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Steuererklärung und Anlage U

 
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

bezüglich der Steuererklärung habe ich 2 Fragen an Euch:

Frage 1.
der Steuerberater meiner Ex schreibt mir in eine Brief, dass meine Ex nur dann die Anlage U unterschreiben will, wenn ich
Ihr eine schriftliche Verpflichtungserklärung zum Nachteilsausgleich abgebe.
Was kann  bzw. muss darin stehen oder muss ich das überhaupt schriftlich bestätigen?
Ich werde Ihr den Steuernachteil ausgleichen, doch möchte ich nicht mit unnötigen und unsinnigen Dingen geschröpft werden.

Frage 2.
Bei der Steuererklärung kann man nur eine Bankverbindung angeben. Wenn die Rückzahlung auf das Konto der Ex geht, sehe ich meinen Anteil nie wieder!!!
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn beim Finanzamt ein Aufteilungsbescheid beantragt wird, das Geld auf 2 verschiedene Konten überweisen zu lassen?

Ich bin für jede Information dankbar

Viele Grüße
clint

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 17:39
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was kann  bzw. muss darin stehen oder muss ich das überhaupt schriftlich bestätigen?

Wichtig ist, nicht pauschal "den" Nachteilsausgleich zuzusichern, sondern nur den eigentlichen "steuerlichen" Nachteil. Gibt hier Threads wo Exen darunter auch Steuerberatungs- und Anwaltskosten verstehen.

Wichtig aber auch, die Unterhaltsberechnung zu verstehen, nach der Du zahlst. Richter sind ja durch die Leitlinien angehalten, Deinen Steuervorteil schon in Deine Leistungsfähigkeit und damit den Unterhaltsbetrag einzurechnen. Wenn Ex in so einem Fall dann aber ausserhalb der Berechnung eigenes Einkommen hat und nur daraus ein Riesen "Nachteil" entsteht, dann hättest Du doppelt bezahlt und das solltest Du unbedingt vermeiden.

Bei der Steuererklärung kann man nur eine Bankverbindung angeben. Wenn die Rückzahlung auf das Konto der Ex geht, sehe ich meinen Anteil nie wieder!!!

Die Frage verstehe ich nicht. Bei Anlage U reden wir von getrennter Veranlagung! Da ist natürlich nur Deine Bankverbindung drauf.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 18:24
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

@pappasorglos
Du hast natürlich recht.
Frage 1 bezieht sich auf die Steuererklärung für 2008 und
Frage 2 für die aktuelle Steuererklärung 2007, wo noch eine gemeinsamme Veranlagung durchgeführt wird.
Wir haben uns in 2007 getrennt.

Viele Grüße
clint

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 18:35
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo clint,

ich habe bei den Steuererklärungen für die gemeinsamen Jahre (als ich noch nicht getrennt war) natürlich meine Kontonummer angegeben.

Nach der Unterschrift von "Ex" hat bei den letzten beiden Erklärungen niemand mehr gefragt (sie hatte aber auch keine Steuern gezahlt).

Ob das mit 2 Konten geht weiß ich ehrlich gesagt nicht - frag doch einfach beim zuständigen Finanzamt nach. Geht das nicht, würde ich "Ex" ein Schreiben geben, dass du ihr den ihr zustehenden Anteil gem. Aufteilungsbescheid überweisen wirst im Gegenzug zur Unterschrift unter die gemeinsame Steuererklärung.

Falls "Ex" sich weigert, der gemeinsamen Veranlagung für 2007 zuzustimmen, gibt es >>HIER<< eine Anleitung, wie vorzugehen ist.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 20:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ihr,

ich habe bei meiner letzten, gemeinsamen Erklärung Elster benutzt. Da muss man garnix unterschreiben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 20:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da muss man garnix unterschreiben.

Aber nur, wenn man registriert ist.. sonst muss man das ja ausdrucken und unterschrieben hinsenden.

LG LBM, die Elster hasst...

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 20:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber nur, wenn man registriert ist.. sonst muss man das ja ausdrucken und unterschrieben hinsenden.

LG LBM, die Elster hasst...

Ja, aber das war es mir wert.

