Maximaler steuerlic...
 
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Maximaler steuerlicher Nachteil der Anlage U

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich interpretiere deine Antwort mal so, dass das Fi-Amt meine Anlage U zur Steuerkarteneintragung gelesen hat richtig?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 22:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, die veranlagen JEF und stellen fest, dass sie steuerpflichtige Einkünfte ohne Steuerabzug hat. Und setzen Vorauszahlungen fest. Mit Dir hat das nüscht zu tun.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 22:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Puschel, die Frage war doch, woher die schon im Jahr 2007 wussten, dass da was zu holen ist!
In 2006 waren wir doch noch zusammen veranlagt.

Kriegt das Fi-Amt ne Trennungsmeldung vom Blockwart?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 22:20
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo LBM,

Na ganz einfach, bei allen Einkünften, die erzielt werden, ohne dass es zum Steuerabzug kommt (wie beim Lohn) und es in der vorangegangenen Veranlagungszeitraum zu einer Nachzahlung gekommen ist, wird für die Zukunft eine Vorauszahlungsaufforderung erstellt.

klingt logisch, doch das FA meiner "Ex" handelt nicht so.

@Beppo,

Gute Frage.
Das erste Jahr mit getrennter Veranlagung war 2007.
Ende 2007 kam sie das erste mal mit ner Vorrauszahlungsaufforderung vom Amt um die Ecke.

hatte "Ex" evtl. ein Gewerbe angemeldet (Selbständigkeit)? In einem solchen Fall wären Vorauszahlungen normal.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 23:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nix dergleichen.

Vor 2007 war da nüscht.

Ich denke, es war die Anlage U, die ich Anfang 2007 eingereicht habe, welche die Dämonen geweckt hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 23:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah wir reden also nicht von  2007 sondern schon von 2006. Ja, wenn Du es erstmalig als Ausgaben erklärst. wird der Platz von JEF ne Kontrollmitteilung bekommen haben. Naja, ich vermute mal, JEF und JEM liegen auf dem gleichen Platz... das wird für den SB keine große Arbeit gewesen sein....

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 14.10.2008 23:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nahein!

2006 gemeinsam veranlagt als frisch getrennt.

2007 Getrennt veranlagt aber erst Anfang 2008 die Erklärung eingereicht. Dennoch wurde Ex  bereits Ende 2007 zur Vorzauszahlung 2007 aufgefordert

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 23:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Traraa, die Post ist da!

Mein treuester Brieffreund hat sich wieder gemeldet, und versucht wieder einige Cent bei mir aufzulecken.

Es geht immer noch (wieder) um den steuerlichen Nachteilsausgleich.

Unter anderem fordert er jetzt noch eine Nachzahlung für 2007.

Ich hatte von meiner Lieblingsexe im Sommer per Mail einen Steuerbescheid bekommen, in dem die Steuerschuld mit 772,- festgestellt wurde und dieser Bescheid nach §165 etc. für vorläufig erklärt wurde.

Inkl. einiger Vorauszahlungen habe ich diesen Betrag dann beglichen.

Jetzt hat er mir die Kopie eines weiteren Bescheids geschickt, in welchem die Steuerschuld mit 840,- € festgestellt wird und ich zur Nachzahlung von 68,- € aufgefordert werde.
Auf dem Bescheid steht zusätzlich, neben §165 noch, dass er nach §173 Abs.1 1 Satz 1 Nr.1 AO geändert sei.

Fragen: Muss ich diese Nachzahlung auch noch leisten, oder kann ich mich darauf zurückziehen, dass ich ja den vorherigen Bescheid schon voll bedient habe?
Geht aus dem §173 hervor, wer diese Änderung verursacht hat?

Außerdem macht er wieder eine detaillierte Aufstellung, welche Vorauszahlungen ich für welche Zeiträume in 2008 ich voraus zu zahlen hätte.
Alles natürlich nur auf der Grundlage von Schätzungen des Fi-Amtes, aus denen natürlich nicht hervorgeht, ob auch alle Steuer mindernden Umstände geltend wurden.

