Hallo Foris,
ich schiebe die Steuererklärung aus Bequemlichkeit immer weit vor mir her.
Dieses Jahr komm ich aber aber nicht drum rum da die Kinder mittlerweile bei mir leben. Ich möchte die Betreuungskosten
entsprechend absetzen usw.
Hat mir jemand einen Tipp welche Steuersoftware den Fall `AE Papa der Unterhalt zahlt´ gut abbildet.
Wäre auch gerne bereit gebrauchte SW zu kaufen (per PN)
Gruß
Bart
Hallo Bart,
ohne das jetzt vergleichend bewerten zu können, benutze ich Quicksteuer von Lexware und bin weitgehend zufireden.
Komfort, Aktualität, Umfang, Stabilität, Tipps und Hinweise... alles ok.
Ich habe zwar leider auch keine AE-Erfahrungen, sehe aber keine spezifischen Herausforderungen für diese Situation, da AE-Elternteil einerseits und EU-Zahler andererseits für sich genommen nicht ungewöhnlich sind, sich aber aus der Kombination meineswissens keine Interferenzen ergeben.
Du gibst eben deine Kindersituation an und die Anlage U.
Externe Betreuungskosten wiederum sollten auch unabhängig davon und im Rahmen der neuen Regeln zum steuerlichen Abzug enthalten sein.
Sollte jedes Programm können.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich nutze seit fünf Jahren stets zu meiner vollsten Zufriedenheit *g* die 'Steuer-Spar-Erklärung'.
/elwu
Hi Bart,
bei den Kinderbetreuungskosten ist der einzige Clou, dass ein von beiden Eltern unterschriebener Antrag vorliegen muss, dass die Aufteilung anders ist als 50/50.
Mach es doch direkt über Elster.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Bart,
ich nutze als AE Vater auch die Steuer-Spar-Erklärung – das geht gut von der Hand.
Wenn die Kids bei Dir leben und Du das Kindergeld beziehst musst Du die Betreungskosten lediglich nachweisen (50/50 ist nicht - weshalb auch?). Knackpunkt ist lediglich dass Du aus den Betreungskosten das Essengeld rausrechneb solltest – da ist das FA scharf drauf.
Bei mir war es immer der beste Fall den vollen Erziehungsfreibetrag zu beantragen und den Kinderfeibetrag (und somit das Kindergeld) zu teilen.
In der Steuer-Spar-Erklärung kannst Du durch einfache Tickboxes sofort sehen was für Dich am Besten ist.
Viel Spaß beim schnellen Geldverdienen!
Grapfruit
(50/50 ist nicht - weshalb auch?).
Na ganz einfach, weil es bei geschiedenen, dauernd getrennt lebenden Eltern oder Eltern unehelicher Kinder vorgeschrieben ist, einen gemeinsamen Antrag beizufügen, dass die Kosten anders aufgeteilt werden sollen, sonst werden die Kosten 50/50 aufgeteilt. Punkt.
Ist auch ganz hübsch, denn der Unterhaltspflichtige muss ggf. über den KU auch Kinderbetreuungskosten zahlen und kann die auf diese Weise geltend machen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
dann hast Du Glück gehabt oder den Steuerbescheid nicht richtig gelesen. Da steht nämlich ein paar Zeilen darunter, dass der halbe Betrag wieder rauf gerechnet wird.
Richtig ist es jedenfalls nicht und einen Anspruch für die Zukunft kannst Du darauf auch nicht ableiten.
Zeile 90 der Anlage K ist zu beachten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
HI LBM,
Danke für die Info - da geht es übrigens um den Höchstbetrag und nicht um die hälftige Anrechnung der geleisteten Kinderbetreungskosten - daher gehts auch ohne.
Wird wohl lediglich interessant wenn man an den Höchstbetrag kommt - weißt Du wo der liegt?
Grapfruuit
Moin,
2/3, max. 4000 Euronen je Kind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
sorry wenn ich nerve - dass heißt dann kann ich (bzw. Bart) ohne Antrag € 2000 je Kind ansetzten?
Grappi
Hi,
ja. Wobei die Minderung des Höchstbetrags ja auch nur Sinn macht, wenn beim Anderen auch KBK anfallen 😀
Ich guck morgen noch mal vor Ort, aber m. E. werden die KBK hälftig angerechnet, es sei denn der Antrag ist da. Ich frag noch mal die, die das täglich auf dem Tisch haben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."