Hallo liebe Wissende,
kann mir jemand sagen, wie gross der steuerlichliche Nachteil, respektive die Gesamtsteuerlast meiner holden Ex sein kann?
Ich zahle ihr jetzt etwas mehr als den Höchstsatz von 13.805,- € und sie hat selbst keine Einkünfte.
Wenn ich bei www.Nettolohn.de den entsprechenden Monatsbetrag von 1150,- eingebe, kommt fast nix raus.
Ich weiss aber auch nicht, wie sich das, vor und nach der Scheidung mit der Sozialversicherung verhält und ob ich ihr auch noch Kirchensteuer ersetzen muss.
Muss ich Sie/ Ich auch noch irgendwie beachten, dass sie nicht mehr als 13.805,- versteuern muss?
Hat da jemand einen Tipp für mich?
Kann mir vielleicht auch noch jemand sagen, wo dieser merkwürdig krumme Höchstsatz herkommt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn ich bei www.Nettolohn.de den entsprechenden Monatsbetrag von 1150,- eingebe, kommt fast nix raus.
Mein Favorit für eine Lohnsteuer - Berechnung ist der hier:
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
und der hat auch die vereinfachte Version für die Einkommens-Steuerberechnung:
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?ekstber.htm
Da musst Du dann aber das "zu versteuernde Einkommen" selbst ausrechnen, und bei den Vorsorge-Freibeträgen blickt ja nun entgültig keiner mehr durch. Aber auch den "Entastungsbetrag" (=Steuerklasse II) musst Du da selbst abziehen.
Wenn Du's verstanden hast mit den Vorsorge-Freibeträgen dann her damit...
Kann mir vielleicht auch noch jemand sagen, wo dieser merkwürdig krumme Höchstsatz herkommt?
27000 DM
Moin Beppo,
es sind max. 13805 Euro zu versteuern. Alles was Du darüber zahlst, sind für Dich Kosten der privaten Lebensführung und als diese nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Umkehrschluss braucht aber Hexchen auch nur 13805 Euro versteuern.
M. E. musst Du ihr ALLE steuerlichen Nachteile ersetzen, sprich, wenn sie ohne Deinen Unterhalt nix zu versteuern hat, dann eben den Zahlbetrag, den sie leisten muss.
@pappasorglos/Beppo: Sind noch Fragen bezüglich der Vorsorgebeträge offen? Wenn ja, bitte konkret fragen, dann versuche ich das aufzudröseln, was ich kann 🙂
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke dir, pappasorglos!
Etwas anfangen konnte ich allerdings nur mit den 27.000,- DM :redhead:
Da ich schon nicht weiß, was ich bei Nettolohn eingeben muss, weiß ich dass da erst recht nicht.
Die eine Seite sagt mir 33,-€ pro Monat, die Andere 1.200,-€ pro Jahr.
Das erste deckt sich fast mit Nettolohn, das andere fast mit den Forderungen meiner Ex.
Welches Ergebnis nehme ich jetzt?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Liebe LBM, diesen Zahlbetrag möchte ich eben gerade auf Plausibilität prüfen.
Mir kommt das nämlich verdammt hoch vor.
Schon bei 900,- / Monat = 10.800,- pro Jahr hat sie sich vom Fi-Amt 90,- € Vorrauszahlung pro Monat ausrechnen lassen.
Wie auch immer.
Und das kommt mir eben etwas komisch vor.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Lieber Beppo,
spinnen wir mal wie folgt:
Zu versteuerndes Einkommen = 13805 Euro entspricht einer Steuer von ca 1250 Euro lt. Grundtabelle. Das heißt, sie müsste im Normalfall Vorauszahlungen leisten i. H. v. ca. 312 Euro pro Quartal.
Die Vorauszahlungen entsprechen pro Quartal immer einem Viertel der festgesetzten Steuer des vorangegangenen Jahres.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich habe nochmal genauer gekuckt:
Einkommen: 11.840,-
Steuer: 772,-
Da bin ich ja im Vergleich zu deiner Berechnung noch gut weggekommen.
Aber wieso kommt dann bei Nettolohn so wenig raus?
Sind das dann alles die SV-Abzüge?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also, in der Grundtabelle 2008 (passt natürlich nicht ganz) stehen bei genau 11.840 Euro 780 Euro Steuern. Das wären also dann 195 Euro im Quartal. Wenn Du diesen Nachteil also laufend begleichst (=monatlich) kämen bei meiner Berechnung monatlich 65 Euro bei raus.
Bei den ganzen Nettolohnrechnern werden ja KV/PV/RV/AV abgezogen. Und die hat JEF ja nicht.
LG Ich
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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Dann fügt sich das ja einigermaßen zusammen.
Ich danke Euch!
LG Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Das erste deckt sich fast mit Nettolohn, das andere fast mit den Forderungen meiner Ex.
Bei der "ersten" kannst Du aber auch Bruttolohn 2€ eingeben (weniger nimmt er nicht...) und Deine 13805€ als "Hinzurechnungsbetrag". Dann ist, wenn Du Steuerklasse II ausgeählt hast, der "Entlastungsbetrag" von 1308€ berücksichtigt, den sie ja geltend machen kann.
Allerdings ist dann auch der Werbungskostenpasuchbetrag von 920€ berücksichtigt, und den kann sie aber nicht geltend machen.
