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Herausgelöster Beitrag von Dromeda: StKl bei Wechselmodell

 
(@dromeda)
Schon was gesagt Registriert

Lieber DeepThougt,

darf ich Dich etwas zum Thema Steuerklassen in Bezug auf meine persönliche Situation fragen:
wenn wir uns die Betreuung der Kinder teilen und außerdem mein Mann keinen Unterhalt bezahlt (auch wenn er dazu verpflichtet wäre, ich habe darauf verzichtet):
Wer bekommt dann welche Steuerklasse und welchen Kinderfreibetrag???

Vielen Dank für deine Hilfe,
dromeda


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2006 00:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu,

den Kinderfreibetrag grundsätzlich jeder hälftig, wenn nichts anderes beantragt ist.
Wieso sollte er denn bei einem Wechselmodell 50/50 Unterhalt zahlen? Versteh ich nicht so ganz.
Mit den Stkl bin ich jetzt nicht ganz sicher, weil ja nicht beide die 2 nehmen können. *grübel* Vielleicht weiß da ja unser Herr und Meister was *sicherweißerdas*

Es käme noch der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende in Betracht wenn ihr keinen Anspruch mehr auf gemeinsame Veranlagung habt und definitiv keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2006 00:46