Als Sender oder als Empfänger?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 21:00
(@schmusepapa)
Registriert

@LBM,

Aber nur, wenn man registriert ist.. sonst muss man das ja ausdrucken und unterschrieben hinsenden.

man kann sich für ELSTER beim Finanzamt registrieren lassen???

Ich mache die Steuererklärung seit Jahren elektronisch (Steuersoftware eines großen deutschen Discounters) mit angeschlossenem ELSTER-Modul, aber da muss ich immer eine Kurz-Steuererklärung ausdrucken, unterschreiben und die Belege beifügen.

Was mache ich falsch?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 21:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also meine Lexware, Quicksteuer fragt mich, ob ich Papierlos, also auch ohne Belege senden will.

Einige Belege, z.B. Spendenquittungen werden dann aber doch nachgefordert. Aber das kann man ja abwarten.

@LBM, meine Abneigung gegen Elster stammt noch aus der Zeit, als man dafür, auch betrieblich, n dickes Loch in die Firewall meißeln musste aber das hat sich etwas gelegt.

Es ist sicher kein technisches Hailait hat aber doch Vorteile.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 21:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo: Sowohl als auch. Das bearbeitet sich sch.... , denn die Stpfl machen ja grundsätzlich irgendwas falsch. Man sieht ja dann die anderen Kennziffern, wo der Quatsch eigentlich hingehören würde nicht und muss dann die Kennziffern theoretisch auswendig wissen. Oder ständig in Leerbelegen wühlen. Doof, das.
Meine eigene Erklärung hab ich auf Papier gemacht, ganz altmodisch.

@Schmusepapa: Ja, man kann sich da einmalig authentifizieren, dann kann man "für immer" die Erklärung rein online schicken, ohne das auszudrucken und noch mal hinzuschicken. Aber da muss ich selber noch mal forschen, wie das funzt. Mach ich aber gern 😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 22:04




(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten.
Gibt es eigentlich einen Standardtext für den Nachteilsausgleich
den Anwälte oder Steuerberater verwenden, oder wird dieser immer individuell verfasst?
Ich möchte, wenn ich etwas unterschreibe, nicht in ein kostspielieges Fettnäpfchen treten.  😉

Vielen Dank
clint

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 22:21
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo LBM,

@Beppo: Sowohl als auch. Das bearbeitet sich sch.... , denn die Stpfl machen ja grundsätzlich irgendwas falsch. Man sieht ja dann die anderen Kennziffern, wo der Quatsch eigentlich hingehören würde nicht und muss dann die Kennziffern theoretisch auswendig wissen.

Nun ja, aber das sichert doch deinen Arbeitsplatz langfristig, oder nicht?  :rofl2:

@Schmusepapa: Ja, man kann sich da einmalig authentifizieren, dann kann man "für immer" die Erklärung rein online schicken, ohne das auszudrucken und noch

Danke für das Angebot, aber ich muss eh Belege schicken, da drucke ich dann die Kurz-Steuererklärung aus, unterschreibe sie und gebe sie zusammen mit den Belegen ab. Ob in dem Brief dann 5 oder 6 Seiten mehr drin sind, macht für mich keinen Unterschied. Fordert das Finanzamt die Belege nachträglich an, habe ich einen weiteren Brief, den ich schicken muss, und die Bearbeitung dauert länger.

@clint,

Gibt es eigentlich einen Standardtext für den Nachteilsausgleich
den Anwälte oder Steuerberater verwenden, oder wird dieser immer individuell verfasst?
Ich möchte, wenn ich etwas unterschreibe, nicht in ein kostspielieges Fettnäpfchen treten.  😉

ich kenne keinen Standard-Text. Ich würde mich jedoch auf den steuerlichen Nachteilsausgleich beschränken, und gleichzeitig schreiben, dass "Ex" eine Vergleichsberechnung des Finanzamtes anfordert, die den steuerlichen Nachteil ausweist (Vergleichsberechnung Steuern mit / ohne Unterhalt). Sonst zahlst du evtl. noch den Steuerberater und andere "Nachteile" falls "Ex" erfinderisch ist.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 23:28
(@clint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Tipps.
Ich werde versuchen das alles entsprechend umzusetzen und dann mal
sehen was passiert!

Viele Grüße
clint

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 16:40