Ich habe ein schönes Problem, um das sich möglicherweise viele Forumanen reißen würden. 😉 Ich habe meine letzte Einkommenssteuererklärung im Jahr 2000 (!) gemacht. Seit 2001 habe ich keine Steuererklärung mehr abgegeben und wurde diesbezüglich auch noch nie angemahnt. Am Anfang war ich ziemlich happy darüber. Denn in der Regel musste ich nachzahlen (Kirchgeld), da meine Frau (Hausfrau) noch Mitglied in der Kirche ist und ich nicht. Aber mittlerweile schreiben wir das Jahr 2007 und langsam wird mir das Ganze etwas unheimlich. Vermutlich sind meine Akten im Finanzamt irgendwie verschollen. Nun befürchte ich, dass ich irgendwann mal massive Probleme bekommen könnte.
Ich bin seit 1990 unverändert ein ganz normaler Angestellter in einem Großunternehmen, bekomme in jedem Jahr meine Lohnsteuerkarte vom Finanzamt und der Arbeitgeber überweist auch die Steuern wie üblich.
Wie gehe ich am besten vor? :question: Soll ich warten, bis das Finanzamt sich selbst meldet? Oder soll ich selbst auf das Finanzamt zugehen? Ich möchte nicht, dass irgendwann evtl. Bußgelder oder so fällig werden. :zitter: Anlass meiner Frage ist, dass meine Frau in diesem Jahr nach langjähriger Hausfrauentätigkeit wieder angefangen hat zu arbeiten und dadurch vielleicht im Finanzamt meine verschollenen Akten gesucht und auch gefunden werden.
Ich freue mich auf Ratschläge.
Moin Lukas,
kann es sein, dass Dein Problem ganz woanders liegt als Du vermutest? Millionen von Bundesbürgern verschenken jedes Jahr Geld, indem sie keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich machen. Unser Steuersystem würde massive Probleme bekommen, wenn alle Steuerzahler ihre Rechte kennen und auf einen Schlag geltend machen würden.
Der Staat lebt hier - zumindest teilweise - auch von der Unwissenheit und Angst seiner Steuerbürger, die ihre Rechte oft nicht kennen und auch nicht danach fragen. Will heisen: Möglicherweise hättest Du seit Jahren Geld zurückbekommen. Dass die jemanden "vergessen", habe ich dagegen noch nicht erlebt.
Vielleicht besorgst Du Dir einfach mal ein Steuerprogramm wie WISO und lässt es mit Deinen Zahlen rechnen. Die Antwort, warum die nichts von Dir wollen, könnte dann sehr schnell auf der Hand liegen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
dass ich möglicherweise seit Jahren Geld zurück bekommen hätte, glaube ich weniger. Aber selbst wenn doch, mich interessiert am meisten folgende Frage: Mach ich mich irgendwie strafbar, wenn ich mich nicht melde? Habe ich eine Bringschuld?
Dass das Finanzamt jemanden vergessen kann, hätte ich auch nicht geglaubt, wenn es mir nicht selbst passiert wäre. Jetzt weiß ich nicht, ob ich mich darüber freuen darf :thumbup: oder das dicke Ende noch kommen kann :thumbdown:.
Lukas
Moin,
es sind definitv Verspätungszuschläge entstanden und werden eingefordert werden, so die ESt denn mal auf dem Tisch liegt. Ferner würde der Zahlbetrag verzinst werden, so die Schuld vor mehr als ? Jahren begründet wurde (also Rückzahlungen/Erstattungen ? ? ? ? und älter).
Steht in der AO meine ich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
es kommt ganz darauf an, ob Du eine Antragsveranlagung oder Pflichtveranlagung bist.
Wenn Du z. B. nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast, keine aus Kapitalvermögen oder Vermietung und auch kein Arbeitslosengeld bezogen hast, wäre Deine Veranlagung eine Antragsveranlagung und wenn Du diese nicht abgibst, besteht für das FA auch kein Handlungsbedarf.
Wenn Du hingegen solche Einkünfte hättest, dann würdest Du vom FA dazu aufgefordert werden, dazu muss der Mitarbeiter nämlich nicht in die Akte gucken, daran erinnert das System automatisch.
