Krankheitstag für V...
 
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Krankheitstag für Vater

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ihr Wissenden,

meine zukünftige Exfrau muss für einen Tag ins Krankenhaus und bat mich darum, an dem Tag die Kinder zu nehmen.

Will ich ja auch gerne tun.

Kann ich dafür als Trennungs- und Umgangsvater eigentlich auch einen Krankheitstag beantragen?

Ich meine natürlich ohne Vortäuschung falscher Tatsachen.

Vielen Dank im Vorraus.

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2008 09:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Beppo,

soweit ich weiss nein. Falls ein Kind krank wäre und Du ein GSR hast ja. Sonst sehe ich keinen Spielraum.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 10:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber beppo hat doch das GSR, da beide noch verheiratet sind.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 10:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina,

naja, aber ist auch ein Kind krank oder unter 3 Jahre ?

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 10:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie,

hm da hast du dann auch wieder recht.

Theoretisch hat die KM einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe für den Tag an dem sie im KH ist, vielleicht kann ja der KV als solche "eingesetzt" werden. Dann müßte er einen Tag Urlaub nehmen würde aber von der KK bezahlt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 10:29
(@kidless)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,
ich weiss das ich bei uns in der Firma die Zeit auf  "Pflege erkrankter Ehepartner oder Kinder" verschreiben kann.
Ich kann mir vorstellen das es so etwas ähnliches bei euch auch geben kann.
Gruß
Kidless

Love is stronger than hate !!!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 11:54
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Beppo,

dazu steht etwas im SGB V § 45 Absatz 1 bis 3.

guckst du >hier<.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 12:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke euch,

ich interpretiere das mal als eher nein und wenn dann nur auf wackeligen Beinen.

Das deckt sich irgendwie auch mit meinem eigenen Gerechtigkeitsempfinden und ich hätte, glaube ich, auch ein komisches Gefühl danach zu fragen.

Irgendwie gibt es eben doch Dinge, für die man selbst zuständig ist und auch sein sollte.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 26.02.2008 19:08
 Uli
(@Uli)

Heute hatten sie das Thema zufällig im NRW-Lokalradio.

Dort wurde gesagt, dass AE´s bis zu 25 Tage fim Jahr ür Krankenpflege freinehmen können und Verheiratete bis zu 10 Tage. Ob bezahlt oder unbezahlt wurde nicht thematisiert. Begrenzt sei dies bis zum 12ten Lebensjahr der Kids.

Man kann sich aber auch von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe stellen und bezahlen lassen! Zu meiner damaligen Ehezeit hatte ich auch mal so eine Situation. Meine Exe hatte sich den Arm gebrochen (Sie kam auf die Idee nach einem Eisregen im Winter nachts gegen 22.30 Uhr joggen zu gehen !!!  :knockout: ). Da ich beruflich nicht abkömmlich war, hatten wir 14 Tage lang eine Hilfe im Hause, die so ziemlich alles erledigt hat.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 21:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, bei mir geht es ja nur um einen Tag und ich wollte da auch kein grosses Fass für auf machen.

Ich erinnerte mich nur, dass hier vor Kurzem eine ähnliche Frage diskutiert wurde.

Es geht mir im Moment auch weniger um das Geld, als um den Urlaubstag.

Ich bin da dieses Jahr etwas knapp aber auch das ist definitiv mein privates Problem und nicht das meiner Firma oder meiner Krankenkasse.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2008 21:10




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo, bitte beachtet, dass nicht ein Kind krank ist uns somit das ist dem Kinderkrankengeld nicht in Betracht kommt. Die Hauptleistung ist hier der Krankenhausaufenthalt, und somit kann nach § 38 SGB V als Nebenleistung eine Haushaltshilfe gewährt werden. Die Krankenkasse ersetzt bei verwandten Haushaltshilfen dann ggf. den Verdienstausfall - also wenn du zu wenig Urlaubstage hast (so vestehe ich deine Frage) und eine "fremde" haushaltshilfe nicht gewollt ist, versuch doch einen Tag unbezahlte Freistellung, und den verdienstausfall sowie die Fahrkosten zahlt die KK. Und zwar die KK der Frau, die im Krankenhaus ist, das ist die Versicherte die diese Leistung beantragt, deshalb erkundige dich vorher bei der Krankenkasse deiner Noch-Frau, da es zum Teil noch auf die Satzungsregelung ankommt.  guck mal in den § 38 SGB V. Ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 23:47
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Beppo,

ich verstehe den Inhalt der von mir zitierten Vorschrift auch so, dass dies Eltern(teile) betrifft, deren Kinder im eigenen Haushalt leben.

Zudem gibt es evtl. noch darüber hinausgehende tarifvertragliche Regelungen, wie das z.B. bei meinem Arbeitgeber der Fall ist. Ob so etwas für dich zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Deine Entscheidung, in diesem Fall einfach einen Tag Urlaub zu nehmen und jetzt keine weiteren Aktionen zu starten, finde ich gut, ebenso wie deine Einstellung:

Das deckt sich irgendwie auch mit meinem eigenen Gerechtigkeitsempfinden und ich hätte, glaube ich, auch ein komisches Gefühl danach zu fragen.

Irgendwie gibt es eben doch Dinge, für die man selbst zuständig ist und auch sein sollte.

:thumbup:

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2008 00:40