Lieber DeepThougt,
darf ich Dich etwas zum Thema Steuerklassen in Bezug auf meine persönliche Situation fragen:
wenn wir uns die Betreuung der Kinder teilen und außerdem mein Mann keinen Unterhalt bezahlt (auch wenn er dazu verpflichtet wäre, ich habe darauf verzichtet):
Wer bekommt dann welche Steuerklasse und welchen Kinderfreibetrag???
Vielen Dank für deine Hilfe,
dromeda
Huhu,
den Kinderfreibetrag grundsätzlich jeder hälftig, wenn nichts anderes beantragt ist.
Wieso sollte er denn bei einem Wechselmodell 50/50 Unterhalt zahlen? Versteh ich nicht so ganz.
Mit den Stkl bin ich jetzt nicht ganz sicher, weil ja nicht beide die 2 nehmen können. *grübel* Vielleicht weiß da ja unser Herr und Meister was *sicherweißerdas*
Es käme noch der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende in Betracht wenn ihr keinen Anspruch mehr auf gemeinsame Veranlagung habt und definitiv keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