Wenn Du eine Antragsveranlagung bist und theoretisch draufzahlen müßtest, müßte das Finanzamt Dich darauf aufmerksam machen, dass Du Deinen Antrag (= die Erklärung) zurückziehen könntest.
Warum sollte Deine Frau Kirchensteuern zahlen, wenn sie Hausfrau ist ???? Kirchensteuern sind ein Prozentsatz vom Arbeitslohn. Gibts keinen Arbeitslohn, fallen keine Kirchensteuern an. Außerdem werden sie als Sonderausgaben berücksichtigt.
Also, wenn Du jetzt aus irgendwelchen Gründen eine Erklärung machst, bräuchtest Du nichts befürchten. Übrigens liegt die Nachweispflicht, dass man Dich zu irgendwas aufgefordert hat, beim Finanzamt.
@ Deep: Das stimmt insoweit, wenn er dazu aufgefordert wurde. Wenn also z.B. eine Erklärung bis zum 31.5.06 hätte da sein müssen, würde für jeden angefangenen Monat ein Verspätungszuschlag fällig werden, vorausgesetzt, der Beamte entscheidet das so im Rahmen seines Ermessens. Dagegen kann man aber Erlass beantragen. (Ob man den gewährt bekommt, ist eine andere Sache). Wie gesagt: Antrag oder PFlicht ist die zu knackende Frage.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
er meint bestimmt das Kirchgeld. Dieses wird fällig wenn er nicht in der Kirche ist seine Frau aber schon. Wie das genau berechnet wird weiss ich nicht. Das geht irgendwie nach Einkommen. Bei Bekannten von mir macht das ca. 100 € fürs ganze Jahr aus. Insofern gehe ich davon aus, dass es ein bestimmter Prozentsatz der Lohnsteuer ist. Vermutlich die 1/2 davon.
Sophie
Hallo Deep Thought,
öhm, was bitte ist AO? :redhead:
Hallo Lausebackesmama,
ich habe nur Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Die Einnahmen aus Kapitelvermögen liegen unter dem Freibetrag, ich habe auch keine Mieteinnahmen und habe auch nie Arbeitslosengeld kassiert. Demnach müsste ich Deiner Meinung nach nichts tun. 🙂
Hallo Anna Sophie,
genau, das Kirchgeld habe ich gemeint. Bis zum Jahr 1999 musste ich das nie zahlen. Im Jahr 2000 wurden erstmalig 480DM (also etwa 240€) in Anrechnung gebracht. Dies kam für mich unvorbereitet. Daher hatte ich die Steuerschuld auch nicht sofort überwiesen, weil ich mich erst noch erkundigen wollte. Die Erkundigungen habe ich irgendwie dann doch nicht gemacht, so dass ich knapp zwei Monate später gemahnt wurde. Nun begann ich mich umzuhören (Internet hatte ich damals noch nicht), aber das dauerte wohl. Jedenfalls bekam ich zwei Wochen später eine Ankündigung zur Zwangvollstreckung. Voller Panik habe ich dann sofort überwiesen. Ich vermute nun, dass auf Grund dieser Begebenheit meine Akten nicht mehr am üblichen Platz liegen und das ich deshalb „irgendwie“ im Finanzamt verschollen bin. Falls es jemanden interessieren sollte, hier ein Zitat aus meiner EKSt-Erklärung: „Die Festsetzung des Kirchgeldes richtet sich ausschließlich gegen den kirchenangehörigen Ehegatten und beruht auf §2 Abs.1 Nr.4 des niedersächsischen Kirchensteuerrahmengesetzes vom 1. Juli 1986. …“. Auf Grund des glatten Betrags denke ich, dass es kein bestimmter Prozentsatz, sondern ein Fixbetrag ist.
Ich bedanke mich für Eure Kommentare. Aber wie ich weiter vorgehe, weiß ich allerdings immer noch nicht. Vielleicht werde ich mal anonym beim Finanzamt selbst anrufen (konspirativ mit Sonnenbrille aus der Telefonzelle, damit sie meine Tel-Nummer nicht auswerten können :wink:).
