt sich die Günstigerprüfung "günstig" aus, also beim Splittingtarif (gemeinsame Veranlagung) beginnt das bei ca. 48.000 EUR zu versteuerndem Einkommen http://www.steuertipps.de/beruf-job/einnahmen-lohn-gehalt/einkommensteuer-rechner-2012
Yepp, aber ich habe noch niemanden getroffen, der nach der Hochzeit mehr Geld hatte als vorher 😉