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Steuererklärung ohne Anlage U abgeben

 
(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

leider weigert sich Ex die Anlage U zu unterschreiben bzw. sie lässt sich mit Absicht laaange Zeit
dies zu prüfen.

Ich bin dringend auf die Erstattung der Steuer angewiesen, daher wollte ich Euch fragen, ob es Sinn macht
die Erklärung schon mal ohne die Anlage U anzugeben oder zu warten auf Unterschrift oder Gerichtsurteil.

Vielen Dank im voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2011 21:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ob es sinnvoll ist, zu warten kann dir hier sicher niemand beantworten.

Ich würde ihr jedoch möglichst formell-nüchtern schreiben, dass sie dir die unterschriebene Anlage U bis zum x. (14 Tage) zu kommen lassen soll, da du dich ansonsten gezwungen sähest, den EU wegen fehlender nachehelicher Solidarität einstellen zu müssen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2011 22:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

>Bedienungsanleitung< für zögerliche Exen

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2011 23:08
(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

Danke sehr

leider kann ich ich den Unterhalt für die Ex nicht als Druckmittel einsetzen, da ich sie mit einer einmaligen Abfindung
in 2010 abgefunden habe und den Kindesunterhalt will ich nicht nehmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2011 10:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

leider kann ich ich den Unterhalt für die Ex nicht als Druckmittel einsetzen, da ich sie mit einer einmaligen Abfindung
in 2010 abgefunden habe und den Kindesunterhalt will ich nicht nehmen.

den KU kannst Du gar nicht "nehmen" und auch nirgends absetzen; bestenfalls die Abfindung aus 2010 als nachehelichen Unterhalt bis zur bekannten Höchstgrenze für dieses eine Jahr.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 12:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich weiß ja nicht, wie hoch diese Abfindung war aber hast du mal nachgerechnet, ob sich die Anlage U überhaupt rechnet?

Durch die Abfindung könnte ihr Steuersatz auch schon recht hoch sein und mehr als rund 11.000,-€ Öcken kannst du sowieso nicht abrechnen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 12:18
(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
den KU kannst Du gar nicht "nehmen" und auch nirgends absetzen; bestenfalls die Abfindung aus 2010 als nachehelichen Unterhalt bis zur bekannten Höchstgrenze für dieses eine Jahr.

Grüssles
Martin

nein, ich meinte den KU als Druckmittel, absetzen kann ich ja nur den EU

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2011 21:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

den kannst Du auch nicht als Druckmittel einsetzen. KU ist ja eine Leistung fürs Kind und wenn Du die nicht zahlst, kommt schon einer und sagt Dir, dass Du den zu zahlen hast, auch wenn Deine Ex kaltlächelnd Anlage U vor Deinen Augen zu Konfetti verarbeitet. Und wenn Du einen Titel hast, dann zeigen Sie Dir das auch gern mit Konto- oder Lohnpfändung.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 21:49
(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiß ja nicht, wie hoch diese Abfindung war aber hast du mal nachgerechnet, ob sich die Anlage U überhaupt rechnet?

Durch die Abfindung könnte ihr Steuersatz auch schon recht hoch sein und mehr als rund 11.000,-€ Öcken kannst du sowieso nicht abrechnen.

Gruss Beppo

die Höhe der Abfindung hat doch nichts mit Ihrem Steuersatz zu tun, oder? ich habe fast 30.000€ bezahlt, kann ja aber nur die 13.850€ absetzen uns genau um die erhöht sich ja auch ihre Steuerlast, so verstehe ich es zumindest

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2011 21:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig.
Nur wenn sie selbst auch Einkommen hat, kann ihre Steuerlast auch schon recht hoch sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 22:00




(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

sie hat im schnitt 1300€ pro monat verdient

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2011 22:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann bleibt aus meiner Sicht nur überreden, verzichten oder klagen.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2011 22:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Spannend ist vor allem die Frage, was DU verdient hast. Denn Anlage U macht nur Sinn, wenn die Steuerlast des Unterhaltspflichtigen höher ist, als die des Unterhaltsberechtigten wäre, wenn er die Unterhaltsleistungen versteuert.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 28.04.2011 02:13
(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

überreden? nichts gebracht
verzichten? ich verzichte schon auf mein kind
klagen? einzige chance

also wieder anwalt etc..

ich habe 4.000€ netto verdient

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2011 16:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich würde ihr jedoch möglichst formell-nüchtern schreiben, dass sie dir die unterschriebene Anlage U bis zum x. (14 Tage) zu kommen lassen soll, da du dich ansonsten gezwungen sähest,
den EU wegen fehlender nachehelicher Solidarität einstellen zu müssen.

... sie auf Schadenersatz in Höhe von 13.850 EUR x (Dein Grenzsteuersatz ./. ihr Grenzsteuersatz) zu verklagen.
Zusätzlich möge sie sich für diesen Fall auf die Zahlung Deiner Anwaltsrechnungen sowie Gerichtskosten einstellen.

Ein Passus, in dem Du Dich zum Nachteilsausgleich verpflichtest, wäre noch zu ergänzen.

Wenn sie darauf dann nicht reagiert, schaltest Du Deinen Anwalt ein.
Nach meinem Dafürhalten könntest Du dann die Steuererklärung incl. Anlage U (ohne Unterschrift) abgeben und mit Hinweis auf die Unterschriftsverweigerung der Ex einen vorläufigen Bescheid anfordern.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2011 17:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du die >Bedienungsanleitung< versucht?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2011 18:41