Jeder Tag bringt etwas Neues, heute das Thema Steuerklasse 2, Mutter fordert Änderung des Hauptwohnsitzes für ein Kind damit auch sie Steuerklasse 2 beantragen kann.
Ausgangssituation: seit Anfang 2019 Wechselmodell, 2 Kinder, geschieden, Hauptwohnsitz beim Vater, Vater bezieht Kindergeld, Vater Steuerklasse 2, Scheidungsfolgevertrag mit Festlegung das Hauptwohnsitz bei Vater verbleibt, Finanzamt würde dem zustimmen
Fragen:
Bringt ein Wechsel in Steuerklasse 2 für die Mutter die ein geringes Einkommen hat von ca. 18000€/Jahr Brutto über das Jahr gesehen wirkliche Steuervorteile? Steuerfreibetrag für 1 Kind hat sie.
Im Scheidungsfolgevertrag ist der Hauptwohnsitz der Kinder beim Vater festgelegt worden, ebenso das der Vater das Kindergeld bezieht. Kann sie auf Änderung des Hauptwohnsitzes für ein Kind klagen?
Welche Nachteile hat es wenn ich den Hauptwohnsitz für 1 Kind ihr überlassen würde?
Kann ich verhindern das sie den Hauptwohnsitz des einen Kndes einfach ändert?
Vielen lieben Dank schon mal.
Hallo Stinker,
nach einer schnellen Eingabe in den Brutto-Netto-Rechner macht die Steuerklasse ca. 30 € im Monat aus.
Wenn ihr nicht im selben Ort wohnt, könnte es sich auf Kindergarten und Schule auswirken. Die Kindergärten, die ich erlebt habe, nehmen nur Kinder, deren Wohnsitz im Ort des Kindergartens ist. Und auch bei Grundschulen gibt es eine örtliche Zuständigkeit, ich meine aber, dass das je nach Bundesland unterschiedlich ist.
edit: Gebühren für Betreuung liegen in der Hoheit der Kommune. Wenn es blöd läuft, sind die 30 € weniger Steuern durch höhere Gebühren für Kiga/Hort direkt wieder weg.
So weit mir bekann ist lebt die Mutter allein. Die Kinder sind beide mit Nebenwohnsitz bei ihr gemeldet.
Ich habe mal so ein wenig gelesen über Steuerklasse 2, so richtig leuchtet mir es nicht ein. Da wird davon gesprochen das die Kinder ihren Hauptwohnsitz oder ihren Nebenwohnsitz bei der Mutter haben müssen. Nebenwohnsitz ist ja bei der Mutter gemeldet. Warum ist dann nach den Angaben der Mutter der Hauptwohnsitz nötig? Verstehe ich da was nicht richtig? Auch steht da geschriben, entweder Bezug von Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Kinderfreibetrag hat sie ja 1,0, da zwei Kinder, Kindergeld beziehe allerdings ich. Danach müsste sie doch die Steuerklasse einfach beantrage bzw. bekommen können ohne das eine Ummeldung notwendig ist? Ich blick das nicht.
Es ist wohl auch schon zu lange her, es gab triftige Gründe u.a. wegen der Schule den Hauptwohnsitz im angestammten zu Hause zu belassen. Ich stehe im Moment auf dem Schlauch ob und welche Nachteile es für mich bzw. die Kinder hätte wenn ein Kind bei ihr als Hauptwohnsitz gemeldet wäre. Ein gutes Gefühl habe ich nicht dabei u.a. weil sie schon mal davon gesprochen hat die Kinder aufteilen zu wollen.
Stkl. 2 kann nur ein Elternteil haben. Deshalb geht das nicht.
Das Kindergeld bekommst du ausgezahlt, in der Steuererklärung muss aber jeder Elternteil sich das halbe Kindergeld zurechnen lassen. Dabei wird auch automatisch geprüft, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Mit dem Zähler 1,0 in Elstam hat das nichts zu tun. Ist aber bei 18.000 brutto auch nicht relevant.
