Ich blick nicht dur...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ich blick nicht durch, Steuklassenwechsel ? oder nicht ?

 
(@amaretto)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute, ich bin Neu hier im Forum und habe gleich mal eine Frage. Aber zunächst ein mal zu meiner Situation: Meine Frau hat mir im März 2012 gesagt dass sie sich von mir trennen will. Ein herber Schlag... Nun bin auf Wohnungssuche und habe zum 01.05.12 eine neue Bleibe gefunden.

Da wir im moment noch die Steuerklassen 3-ich/5-sie haben, möchte ich diese ändern. Wann und Wie kann ich das machen. geht es überhaupt und welche Kombi kommt in Frage ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2012 11:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute, ich bin Neu hier im Forum und habe gleich mal eine Frage. Aber zunächst ein mal zu meiner Situation: Meine Frau hat mir im März 2012 gesagt dass sie sich von mir trennen will. Ein herber Schlag... Nun bin auf Wohnungssuche und habe zum 01.05.12 eine neue Bleibe gefunden.

Da wir im moment noch die Steuerklassen 3-ich/5-sie haben, möchte ich diese ändern. Wann und Wie kann ich das machen. geht es überhaupt und welche Kombi kommt in Frage ?

Ändern müssen tust Du das erst zum Jahreswechsel 2012/2013, und dann soll ja (angeblich) die elektronische Lohnsteuerkarte in Betrieb sein.

Wenn Ihr aber beide verdient ist es durchaus sinnvoll, es jetzt schon zu ändern, das verhindert Ver-Komplizierungen, Verwirrungen und falsche Erwartungen bei der Unterhalts-Auseinandersetzung.

Dazu gehst Du (und Deine Frau dann auch) zum Finanzamt,lässt es ändern und legst den Wisch dem Arbeitgeber vor.

Der Wisch heisst jetzt nicht mehr Steuerkarte sondern "Bescheinigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale" und ist nicht mehr aus Pappe sondern aus Papier, sonst aber genau das gleiche (irgendeine Veränderung müssen die zig-Millionen, die in die elektronische Steuerkarte investiert wurden ja gebracht haben).

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2012 11:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wann und Wie kann ich das machen. geht es überhaupt und welche Kombi kommt in Frage ?

Jetzt, beim Finanzamt beantragen, geht und als Alternativkombination 4/4 in 2012 und ab 2013 dann 1/1 oder Steuerklasse 2 für den, der ausschließlich mit den kindergeldberechtigten Kindern in einem Haushalt wohnt (heißt, wohnt neuer LG dort, gibt es keine Steuerklasse 2).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2012 19:22
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Meine Frau hat mir im März 2012 gesagt dass sie sich von mir trennen will. Ein herber Schlag... Nun bin auf Wohnungssuche und habe zum 01.05.12 eine neue Bleibe gefunden.

und schon der erste Fehler. Warum ziehst Du aus, wenn sie sich trennen will? Die anderen Probleme sind so schon vorprorgrammiert.  Lies am besten mal den Trennungs-FAQ. Gruß Ingo

www.trennungsfaq.de

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2012 20:25