Kindergeld nach ESt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindergeld nach EStG

 
(@michaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe heute von der Familienkasse Post bekommen und dazu einige Fragen die ich nach den Erklärungen stelle.
Ich muß glaub ich erwähnen daß bisher das Kindergeld komplett an meine Ex gezahlt und vom Unterhalt abgerechnet wird.
Wenn ich mich recht erinnere hatte ich das damals so beantragt.
Ich war/ bin weder verheiratet, noch lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt von Mir und meiner Ehegattin.

Inhalt des Briefes:
Die Festsetzung des Kindergeldes wird gem.§70 Abs.2EStG ab Februar 09 aufgehoben.

Begründung:
Nach §64 Abs.1 EStG wird für jedes Kind nur einer Person Kindergeld gezahlt
Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt von Ihnen und Ihrer Ehegattin. Sie haben diese zur Kindergeldberechtigten bestimmt (§64Abs.2 Satz 2 EStG)

Was genau hat denn das nun zu bedeuten?

Ich habe das Geld doch noch nie gekriegt und es wurde bisher auch immer nur an eine Person gezahlt!

Was kann da noc alles dran hängen? (Steuer bzw. irgendwelche anderen Sachen)

Ich hoffe jemand kann mir das Schreiben und seine Auswirkungen erklären.

Vielen Dank und Grüße an Alle
Michaa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 21:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi michaa

Die grundsätzl. Berechtigung für KG ergibt sich schon alleine aus dem Verwandtschaftsverhältnis. Kann es sein, dass Du damals mit der KM zusammengelebt hast und das KG von Dir beantragt wurde, und/oder dass Du im öffentl. Dienst (zumindest damals) gearbeitet hast?

Was mich stutzig macht:

Sie haben diese zur Kindergeldberechtigten bestimmt (§64Abs.2 Satz 2 EStG)

Diese Aussage bedarf eines schriftl. Schriftverkehrs zw. Dir und der FamK, denn nur Du kannst ja logischer Weise diese Bestimmung getroffen haben (Abtreten des Anspruchs).

Eine direkte Auswirkung sehe ich nicht. Das einzige, was passieren hätte können, wäre eine Rückforderung ausgezahlten KG's (max. 6 Monate). Doch davon sprechen sie nicht.

Meine Vermutung ist, dass Du(aus welchem Grund auch immer) bei der FamK als erster Anspruchsberechtigter geführt wurdest, jetzt wurde jedoch die KM (höchstwahrscheinlich durch Antrag von ihr und irgendein SB hat gepennt) dazu bestimmt. Das allein hat für Dich keinerlei Konsequenzen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 21:58
(@michaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,
erstmal vielen Dank für die Antwort.

Ja, ich habe damals mit der Km zusammengewohnt,  und das Kindergeld habe ich auf geheiss eines Freundes beantragtder mir mit der Steuererklärung hilft. (Die KM war damals arbeitssuchend)
Ich selbst habe der Familienkasse nichts gesendet, das wurde damals vom Jugendamt im Zuge des Unterhaltes so eingesteuert.(Vor 3 Jahren!)

Mir fällt gerade ein das die Km einen neuen Job hat (seit Dezember) - ich denke vielleicht sogar im öffentlichen Dienst- hat das was zu sagen?

Ich hab bereits oft mit solchen Dingen Pech gehabt und bin daher sehr skeptisch...

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 22:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die FamK reagiert in solchen Fällen (kleines Kind) nur auf Antrag. Somit warst Du wohl die ganze Zeit der KG-Anspruchsberechtigte für die gewesen sein. Als Zielkonto darf ja jedes x-belibige gewählt werden, wahrscheinlich war dies das der KM. Daher gab es nie Auffälligkeiten

Kommt der öffentl. Dienst ins Spiel so wird der bei Anspruchsberechtigung als KG-Leistender bestimmt. Wenn die KM dort angegeben hat, dass sie ein Kind im Haushalt hat, so gehen die zur FamK und melden das KG um. Wenn nämlich der zuerst Anspruchsberechtigte  im öffentl. Dienst arbeitet (beide Punkte treffen hier wohl zu) ist das Vorschrift bei der KG-Gewährung.
Anders gesagt - das KG wird nicht mehr von der FamK als Instituition sondern direkt vom Arbeitgeber (Land/Bund) ausgezahlt.

Ich sehe hier für Dich nun wirklich keinerlei Konsequenzen - im Gegenteil. Du hast nicht mehr (obwohl nie wahrgenommen) die Pflicht, Änderungen im Status des Kindes mitzuteilen (Schule, Ausbildung, Ausbildungssuchend, Arbeitslos).  Ich hingegen singe im Moment ein Lied davon - ist einfach nur lästig.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 22:43