Hallo Leutz,
es gibt ja gerade eine interessante Diskussion über Steuerrückzahlungen und Unterhalt.
Ich finde die Thematik eigentlich nicht so schwierig. Steuerrückzahlungen sind Einkommen des Jahres, in dem sie ausgezahlt werden. Abzüge können dann gemacht werden, wenn die Steuerrückstattung auf Kosten basiert, die unterhaltsrechtlich keinen Effekt hatten, wie z.B. eine Zweitwohnung, die unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt wurde.
Schwieriger finde ich meinen Fall. In 2007 wurde mein Unterhalt fiktiv behandelt. Da ich enorme Werbungskosten hatte, rechne ich mit einer satten Steuerrückstattung in diesem Jahr. Seid Anfang Januar bin ich nun geschieden und nicht mehr fiktiv berechnet, da unverschuldet arbeitslos.
Fiktiv setzt vorraus, dass meine Kosten nicht angerechnet werden, also ist die Kohle mir. In der Zeit, in der ich die Kohle bekomme, bin ich aber nicht mehr fiktiv, also ist die Kohle uns.
Wem gehört denn nu die Kohle? Da es dazu verschiedene Meinungen gibt, habe ich mal vergessen, den EU in der Steuerrückstattung zu berücksichtigen, da ich sonst eine Unterschrift auf Anlage U bräuchte und nicht sicherstellen könnte, dass ein Bescheid nur bei mir landet. Manchmal muss man sich in Verzicht üben.
Gruß,
Michael
Moin,
auf fiktives Einkommen wird ja nun keine Steuer gezahlt, zum. keine reale.
Also geht es lediglich um die Betrachtung der nicht in der Unterhaltsberechnung berücksichtigten aber steuerrechtlich wirksamen Kosten. Die sich deswegen ergebene Erstattung darf (eigentlich) nicht unterhaltswirksam sein. Es kann nicht aus etwas ein Vorteil genossen werden, wenn der einhergehende Nachteil nicht akzeptiert wird.
Ob die Vollwaisen des deutschen Rechts in ihrer unerkennbaren Klugheit das ebenso empfinden, vermag ich nicht positiv sehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
da ich gelernt habe nur Gott und mir zu vertrauen schweig ich also still vor mich hin und lass mir für die nächsten Verhandlungen nach Arbeitsaufnahme ein paar Strohfeuer zur Ablenkung einfallen, oder?
So wie sich meine Lage nämlich darstellt, wir das Geld nur einige Stunden auf meinem Konto verbleiben... ich habe da noch Rechnungen vom RA etc.
Gruß,
Michael
Hallo don't know,
Wem gehört denn nu die Kohle? Da es dazu verschiedene Meinungen gibt, habe ich mal vergessen, den EU in der Steuerrückstattung zu berücksichtigen, da ich sonst eine Unterschrift auf Anlage U bräuchte und nicht sicherstellen könnte, dass ein Bescheid nur bei mir landet. Manchmal muss man sich in Verzicht üben.
meinst du Steuerrückerstattung oder Steuererklärung?
Den Zusammenhang zwischen Unterschrift zur Anlage U und den möglichen Irrwegen deiner Steuererklärung sind zu hoch für mich.
Ob dein Steuerbescheid bei "Ex" landet oder nicht ist m.E. unabhängig von der Anlage U - rein theoretisch darf er nur bei dir landen, ob mit oder ohne "Anlage U".
Gruß
Martin