Und da er so eine treue Seele ist, und mir immer wieder so schöne Briefe schreibt, möchte ich ihn natürlich nicht durch schnöde Geldzahlungen brüskieren, sondern seine Schreibfreude, ebenfalls mit einem angemessenen Brief honorieren!

Daher werde ich ihm mitteilen, dass ich selbstverständlich jederzeit bereit bin berechtigte Forderungen zu begleichen, und dass er lediglich vollständige, nachvollziehbare, nachprüfbare Belege einreichen möge, um den steuerlichen Nachteil nachzuweisen.

Ich halte den Anspruch, auf Vorauszahlung, gerade für das Jahr 2008 für Quatsch. Im Mai änderte sich sowohl der Unterhaltsbetrag, als auch die Regel, dass ich nur max. 25,€ pro Monat ausgleichen muss. Ab November ändern sich die Beträge erneut und es kommen bei Exe Sozialabgaben hinzu, die steuerlich absetzbar sind.

Vor diesem Hintergrund sollte ne Vorauszahlung ja wohl nicht gefordert werden können oder?
Außerdem möchte ich immer noch vollständige Steuerbescheide, um kontrollieren zu können ob , nicht Abzüge vergessen wurden, oder andere Einkünfte drauf sind. Zurecht?

Gruss Beppo

Nur zur Erklärung:
Die Forderungen sind im wesentlichen korrekt, berechtigt und angemessen und ich könnte sie im Prinzip bezahlen.
Ich möchte nur nicht zu kooperativ erscheinen, und ihn noch ein bisschen beschäftigen für sein Geld.
Natürlich möglichst nur so lange, wie seine Belege noch nicht ganz substantiiert und vollständig sind.
Wenn die vollständigen Belege (Steuerbescheid) da sind zahle ich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2008 22:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lieber Beppo,

§ 173 AO besagt, dass aufgrund neuer Tatsachen (welche auch immer das in diesem Fall sein mögen, ev. der höhere Unterhalt?), der Steuerbescheid zu Ungunsten von Exxelchen geändert wurde. Da muss der Bescheid aber im Erläuterungstext hergeben, warum.

Ferner sollte der Gute - wenn er denn von Steuerrecht ein wenig Ahnung hat - die Vorauszahlungen seiner Mandantin anpassen lassen (ggf. auf Null), wenn er davon Kenntnis hat, dass aufgrund der Voraussetzung XY die Vorauszahlungen zu hoch angesetzt sind.

A liabs Grüßle.
LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2008 22:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liebste LBM,

ich danke dir, ich werde dann auch danach mal fragen.

Ich bin ja im Moment auch noch ein bisschen am rätseln, wie diese 68,- zustande kommen.

Auf der Anlage U stehen 900,- / Monat = 10.800,- / Jahr.
Gezahlt habe ich noch 2.750,- zusätzlich aus dem Vorjahr = 13.550,- / Jahr.

Ich frage mich, nur unter welchen Umständen muss ich diese nachträgliche Änderung tragen.
Vielleicht weiß noch jemand was dazu.

Auch ist mir ja relativ wurscht ob  sie zuviel voraus zahlt. Ob ich das auch tun muss interessiert mich.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2008 22:52




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein lieber Beppo,

Gezahlt habe ich noch 2.750,- zusätzlich aus dem Vorjahr = 13.550,- / Jahr.

Kannst Du das mal übersetzen? Die 2.750 hast Du im gleichen Jahr gezahlt wie die 10.800?

Wenn man von der Summe den WK-Pauschbetrag von 102 Euro, den EBA von 1.308 Euro und 3x Kinder-FB (2.904x3= 8.712) abzieht, kommt sie doch sowieso auf ein zvE unterhalb des Existenzminimums. (= keine Steuerschuld, keine Vorauszahlungen)

Hab ich jetzt irgendwas übersehen?

