Steuerklasse..........
 
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Steuerklasse.............

 
(@reddevill)
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Hallo liebe Leute.....
Ich habe da mal ne Frage.
Meine Frau und ich sind seit November 07 getrennt
und seid Januar 08 habe ich nun die Steuerklasse 1/1.
Nun sind meine Frau und ich wieder zusammen,aber möchten erst mal weiterhin getrennt Wohnen.
Nun meine frage.
Kann ich jetzt wieder meine Steuerklasse ändern auf 3/2 auch wenn wir nicht zusammen wohnen,wobei sich das wohnen eigendlich nur auf das schlafen bezieht.
Hoffe auf schnelle hilfe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 19:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Reddevil,

wenn ihr dauerhaft getrennt lebt, müsst ihr in der 1 bleiben, resp. in der 2 für den, der die Kinder hat.

3/5 oder 4/4 geht erst, wenn ihr eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft habt. Wenn man beruflich veranlasst getrennt wohnen muss, wird das FA nichts gegen sagen können, wenn ihr aber vorher als getrennt lebend gemeldet wart, wird das FA da 3/5 oder 4/4 nicht anerkennen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 20:10
(@reddevill)
Schon was gesagt Registriert

Versteh ich nicht. :redhead:
Wir sind ja nicht dauerhaft getrennt schlafe ja auch ab und zu da.
Also heißt das dann für mich das ich mich dann praktisch bei meiner Frau anmelden muß obwohl ich noch nicht da wohne damit ich in die bessere Steuerklasse komme.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 21:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Ausführungen von LBM sind erschöpfend und ich bitte um Verständnis, dass keine grenzwertigen Tipps gegeben werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 21:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, wichtiger als die Steuerklasse wäre später die Anerkennung der Zusammenveranlagung.
Erst damit wird eure endgültige Steuerlast festgelegt.
Das ist ja erst im nächsten Jahr. Vielleicht wohnt ihr bis dahin ja wieder zusammen.

Bis dahin gibt euch der vorläufige Nettoverlust ja schon mal einen Vorgeschmack, wie teuer euch eine Scheidung zu stehen käme. Vielleicht wirkt das ja auch schon friedensstiftend.

Vielleicht kannst du ja auch, statt der Steuerklasse 3 einfach deine ehemals-zukünftige Ex die Anlage U für TU-Leistungen unterschreiben lassen, und dies dann auf der Steuerkarte eintragen lassen.

Für eine Versöhnung habt ihr jedenfalls bis zum 31.12. Zeit.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 21:56
(@reddevill)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

die Ausführungen von LBM sind erschöpfend und ich bitte um Verständnis, dass keine grenzwertigen Tipps gegeben werden.

DeepThought

Wenn ich das jetzt richtig verstehe ist das nicht legal.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 23:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das soll heißen, dass einzig die von mir skizzierten Tatsachen zur Berechtigung von Stkl 3/5 oder 4/4 führen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 23:07
(@reddevill)
Schon was gesagt Registriert

Naja, wichtiger als die Steuerklasse wäre später die Anerkennung der Zusammenveranlagung.
Erst damit wird eure endgültige Steuerlast festgelegt.
Das ist ja erst im nächsten Jahr. Vielleicht wohnt ihr bis dahin ja wieder zusammen.

Bis dahin gibt euch der vorläufige Nettoverlust ja schon mal einen Vorgeschmack, wie teuer euch eine Scheidung zu stehen käme. Vielleicht wirkt das ja auch schon friedensstiftend.

Vielleicht kannst du ja auch, statt der Steuerklasse 3 einfach deine ehemals-zukünftige Ex die Anlage U für TU-Leistungen unterschreiben lassen, und dies dann auf der Steuerkarte eintragen lassen.

Für eine Versöhnung habt ihr jedenfalls bis zum 31.12. Zeit.

Gruss Beppo

Hi Beppo.
Also die Versöhnung hat schon stattgefunden.
Und wenn man das so sieht Wohnen wir ja praktisch schon zusammen schlafe ja mindestens 4 bis 5 mal die woche da nur das ich noch nicht bei ihr gemeldet bin.
Und damit es uns Finanziell wieder besser geht wollte ich meine Steuerklasse so schnell es geht wieder ändern lassen.
Vielleicht sollte ich noch sagen das meine Frau nicht auf steuerkarte Arbeitet sondern ich der allein verdiener war und gerne wieder meine Steuerklasse 3 mit zwei kindern hätte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 23:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Reddevil,
jetzt hast du deinen Beitrag wiederholt, dabei hatte ich das schon beim ersten mal so verstanden.

Soll ich meinen jetzt auch wiederholen? Ich glaube, das würde dir nicht helfen.

Wenn du was nicht verstanden hast, dann frage bitte konkret nach.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 23:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich versuchs mal anders. Du gehst mit den Steuerkarten zum Amt, willst die Stkl wechseln. Die sehen, dass wegen Trennung in 07 auf Stkl 1 gewechselt wurde. Die machen eine Melderegisterauskunft und sehen getrennte Wohnungen, aber einen Steuerpflichtigen, der mit zwei Karten rumwedelt und sagt: "Mach ma 3/5!!" Dann sagt die vom Amt: "Dann mach mal "nicht dauernd getrennt lebend"!!!"

Nur weil Du 5 Nächte wo schläfst, bist Du nicht automatisch "zusammenlebend".

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 23:40




(@reddevill)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich versuchs mal anders. Du gehst mit den Steuerkarten zum Amt, willst die Stkl wechseln. Die sehen, dass wegen Trennung in 07 auf Stkl 1 gewechselt wurde. Die machen eine Melderegisterauskunft und sehen getrennte Wohnungen, aber einen Steuerpflichtigen, der mit zwei Karten rumwedelt und sagt: "Mach ma 3/5!!" Dann sagt die vom Amt: "Dann mach mal "nicht dauernd getrennt lebend"!!!"

Nur weil Du 5 Nächte wo schläfst, bist Du nicht automatisch "zusammenlebend".

LG LBM

Das ist doch mal ne auskunft.Danke
Also heist das jetzt für mich bei Frau anmelden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 15:44