Guten Abend liebe Leute,
ich brauche mal einen Rat:
Ich habe mich im letzten Jahr von meiner Frau getrennt. Wir hatten die Vereinbarung, daß ich für alle Kosten (Hausbelastung, Versicherungen, ihr Auto, etc. ) aufkomme und dafür erstmal keinen Unterhalt zahle.
Nun fängt sie ab 01.09.05 an zu arbeiten und will ihre Steuerklasse von V auf I mit beiden Kindern auf der Steuerkarte ändern lassen´. Sie begründet dies damit, ich würde keinen Unterhalt zahlen und schließlich hätte sie auch beide Kinder.
Ich habe mich geweigert, da ich auf dem Standpunkt stehe, daß jeder ein Kind auf der Steuerkarte haben sollte.
Liege ich falsch und es hat vielleicht keine steuerlichen Auswirkungen, bei wem die Kinder auf der Steuerkarte stehen, oder macht es für mich doch Sinn, wenn einer meiner Jungs bei mir drauf steht ?
Gruß
Kai
Hi roadrunner,
grundsätzlich hat nach einer Trennung mal jeder den hälftigen Kinderfreibetrag. Ich weiss nicht, wie das ist, wenn einer keinen KU bezahlt (im übrigen eine merkwürdige Vereinbarung, die ihr so eigentlich gar nicht treffen dürft, denn KU steht den Kindern zu), aber such dir mal einen Brutto-Netto-Lohnrechner im Internet und du wirst feststellen, dass das Wunder wenig ausmacht.
Andere Frage: warum will deine Frau Steuerklasse I? Ist sie nicht alleinerziehend? Denn dann müsste sie auf Steuerklasse II ändern.
Gruß
AJA
Hallo Roadrunner,
dadurch das du keinen Kindesunterhalt zahlst steht dir kein Kind auf der Steuerkarte zu.
Wenn nicht mindest Unterhalt in Höhe von 75% geleistet werden, steht dem anderen das ganze Kind auf der Lohnsteuerkarte zu.
Gruss Kruemel1
moin, meep, meep, äähhh, roadrunner,
erstmal willkommen bei vatersein, dem forum auch für 'strassenläufer' 😉
zuerst einmal stellt sich mir die frage: du schreibst mehrfach von 'keinen unterhalt zahlen'. welchen meinst du: trennungsunterhalt (TU) oder kindesunterhalt (KU)??
zum zweiten: deine 'bald-ex' geht nach steuerklasse II (wg. kinder), nicht I, richtig?! (und der arbeitsbeginn ist natürlich 01.09.200sechs (nicht 5), oder?)
das mit den kinderfreibeträgen (übrigens: wenn, dann je 2x 0,5) kann ich so spontan nicht beantworten, allerdings hatte ich (AE, 3 kids) eine zeitlang auch alle freibeträge voll auf meiner lohnsteuerkarte, ich erinnere nicht, ob es damals mit der 'nichtleistungsfähigkeit der KU-verpflichteten' zu tun hatte - das können sicherlich kompetentere hier beantworten.
evtl. hilft auch dieser thread aus einem anderen forum weiter:
http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article1969672.html
gruss
ulli
p.s.: das kriterium '75 %', das krümel1 genannt hat, könnte durchaus das ausschlaggebende gewesen sein ....
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Ich befürchte, hinterher ist man immer schlauer.
Also, ich zahle DIREKT keinen TU.
KU zahle ich, da sich meine Holde vom Jugendamt Geld geholt hat und die Damen und Herren sich verständlicherweise anfänglich an mich gewannt haben.
INDIREKT (ich weiß, daß das nicht gegengerechnet werden kann) schon, da ich alle die Familie betreffenden Kosten (Hausabtrag, sämtliche Versicherungen, Leasingraten für ihr Auto, etc.) weiter bezahlt habe. Meine Holde hatte sich damit einverstanden erklärt das Benzin für ihr Auto, die Telefonkosten und die Füllung für den Kühlschrank zu übernehmen.
Hier heißt es nun Steuerklasse II ??? Ist die nicht seit letztem Jahr abgeschafft ?
Klar meinte ich 01.09.06 als Arbeitsbeginn.
Summasummarum kann man also sagen, es hat steuerlich keine positiven finanziellen Auswirkungen, wenn ich ein Kind auf der Steuerkarte stehen habe ??
KU zahle ich, da sich meine Holde vom Jugendamt Geld geholt hat und die Damen und Herren sich verständlicherweise anfänglich an mich gewannt haben.
Da du wahrscheinlich mehr als 75% Existenzminimum KU zahlst, hat also ein halbes Kind auf deiner Steuerkarte zu stehen.
Und siweit ich weiss, ändert sich die Steuer schon mit Kind. Rechne Deinen Fall einfach mal auf nettolohn.de aus.
Gruss,
Michael
Summasummarum kann man also sagen, es hat steuerlich keine positiven finanziellen Auswirkungen, wenn ich ein Kind auf der Steuerkarte stehen habe ??
nee, kann man nicht, denn positive auswirkungen hat es schon
da sich diese meines wissens nach jedoch nur noch auf die kirchensteuer und den soli beziehen,
sind sie nur leider vergleichsweise lächerlich
vergleichsweise deshalb,
weil die auswirkungen der änderung der st.-kl- deiner ex von V in I (oder II) für dich so erheblich sein werden,
dass die "paar cent" aus dem kindefreibetrag untergehen
geh mal auf www.nettolohn.de und schau mal, was aus deinem netto wird,
wenn du statt der st.-kl. III die I eingibst
setz dich nur vorher hin ...
lg
wolf
p.s. vielleicht mag ja deine ex die bislang von dir getragenen kosten
(haus, versicherungen, auto usw.) aus ihrer zukünftigen steuerersparnis zahlen 😉
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
noch was roadrunner,
ich hoffe, du sitzt schon
ich habe überlesen, dass ihr euch bereits im letzten jahr getrennt habt
demnach hättest du bereits seit anfang 06 in der st.-kl. I sein müssen
mach dich
-wenn es dir nicht mit ex gelingt, irgendein steuerrechtliches schlupfloch zu finden
(ich meine irgendwo gelesen zu haben, ihr hättet euch erst im jan. 06 getrennt :wink:) -
auf eine derbe steuernachforderung anfang 07 gefasst
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)