Steuerklasse
 
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Steuerklasse

 
(@kuschelbaer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kann mir jemand sagen ab wann ich nach der Trennung die Steuerklasse III auf I ändern muß?
Die Änderung bedeutet für meine Frau und mich einen großen finanziellen Verlust und wir könnten uns vorstellen die Trennung erstmal nicht offiziell zu machen. Wir haben aber ab nächsten Monat getrennte Wohnungen (400 km) entfernt.

Weis jemand ob und wie das möglich ist?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2004 21:16
(@skipper)
Rege dabei Registriert

Ich glaube, dass das mit den Steuerklassen erst ab dem Scheidungstag gilt. Mein Steuerberater sagte mir, dass er Mandanten hat, die schon seit Jahren getrennt und an unterschiedlichen Orten leben und sich wegen der Hochstufung nicht scheiden lassen.

Skipper

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2004 21:20
 AJA
(@aja)
Registriert

Wir mussten unsere Steuerkarten im Folgejahr nach der TRENNUNG ändern lassen. Wir sind von der Gemeinde darauf angesprochen worden, weil ich mich polizeilich umgemeldet habe.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2004 21:25
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

im Jahr der Trennung kann man wählen, ob man die alten Steuerklassen beibehält oder da schon ändert. Im Jahr nach der Trennung müssen die Steuerklasssen geändert werden.

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2004 21:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kuschelbaer,

ein Insidertip: Stelle die StKl umgehend auf I/n,n um. Damit entgehst du dem Gefeilsche um das anzuwendende Netto bzgl. KU und TU/EU.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2004 21:50
(@Carisma78)

Hallöchen!

Also zum Thema Steuerklassenwechsel kann ich nur sagen, dass du ab dem ersten Jahr, wo du von Anfang an von deiner Frau getrennt lebst, heißt auch in einer Wohnung mit zwei Haushalten, dass du dann in die Lohnsteuerklasse 1 wechseln mußt. Deine Frau natürlich dementsprechend.

Natürlich gibt es auch dort, wie bei vielen anderen Dingen auch einen Mogelweg. Heißt, wenn ihr wirklich noch nicht wechseln wollt - ist ja immerhin doch eine Menge mehr Geld -, dann ist es unter Umständen auch denkbar, dass du 400 km weit weg wohnst und ihr beide euch die Lohnsteuerklassen teilt in 3 und 5. Es weiss ja niemand, dass du dort wirklich wohnst.

Anders herum solltest du wirklich bedenken, dass wenn du oder deine Frau es doch nicht wollen geschieden zu werden (das kommt immer wieder vor, ich lebe ja auch praxisnah), so kann es hinderlich werden, wenn halt die "Dreckwäsche" gewaschen wird. Außerdem mußt du dann auch, wie schon erwähnt mehr EU und KU zahlen.

Also immer schön abwägen!!!

Liebe Grüße

Cari

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2004 19:57
(@steph)
Zeigt sich öfters Registriert

Guckguck,

ich habe dazu auch mal eine Frage: Es gibt ja auch glücklich verheiratete Paare, die aus irgendwelchen Gründen nicht zusammenwohnen. Wegen des Berufs oder weil sie "die Beziehung spannend halten wollen" oder was weiß ich. Wie machen die das denn?! Ich meine, denen kann man doch auch nicht einfach 'ne Trennung auferlegen, nur weil sie an verschiedenen Orten gemeldet sind, oder?! Deshalb müsste die ganze Sache doch auch einfacher zu bewerkstelligen sein, wenn man nicht gleich zum nächsten Anwalt rennt, um seine Trennung bekanntzugeben... oder denk ich irgendwie verkehrt?!

Verwirrte Grüße
Steph

Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2004 20:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Steph,

du spricht von der sog. Doppelten Haushaltsführung, an die das ESt enge Bedingungen knüpft. Hierzu ist u.a. der gemeinsame Hauptwohnsitz zwingend - und das spricht gegen das Trennungsjahr.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2004 20:16
(@steph)
Zeigt sich öfters Registriert

du spricht von der sog. Doppelten Haushaltsführung, an die das ESt enge Bedingungen knüpft. Hierzu ist u.a. der gemeinsame Hauptwohnsitz zwingend - und das spricht gegen das Trennungsjahr.

Bin immer noch zu blöd... also mit offiziellem Trennungsjahr geht es auf keinen Fall, aber das war doch auch klar, oder?!

