Steuervorteil durch...
 
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Steuervorteil durch Heirat?

 
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

kurze Frage: Kann auch der neue Ehegatte durch gemeinsame Veranlagung von dem Kind (wenn 1/2 auf der Steuerkarte eingetragen wären) des Partners profitieren?

Grüße

Krishna

Gruß

Krishna

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2012 13:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die Eintragung auf der Steuerkarte ist völlig egal. Der neue Ehegatte profitiert bei gemeinsamer Veranlagung insoweit, dass der auf den Elternteil entfallende Steuervorteil das gemeinsame zu versteuernde Einkommen senkt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 14:31
(@Inselreif)

Hi,

der neue Ehegatte profitiert bei der Zusammenveranlagung automatisch von dem Kind, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld. Völlig unabhängig von der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte.

Du meinst aber wahrscheinlich die Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte. Die können in gewissem Rahmen verschoben werden. Ich habe beispielsweise 3,5 KFB. 0,5 für mein erstes Kind, 1,0 für unser gemeinsames Kind und 2,0 für die beiden Stiefkinder, deren Vater keinen Unterhalt zahlt. Bei solchen Zahlen macht das schon was an Geld aus, aber wegen 0,5 würde ich mir den Weg zum Finanzamt sparen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 14:38
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für eure Antworten!

Also wenn ich es richtig verstehe, dann würde der hälftige Freibetrag (also ca. 4000 €) auf das Gesamteinkommen angerechnet und dadurch doch sicherlich die Steuerlast gesenkt?

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 13.03.2012 19:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das hängt i. d. R. davon ab, ob das bereits ausgezahlte Kindergeld oder die Kinderfreibeträge günstiger sind (Günstigerprüfung). Aber dann, ja, senkt das die Steuerlast.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 19:43
(@docfeelgood)
Zeigt sich öfters Registriert

Es senkt die Steuerlast in geringem Maße, allerdings unterjähring vorerst nur bei Soli und Kirchensteuer. Bei 3.000 EUR Brutto macht 0,5 Kinderfreibetrag im Monat ca. 17 EUR/Monat aus http://www.steuertipps.de/beruf-job/einnahmen-lohn-gehalt/brutto-netto-gehaltsrechner-2012

Bei der Lohnsteuer ändert sich während des Jahres noch nichts, erst wenn ihr eure Steuererklärung macht, kommt es zur "Günstigerprüfung" zwischen Freibeträgen und Kindergeld.
Nur wenn euer Grenzsteuersatz über 28%, besser noch 30% liegt wirkt sich die Günstigerprüfung "günstig" aus, also beim Splittingtarif (gemeinsame Veranlagung) beginnt das bei ca. 48.000 EUR zu versteuerndem Einkommen http://www.steuertipps.de/beruf-job/einnahmen-lohn-gehalt/einkommensteuer-rechner-2012

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 01:00
(@papamarie)
Zeigt sich öfters Registriert

Yepp, aber ich habe noch niemanden getroffen, der nach der Hochzeit mehr Geld hatte als vorher  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 13:35