Aus welchem Grund habt ihr das mit Hauptsitzen und Steuerklasse 2 vertraglich vereinbart? Freunde von mir haben es auch so gemacht, dass jeder ein Kind mit Hauptwohnsitz bei sich gemeldet hat.
Bei deiner Ex würde das Netto von ca 1140 auf 1175 steigen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nach Auskunft des zuständigen Finanzamtes würden sie akzeptieren das im Wechelmodell beide Elternteile Steuerklasse 2 bekommen können. Daher will die Mutter jatzt auch Steuerklasse 2 haben. Wenn ich den Text von der Finazamtseite zu Rate ziehe erfüllt sie doch die Vorraussetzungen Haupt- oder Nebenwohnsitz, Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld. Wenn ich das so lese sind doch mit der Zusage vom Finazamt alle Bedingungen erfüllt, ohne Änderung der Hauptwohnsitzes.
Nein, die Steuerklasse 2 haben wir nicht vereinbart, nur das der Hauptwohnsitz beim angestammten zu Hause verbleibt.
Ich habe im Moment keinen Grund ihr entgegen zu kommen u.a. weil sie ihrer Unterhaltspflicht in finanziellen Dingen für die Kinder im Wechselmodell nicht nachkommt. Sie könnte im gleichen Umfang wie ich arbeiten gehen und auch aufgrund ihrer Ausbildung ein Einkommen von ca. 3000€ Brutto erwirtschaften. Dies möchte sie nicht, gut ihre Entscheidung, aber die geht zu Lasten von den Kindern und mir. Derzeit verdient sie so ca. 1500€ Brutto. Dadurch zahle ich praktisch ihren kompletten Unterhaltsanteil mit. Da sie eine hohe Miete hat 850€ muss sie den Kindesunterhalt auch für ihren Bedarf nutzten. Die Kinder sagt sie immer sie habe kein Geld und sie mögen doch bei ihren Vater fragen wenn sie was wollen.
Nein, Steuerklasse II kann nur ein Elternteil haben. Wenn beide grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen, bekommt der Elternteil die Steuerklasse II, der das Kindergeld bezieht.
Wenn ein Kind zu ihr umgelmeldet wird, hat sie für dieses Kind den Anspruch auf Kindergeld und Steuerklasse II.
Hintergrund wird sein, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, nichts Anderes ist Steuerklasse II, in 2020 und 2021ff. auf 4000 Euro erhöht wird.
Mit dem Hintergrund, den du im letzten Beitrag aufführst, würde ich da nicht mit mir handeln lassen und ihr klar sagen, dass es für finanzielles Entgegenkommen keinen Spielraum gibt, so lange sie auf Kosten der Kinder Teilzeit arbeitet.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM: Wenn ein Kind den Hauptwohnsitz bei der Mutter uns eins beim Vater hat, kriegen beide Stkl. II. Nur ein Elternteil kann für ein Kind die Stkl. beantragen.
Nachteile sind Schuleinugsbezirk und der Umstand, dass es mach außen hin wirkt, als wäre sie alleinerziehend, weil das WM nirgends formal festgehalten wird.
Ja, das ist klar. Meine Antwort bezieht sich auf 20.3.21 - 18.56 Uhr. Das habe ich als "beide" verstanden. Ich frage mal meine zuständige Elstamtante, wie die das behandeln würden, wenn einer sagt, für ein Kind bekommt er den EBA und für das andere Kind sie. Meine Vermutung ist: Nein, weil 2 x 4.000 Euro mehr Freibetrag sind ala 1x 4.000 plus 240 Euro Zuschlag.
Ich verstehe sowieso nicht, warum es da noch keine lebensnäheten Lösungen gibt, sowohl im Melderecht, als auch im Steuerrecht.
LG LBM
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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das Kinder nach einer Trennung aufgeteilt werden, ist selten aber nichts Neues. Hat es früher auch schon gegeben. Die steuerrechtlichen Richtlinien geben es her. Mir ist auch ein Fall bekannt, wo beide Elternteile den Abzugsbetrag erfolgreich beantragt haben.
Beide gleichzeitig für beide Kinder?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ich verstehe die Sache so, dass es nicht geht, dass beide Eltern für beide Kinder den EBA bekommen, auch nicht die Hälfte oder so. Den EBA kann nur einer für dasselbe Kind bekommen.