Und denn: Bekannte von mir haben, so meine ich, KEINEN gemeinsamen Hauptwohnsitz, denn sie muss immer woanders wählen, weil sie woanders gemeldet ist und kann das nicht ändern, weil eben der andere Ort ihr HWS ist. Oder kann das veraltet sein?!

Ich glaube, ich halte mich lieber daraus, verstehe hier irgendwie nicht wirklich viel von... ABER INTERESSIEREN WÜRD'S MICH SCHON...

Grüßle
Steph

Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2004 20:37
(@Wolli66)

Wir mussten unsere Steuerkarten im Folgejahr nach der TRENNUNG ändern lassen. Wir sind von der Gemeinde darauf angesprochen worden, weil ich mich polizeilich umgemeldet habe.

das würde ich gern genau wissen:
im Folgejahr nach der TRENNUNG oder der SCHEIDUNG?? falls das folgejahr der trennung gemeint ist, bräuchte ich demzufolge ab 1.1.2007 die Steuerklasse I, obwohl ich dann noch nicht geschieden sein werde

Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 16:02




(@Platt)

Hi,

@wolli,

immer im Folgejahr nach der Trennung. Bei Dir somit 1.01.2007. Aber lese mal nach, was Deep Dir geschrieben hat, warum es sinnvoll sein kann, die Steuerklasse schon jetzt zu ändern.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 16:06
(@riviera)

...aber auch wenn Deep Recht hat, einen guten Hinweis liefert, kann ich aus Erfahrung sagen, dass mit einem Wechsel mitten im Jahr nicht zu spaßen ist.

Die Ex meines Mannes hatte per 30.06. die Steuerklasse rückwirkend zum 01.01. ändern lassen, Trennung war gerade erfolgt.
Er verdiente nicht nur aufgrund der 1 weniger, sondern musste für die vorherigen 6 Monate, für die er in der 3 war noch Steuern nach 1 abzahlen. Somit hatte er ne ganze Weile fast kein Einkommen. Immerhin hatte er ja durch die 3 zu wenig gezahlt, nach dem Wechseln und dies zog ihm das FA dann umgehend ab, ausgehend von der 1.

Sorry, falls schlecht forumliert, aber Deep und andere werden es sicher verstehen.

Gruß riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 17:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob eine Ehe besteht oder man dauernd getrennt lebend ist, ist höchstpersönliche Angelegenheit des Steuerpflichtigen.

Wenn ihr also einige erzählt, dass ihr noch zusammen seid, aber aus persönlichen Gründen keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz habt, dann kann das FA sich dagegen nur schlecht wehren.
Es kommt also darauf an, zu wann ihr euch als dauernd getrennt lebend deklariert.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 18:05
(@Wolli66)

Hi,

@wolli,

immer im Folgejahr nach der Trennung. Bei Dir somit 1.01.2007. Aber lese mal nach, was Deep Dir geschrieben hat, warum es sinnvoll sein kann, die Steuerklasse schon jetzt zu ändern.

Platt

danke 🙂
ok, also neue LSTk beim Finanzamt meines (neuen) Wohnortes zum 1.1.07. beantragen...bis wann müsste das nach euren erfahrungen passieren...?
wie ist das bei zweitwohnsitzen? ich habe meinen erstwohnsitz wegen des laufenden verkaufes meines eigenheimes - in dem meine frau mit unseren kinder derzeit noch wohnt - noch in dem alten wohnort, dies wird auch anfang 2007 noch so sein

das von deep habe ich gelesen...ich tendiere im moment auch nicht zu einem unterjährigen wechsel.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 18:32
(@Platt)

Hi,

wäre gut, wenn das ganze mit dem Gehaltslauf Januar 2007 erledigt ist. Bei dem Erstwohnsitzfinanzamt.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 18:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Die Ex meines Mannes hatte per 30.06. die Steuerklasse rückwirkend zum 01.01. ändern lassen, Trennung war gerade erfolgt.

Das ist faktisch nicht möglich und hat einen Rattenschwanz an Konsequenzen für den Arbeitgeber. Darauf lassen die sich nicht ein, zumal es rechtlich nicht haltbar ist.

Du schriebst, dein Mann ist Selbstständig. Ich tendiere mehr zu der Auffassung, dass im Jahr der Trennung die sog. Getrennte Veranlagung von der Ex einseitig gewählt wurde und dein Mann zähneknirschend mitzog. Hierzu gibt es jedoch eindeutige Urteile, die genau dem widersprechen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 20:39