Liebe Grüße Lukas
Ich bin ja echt bescheuert. Nun lese ich seit etwa neun Monaten nahezu täglich (das stimmt!) in diesem Forum, weil meine Frau sich nach 21 Jahren Ehe von mir getrennt hat und ich habe nichts Besseres zu tun, als in meinem ersten Posting ein Steuerproblem anzusprechen. Dabei habe ich wirklich andere Probleme. Aber meine Ehegeschichte werde ich in einem eigenen Thread Euch noch erzählen. Versprochen! Aber ich bin gerade dabei zu überlegen, welche Unterhaltszahlungen wohl fällig werden könnten. Ich hatte in vielen anderen Geschichten hier auf VaterSein gelesen, dass der Trennungs- und Ehegattenunterhalt auf Basis des letzten Einkommenssteuer-Bescheid berechnet wird. Und den habe ich ja nicht.
Hallo,
die AO ist die Abgabenordnung, sozusagen das Muttergesetz der Steuern. Ja, von diesem Kirchgeld (??) mal abgesehen, wärest Du ein Fall für eine Antragsveranlagung.
Von so einem Kirchgeld habe ICH noch nie was gehört. Daher enthalte ich mich jeder Stimme. *g*
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
Ich hatte in vielen anderen Geschichten hier auf VaterSein gelesen, dass der Trennungs- und Ehegattenunterhalt auf Basis des letzten Einkommenssteuer-Bescheid berechnet wird. Und den habe ich ja nicht.
Nicht nur den Est.-Bescheid AUCH die letzten 12 Gehaltsabrechnungen !
Im Est.-Bescheid taucht ja der Firmenwagen o.ä. nicht auf 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Im Est.-Bescheid taucht ja der Firmenwagen o.ä. nicht auf 😉
Aber na klar doch! Die gehen doch als Sachbezüge ins Brutto mit ein!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
also ich musste für meinen EX damals auch Kirchensteuer bezahlen, obwohl ich nicht in der Kirche bin/war und er nicht gearbeitet hat.
ee
aus aktuellem Anlass und analog zu meinem Posting in diesem Thread vielleicht interessant:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,471864,00.html
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi LBM,
Aber na klar doch! Die gehen doch als Sachbezüge ins Brutto mit ein!
LG LBM
klar geht der ins Brutto ein, nur er ist nicht ersichtlich.
...und es ist doch -öfters- so, daß trotz mehr Steuer der Firmenwagen vom FG nochmal
was draufgesetzt wird.
gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Anlass meiner Frage ist, dass meine Frau in diesem Jahr nach langjähriger Hausfrauentätigkeit wieder angefangen hat zu arbeiten und dadurch vielleicht im Finanzamt meine verschollenen Akten gesucht und auch gefunden werden.
Ich freue mich auf Ratschläge.
hi,
hier kommt es auch auf die steuerklasse an, die ihr beiden gewählt habt.
habt ihr 3/5 gewählt, wird es eine pflichtveranlagung, d.h die steuererklärung für 2007 muß bis spätestens am 31.05.08 abgegeben werden.
habt ihr 4/4 wirds wieder eine antragsveranlagung, bei der ihr abgeben könnt, aber nicht müßt, wenn keine anderen einkünfte da sind.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Danke für Eure Antworten, speziell auch an tortour :schilddanke:: Das ist eine wichtige Information für mich. Den Unterschied zwischen Pflicht- und Antragsveranlagung in Abhängigkeit von der Lohnsteuerklasse kannte ich bisher noch nicht. Wir haben 3/5, daher bin ich wohl seit einigen Jahren (seit 2001) mit der EKSt-Erklärung überfällig.
Jetzt stellen sich für mich immer noch die im Ausgangsposting gestellten Fragen: Wie gehe ich gegenüber dem Finanzamt weiter vor? Agieren oder erst Reagieren, wenn das Finanzamt sich selbst meldet. Ich denke mal, dass das Abwarten möglicherweise größere Probleme bringt als wenn ich mich selber melde (Selbstanzeige). Was meint Ihr?
Liebe Grüße, Lukas
hi,
kein problem. du gibt deine steuererklärung ab für 2006 und machts erst mal nix, sondern wartest erst einmal ab.
wenn das Finanzamt mehr haben will, wird es dich dazu auffordern, die entsprechenden jahre abzugeben.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
