Kindesunterhalt bei...
 
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Kindesunterhalt bei Lst.

 
(@gamebit)
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Hallo zusammen,

kann man eigentlich den KU in irgendeiner Form im Rahmen seine Lohnsteuererklärung angeben oder muß dieser dann ggf. auch von der EXE versteuert werden?  :question

Danke udn Grüße
Gamebit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 14:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

nur EU ist steuerlich absetzbar.

KU nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 14:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

du kansnt ihn im Gegensatz zum EU nicht angeben und die KM muß ihn auch nicht versteuern, da er ja kein Einkommen von ihr darstellt, sondern Einkommen des Kindes ist.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 14:45