Hallo zusammen,
mal ein etwas atypischer Sachverhalt zur Eigenheimzulage:
Wir haben ein ehemals gemeinsam bewohntes Haus, Eigentumsverhältnisse 50:50, mit einer Einliegerwohnung, die wir meinen Eltern unentgeltlich überlassen haben. Dafür gab es während der gemeinsamen Veranlagung zwei mal die Eigenheimzulage und seit dem Geburtsjahr unseres Kindes einmal den Kinderzuschlag - 1.250 + 1.250 + 800, also zusammen 3.300 jährlich.
Exe ist inzwischen ausgezogen, ich zahle alles alleine und habe nun die Neufestsetzung der Eigenheimzulage ab nächstem Jahr beantragt.
Nach meiner ursprünglichen Auffassung sind für meinen Miteigentumsanteil an der von mir bewohnten Hauptwohnung 625 und für meinen Miteigentumsanteil an der unentgeltlich überlassenen Einliegerwohnung auch 625 festzusetzen, da ich die Fördervoraussetzungen jeweils unverändert erfülle. Da Exe niemandem etwas unentgeltlich überlässt, steht ihr auch keine Eigenheimzulage mehr zu und ich bekomme den vollen Kinderzuschlag. Also 625 + 625 + 800, zusammen 2.050.
Nach einer völlig abstrusen Festsetzung von nur 625 und einer anschliessenden vollständigen Aufhebung werden mit dem dritten Bescheid morgen 1.425 festgesetzt. Also voller Kinderzuschlag und Förderung für den Miteigentumsanteil an einem der Objekte. Für mich klingt das ebenso plausibel. Was meint Ihr?
Um dem noch einen oben drauf zu setzen: wenn sowieso nur eines der beiden Objekte gefördert wird, könnte ich meine Wohnung ja irgendwann einmal unschädlich vermieten. Muss ich jetzt bei der Neufestsetzung aufpassen, dass das "richtige" Objekt gefördert wird (die beiden Objekte sind eh nur nach der Bausumme auseinanderzuhalten)?
Gruss von der Insel