LG LBM

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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 03.11.2008 23:10
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn man von der Summe ...  und 3x Kinder-FB (2.904x3= 8.712) abzieht, kommt sie doch sowieso auf ein zvE unterhalb des Existenzminimums. (= keine Steuerschuld, keine Vorauszahlungen)

Hab ich jetzt irgendwas übersehen?

Ja, denn so funktioniert die Günstigerprüfung bzgl. Kindergeld/-freibetrag nicht. Sie kann so rechnen, muss dann aber das halbe Kindergeld zurückzahlen. Oder eben das Kindergeld behalten und den Freibetrag vergessen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2008 23:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt,

also bleiben 10.800 -102-1.308 = 9.390 (oder weniger, wenn sie noch paar Versicherungen zum Absetzen hat)
bzw. 13.550-102-1.308 = 12.140 (dito)

9.390 Euro = ca. 285 Euro Steuern (= VZ ca. 72 Euro pro Quartal)
12140 Euro = ca. 850 Euro Steuern (= VZ ca. 213 Euro pro Quartal)

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2008 23:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hatte 2006 die TU Zahlung, nach dem ersten Brief von RAtte erstmal weitestgehend eingestellt und bin dann im Dezember zu ner Nachzahlung verurteilt worden.
(Bin aber trotzdem nicht schlecht damit gefahren)

Diese Nachzahlung habe ich dann in 2007 geleistet, also 12*900,- plus 2.750,-.

Dafür werden jetzt 840,- statt 772,- Nachteilsausgleich gefordert und ich bin am rätseln worin jetzt die Änderung besteht.

Das mit dem KFB hätte mich jetzt auch etwas gewundert.

Gruss Beppo

P.S. die 2. Variante ist ja auch sehr nahe dran. 210,- / Quartal forder sie jetzt.

Die Frage bleibt: Dürfen sie nachfordern?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2008 23:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also, das FA darf nachfordern, wenn sich die Bemessungsgrundlage ändert. Das wird Dein Schnittchen wohl pflichtbewußt  im Vorfeld angegeben haben, statt halt bei der Jahresveranlagung nachzuzahlen.

Ich denke, die Beantwortung Deiner Frage liegt wohl eher daran, was man unter "Nachteilsausgleich" subsumiert. Grob gesprochen ist es für sie ja ein Nachteil, wenn sie im Vorfeld Vorauszahlungen leisten muss. Diese stehen aber kraft Gesetzes unter Vorbehalt der Nachprüfung, ihre Festsetzung ist also nicht endgültig. Das Problem liegt ja darin, wie Du an Dein Geld kämst, wenn am Jahresende die Steuerzahlung niedriger ausfällt als die Vorauszahlungen und sie Dir somit eine "Nachteilsausgleichsrückerstattung" zukommen lassen müsste.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2008 23:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Letztes Mal habe ich auch erstmal die Hälfte überwiesen und ihr vorgeschlagen, sie möge mich auf den Zinsverlust (ca. 6,20 €) für den Rest verklagen.

Wahrscheinlich werde ich ab und zu einen kleinen Kleckerbetrag vorauszahlen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2008 23:57
 elwu
(@elwu)

Daher werde ich ihm mitteilen, dass ich selbstverständlich jederzeit bereit bin berechtigte Forderungen zu begleichen, und dass er lediglich vollständige, nachvollziehbare, nachprüfbare Belege einreichen möge, um den steuerlichen Nachteil nachzuweisen.

[...]

Wenn die vollständigen Belege (Steuerbescheid) da sind zahle ich.

Hallo,

genau *so* solltest du das machen. Nicht springen, wenn der das Stöckchen hebt. Teile ihm das so mit (vorher vielleicht hier gegenlesen lassen, ahem ;))

/elwu

ach ja, an die Admins: ich fände es gut, das Eingabefenster würde *viel* mehr Zeilen erhalten #

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2008 01:29
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