Nicht berücksichtigt sind dann aber Vorsorgeleistungen. Wenn in Deinem Unterhaltsbetrag doch Kranken- und Altersvorsorgebeiträge enthalten sind, kann man doch vorraussetzen, dass sie auch entspechende Beiträge zahlt und die auch, innerhalb des Vorsorgefreibetrags, geltend machen kann.
Bei dieser Rechnung kommt 58€ pro Monat Nachzahlung raus. Zwar mit zuviel Werbungskosten und zuwenig Vorsorge, aber geh' in nullter Ordnung mal davon aus, dass sich das aufhebt.
Aber sobald LBM uns erklärt hat, wie gross der Vorsorgefreibetrag für sie ist, wissen wirs ja genau 🙂
Ok, jetzt beginne ich auch diesen Teil zu verstehen.
Die 920,- hatte ich auch noch vergessen.
Nochmal Dank!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
AAAlso, Vorsorgebeträge für Krankenvorsorge kann sie in Höhe von max 1.500 Euro p. a. geltend machen, wenn sie Zuschüsse bekommt zur Kranken- bzw. Rentenversicherung, 2.400, wenn "sie" (also Beppo) sie alleine trägt.
Für die Altersvorsorge wären wieder die Konditionen wichtig. Also ist es eine LV, wann wurde die dann abgeschlossen, usw.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ Beppo: Wenn Du es genau machen willst, hat JEF aber einen Werbungskostenpauschbetrag i. H. v. 102 Euro.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
War auch drin, genauso wie die 1.308,- für Alleinverziehende.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
11.840
+1.308
+ 102
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13.250
Ist ja recht nah 😉
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist das Problem!
Ich wollte gerne eine Antwort, die besagt, dass sie irgendwas falsch gemacht hat, so dass ich ihr einen beipuhlen kann.
Aber gut ich nehme auch korrekte Antworten dankbar an.
Nicht nur Wunschantworten.
😉
Danke Euch
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ist das Problem!
Ich wollte gerne eine Antwort, die besagt, dass sie irgendwas falsch gemacht hat, so dass ich ihr einen beipuhlen kann.
Ih bist Du gemein 😉
Aber letztlich ja eigentlich gut, dass sie Dich "mal" nicht betuppt.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Schon bei 900,- / Monat = 10.800,- pro Jahr hat sie sich vom Fi-Amt 90,- € Vorrauszahlung pro Monat ausrechnen lassen.
Verständnisfrage: Wieso muss Ex-Herzschnuckipurzilein Vorauszahlungen entrichten?
Ich mache erst mal nix; Finanzamt fordert "Ex" irgendwann auf, die Steuererklärung zu machen, und ich übernehme die Nachzahlung (sie müsste ohne Unterhalt keine Steuern zahlen) sobald der Steuerbescheid da ist.
Fehlt was beim Steuerbescheid (z.B. irgendwelche Werbungskosten oder andere Freibeträge), rede ich mit ihr, dass das korrigiert wird (=Einspruch gegen den Steuerbescheid und neuer / korrigierter Steuerbescheid), und erst dann zahle ich.
Gruß
Martin
Gute Frage.
Das erste Jahr mit getrennter Veranlagung war 2007.
Ende 2007 kam sie das erste mal mit ner Vorrauszahlungsaufforderung vom Amt um die Ecke.
Ob das Fi-Amt auf die Eintragung des Unterhaltsbetrags auf meiner Steuerkarte hin aktiv geworden ist oder meine Ex da hin gelaufen ist und gesagt hat " bitte kassieren Sie so früh wie möglich" weiß ich nicht.
Voraus gezahlt habe ich jedenfalls nicht.
Ich habe ihr gesagt, sie möge sich mit ihrer Steuererklärung beeilen oder mich für die 30 Cent Zinsverlust pro Monat verklagen.
Beim letzten Unterhaltsvergleich wurde meine Nachteilsausgleichspflicht auch bei 75,-€ pro Quartal gedeckelt. Ob das allerdings auch Eingang ins Scheidungsurteil gefunden hat, weiß ich noch nicht.
Da drängt sich mir aber gleich die nächste Frage auf:
Bin ich eigentlich automatisch zum Nachteilsausgleich verpflichtet oder nur wenn das irgendwo steht?
Ich meine nämlich gelesen zu haben, dass das nur eine kann-Vorschrift ist.
Wenn also im Urteil nichts mehr steht, und der Ertrag auch noch in den Unterhalt einfließt, muss ich dann trotzdem ausgleichen?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Na ganz einfach, bei allen Einkünften, die erzielt werden, ohne dass es zum Steuerabzug kommt (wie beim Lohn) und es in der vorangegangenen Veranlagungszeitraum zu einer Nachzahlung gekommen ist, wird für die Zukunft eine Vorauszahlungsaufforderung erstellt.
Ist doch auch klar, das FA will sich ja nicht den Zinsvorteil entgehen lassen. Wenn JEF jetzt bspw keinen EU mehr bekäme, müsste sie die Vorauszahlungen auf Null anpassen lassen. Aber bis dahin sieht das FA nicht ein, dass sie Kohle kassiert, ohne ihre Steuern darauf GLEICH zu entrichten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."