Lohnsteuerausgleich...
 
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Lohnsteuerausgleich 2007

 
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bin gerade über meinen Ausgleich für 2007, jedoch komme ich nicht so recht voran.

Ich habe letztes Jahr von Januar bis März je 61,- Euro Ehegattenunterhalt gezahlt und ab April 292,- Euro bis einschießlich Dezember.

Auf meiner Lohnsteuerkarte ist kein Kinderfreibetrag.

Auch kein Realsplitting berücksichtigt.

Wir sind in diesem Jahr am 15.01.2008 geschieden worden. Meine Ex war letztes Jahr nicht berufstätig und hat neben Kindergeld u meinen Unterhaltszahlungen weiter nix vom Staat erhalten.

Jetzt meine Fragen:

Was muß ich alles ausfüllen, um das bestmögliche vom Staat zu holen? (Anlage U?)

Ich möchte Realsplitting holen, sowie meine Unterhaltszahlungen an die Ex und den Kinderfreibetrag.

Den Kinderfreibetrag müsste ich ja nicht nur zur Hälfte bekommen, sondern für das "ganze" Kind oder?

Muß ich für Realsplitting eine gemeinsame Veranlagung tätigen oder getrennt?

Sie muß ja bei Realsplitting unterschreiben, entstehen hier bei ihr Nachteile?

Bin für alle hilfreiche Antworten sehr dankbar.

Gruß mitschiii

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2008 16:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mitschii,

Kinderfreibeträge kannst du beim Ortsamt eintragen lassen. 0,5 pro Kind. Das ganz Kind bekommst du nur mit Zustimmung der Mutter.
Für das Realsplitting brauchst du die Anlage U und zwar entweder zur Steuererklärung oder vorab zur Eintragung auf der Steuerkarte. Das Formular ist das Gleiche.
Dort trägst du die Unterhaltsbeträge ein und lässt es von deiner Ex unterschreiben. Das brauchst du nur einmal und nicht jedes Jahr wieder.
Der Haken ist 1. dass sie es unterschreiben muss und 2. dass du ihr den steuerlichen Nachteil ersetzen musst. Bei den von dir genannten Beträgen und ohne weitere Einkünfte kostet das aber nichts.

Das Realsplitting geht nur, wenn nicht mehr gemeinsam veranlagt wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 19:18
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo nochmal,

danke dir Beppo für die hilfreiche Antwort.

Kinderfreibeträge kannst du beim Ortsamt eintragen lassen. 0,5 pro Kind. Das ganz Kind bekommst du nur mit Zustimmung der Mutter.

Bei der Gemeinde wurde mir gesagt, dass es keine Rolle spielt, ob ich das sofort umschreiben lass oder erst beim Ausgleich angebe, da ich dann auch alles nachträglich bekomme. Also für das letzte Jahr, 2007, würd ich denk ich das komplette Kind bekommen. Aber ab Sept 08 arbeitet sie wieder, dann wohl nur noch die Hälfte. Kann sie mir das nachträglich übertragen und wenn ja, wo muß ich bzw sie das dann auf dem Ausgleich angeben?

Gruss mitschiii

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2008 20:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wo muß ich bzw sie das dann auf dem Ausgleich angeben?

Auf der Anlage Kinder gibbet so'n Ankreuzfeld dafür.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 20:08
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Das ganz Kind bekommst du nur mit Zustimmung der Mutter.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Richtig ist: Jedem Elternteil steht ein halber Kinderfreibetrag zu. Die Übertragung der einen Hälfte auf den anderen Elternteil ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich - in Deinem Falle nicht.

Auf der Anlage Kinder gibbet so'n Ankreuzfeld dafür.

Ich befürchte, da wird mitschiii lange suchen können; denn ein Ankreuzfeld für "seinen" Fall gibt es nicht. Warum nicht? Siehe meine obigen Zeilen ...

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 20:17
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo mitschii,

falls deine "Ex" keine oder nur geringe Einkünfte hat, kannst du den Unterhalt auch als "außergewöhnliche Belastung" absetzen anstatt als Sonderausgabe mit "Anlage U".

Details s. >hier<.

Dies macht aber - wie gesagt - nur Sinn bei geringen Einkünften.

Vorteile, wenn dies so geht:

  • Keine "Anlage U", d.h. keine Unterschrift der "Ex" nötig
  • Es muss auch kein steuerlicher Nachteilsausgleich durchgeführt werden wie bei "Anlage U"

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2008 01:34