Im vorliegenden Fall gibt es aber 2 Kinder und damit wäre es möglich, dass jeder Elternteil die Steuerklasse 2 und den EBA für ein Kind bekommen kann.
Für den TO würde es bedeuten, dass er das Kindergeld und den EBA für das 2. Kind verliert. Die KM würde Kindergeld, die Steuerklasse 2 und den EBA für ein Kind gewinnen.
Wie schon gesagt, bestimmt der Hauptwohnsitz den Einzugsbereich der Grundschulen und da kann die "Trennung" der Kinder ein Problem sein.
Für alles andere ist der Hauptwohnsitz nicht wesentlich, er gibt dem TO keine größeren Rechte als der KM, da alle wesentlichen Entscheidungen für das Kind/die Kinder gemeinsam zu treffen sind.
VG Susi
@LBM: Nein, die Hauptwohnsitze der Kinder im WM wurden aufgeteilt, sodass beide Eltern Stkl. 2 bekommen.
@Susi: Das mit dem Kindergeld stimmt nicht. Er kann weiter bezugsberechtigt bleiben, auch wenn der Hauptwohnsitz des Kindes verlegt wird. Ich habe auch den Hauptwohnsitz, hatte Stkl. 2, aber habe das Kindergeld nicht bezogen (Ex kriegt Familienzuschlag). Im WM ist es so beim Zusammenleben: beide Eltern müssen sich einigen, wer das Kindergeld bekommt. Können sie es nicht, so muss ein Familiengericht entscheiden.
Ja, wenn jedes Elternteil ein Kind mit Hauptwohnsitz hat, gibt es gar keine Probleme.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wow, Danke für die vielen Antworten.
Ich fasse mal zusammen, wenn für 1 Kind der Hauptwohnsitz zur Mutter verlegt wird muss ich den Bezug des Kindergelds auf die Mutter übertragen. Gleichzeitig verliere ich den EBA für ein Kind. Richtig?
Frage dazu, ist der EBA gleichzusetzten mit der 1,0 in der Lohnsteuerkarte? Anders gefragt, sinkt meine Steuererstattung wenn ich diesen EBA für 1 Kind auf die Mutter übertrage?
Wie schon mal geschrieben, ich stemme den gesamten finanziellen Unterhalt für die beiden Kinder. Es wäre einfach sehr unfair mir gegenüber der Mutter meine "Entlastungen" zu übertragen. Anders würde ich es sehen wenn ich erkennen würde das sie sich bemüht ein höheres Einkommen zu erwirtschaften und sich damit auch finanziell am Unterhalt beteilgen kann.
Eine andere Sache ist noch die, Hauptwohnsitz, Bezieher des Kindergelds sind im Scheidungsfolgevertrag vereinbart. Aus meiner Sicht müsste dieser dann angepasst werden. Schriftliche Vereinbarungen mit der Mutter sind unbedingt notwendig. Wenn ich dann die Kosten für Rechtsanwalt und Notar sehe, ob das sich lohnt? Letztlich ist die Frage wer das bezahlt, ich nicht, für mich ist alles geregelt.
Ich fasse mal zusammen, wenn für 1 Kind der Hauptwohnsitz zur Mutter verlegt wird muss ich den Bezug des Kindergelds auf die Mutter übertragen. Gleichzeitig verliere ich den EBA für ein Kind. Richtig?
Jein, da sich Eltern darauf einigen müssen, wer das Kindergeld bekommt, kann die bestehende Regelung beibehalten werden.
Frage dazu, ist der EBA gleichzusetzten mit der 1,0 in der Lohnsteuerkarte? Anders gefragt, sinkt meine Steuererstattung wenn ich diesen EBA für 1 Kind auf die Mutter übertrage?
Diese Frage hat mich stuzig gemacht. Nun gilt
"Abweichend hiervon wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 EStG nicht vorliegen, auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil, seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG)." ( https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/uebertragung-des-bea-freibetrags/uebertragung-des-bea-freibetrags-finanzverwaltung_170_481600.html)
Ist ein Kind bei der KM gemeldet kann sie die Steuerklasse 2 erhalten und den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende. Dieser Freibetrag setzt aber voraus, dass die KM Anspruch auf Kindergeld hat. Wenn man sich die Versicherung zum Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende ansieht, dann wird dort nur danach gefragt ob Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag der Person zusteht. Hier ist die Frage, ob es damit ausreicht Anspruch auf Kindergeld bzw. -freibetrag dem grunde nach zu haben.
Hier geht es aber nur um das Kindergeld und nicht den BEA.
Ich weiss nicht wie spitzfindig man hier sein darf. Davon hängt aber ab, was sich wirklich ändert.
Erhält die KM nur das Kindergeld, dann sinkt damit Kinderfreibetrag, da Du ja nur noch die Hälfte erhälst. Muss zusätzlich der BEA geteilt werden, dann entspricht das der 0,5 auf der Lohnsteuerkarte. Der Steuersatz bliebt davon unberücksichtigt, aber Dein zu versteuerndes Einkommen stiegt und damit erhöht sich auch die Steuer. Dabei wird der Steuersatz nicht allgemeinangehoben sondern nur Anstiegsbetrag muss mit versteuert werden. Allerdings werden die "letzten" Euro mit dem höchsten Steuersatz belegt.
VG Susi
**Edit: Quoting korrigiert**
Okay, ich entnehme der Passage in der Antwort von @Susi "Abweichend hiervon wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar...", das ich, da ich ja allein für den Unterhalt aufkomme, auf Antrag die derzeit bei der Mutte eingetragene 1,0 für das eine Kind auf mich übertragen lassen könnte und so 2,0 hätte?
Ich merke schon, so einfach mal den Hauptwohnsitz eines Kindes ändern wie die Mutter es sich vorstellt und alles ist gut ist nicht. Das mit der Steuer ist ziehmlich kompliziert und da werde ich wohl einen Steuerberater brauchen.
Hallo,
im Prinzip könntest Du den BEA auf Dich übertragen lassen, wenn die KM leistungsunfähig ist (das ist leichter zu argumentieren) bzw. nicht annähernd den geforderten Unterhalt zahlt (wobei das ein weites Feld ist).
Ich war der Meinung, dass das jetzt schon so ist. Daraus ergeben sich die Probleme.
Wenn sie sowieso die Hälfte des Kinderfreibetrags bekommt, also auch eine 1,0 (von maximal 2,0) hat. Dann ist es wiederum ganz einfach. Kind wird umgemeldet und KM erhält Steuerklasse 2 und den Entlastungsbeitrag, da sie Kindergeld berechtigt ist, es aber an Dich ausgezahlt wird. Da sehe ich keine Probleme. Für Dich würde sich dann auch nichts ändern.
VG Susi
Auf meiner Lohnsteuerkarte steht seit der Trennung 1,0, vorher 2,0. Irgendwie ist nach der Umstellung der Lohnsteuerklassen die 1,0 automatisch vom Finanzamt eingetragen worden. Bewußt wurde das nicht veranlasst. Ich blick das jetzt nicht, würde mir eine 2,0 Steuervorteile bringen?
Die Mutter will nichts zahlen, dies untermauert sie indem sie eine Job weit unter ihren Möglichkeiten macht. Ich zahle alles, das ist auch nachweisbar. Wenn es mir wirklich Steuervorteile brächte könnte ich ihre 1,0 ja zu mir holen.
Selbst wenn sie Stkl. 2 durch eine Ummeldung des Kindes erhalten sollte, kann das Kindergeld bei dir verbleiben. Ich hatte das auch: ich Stkl. 2, die Ex das Kindergeld.
Den Freibetrag solltest du eigentlich auf dich übertragen lassen können. Ein Kriterium für die Übertragung ist, dass der andere Elternteil nicht leistungsfähig ist. Wie sich das steuerlich auswirkt, hängt natürlich von deiner persönlichen Situation ab, es findet ja eine Günstigerprüfung bzgl. des Kindergeldes statt. Schlechter wird deine Situation dadurch aber nicht.