Hallo!
Habe heute meine Steuer von einem Bekannten machen lassen.
Auf Nachfrage beim FA habe ich nicht die Anlage U sondern SO genommen um den EU einzutragen da meine "Ex" im Moment Arbeitslosengeld II spricht Hartz bekommt da sie noch im Mutterschutz ist.Desweiteren arbeitet sie in einem 400,-€ Job.
nun meine frage:
Kann mir jemand sagen wie ich in etwas errechnen kann was mir vom gezahlten EU bleibt?Waren in 2008 etwa 2000,-€?
II.
Man kann dort auch die Möbel,Geldwerte angeben die ich ihr gegeben habe bzw die wir auchin dieser Zeit uns gekauft haben,wie oder was kann man da rechen berechnen?
Sie hat ca 1600,-€ an Geldwert bekommen und Möbel(ich habe die Rechnung sowie Schriftstücke was den erhalt des Geldwertes betrifft) schriftl beigelegt?
Sie hat ja keine Steuerlast bzw ich war ja in der 3.Sie ?glaube 5..?Weiß ich nicht da sie ja nicht arbeitet denke ich 5.
III.
Ich bin seit Anfang diesen Jahres wieder in der 1.
Nächstes Jahr würde ich somit wieder alleine veranlagen,korrekt?
Würde da auch wieder anhand Anlage SO meinen EU geltent machen,somit entsteht ihr laut dem was ich gelesen habe kein Steuerlichernachteil da sie erst ab 2010 wieder arbeiten geht?
..somit hätte ich wieder Geld um meinen Anwalt zu zahlen für die Scheidung 😉
Danke!
Moin,
Deine Angaben sind etwas verworren. Also, DU hast an Deine Ex Unterhalt gezahlt? Dann kannst DU nicht Anlage SO nehmen, weil diese Anlage für SOnstige Einkünfte gedacht ist, die Du selber beziehst. Das FA wird nun also meinen, DU hättest Unterhalt erhalten.
Da sie diesen dann der Steuer unterwerfen, wirst Du wohl nachzahlen müssen. Wenn Du Steuerklasse 3 hattest und ihr nicht gemeinsam veranlagt werdet, ist sowieso mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Allein anhand Deiner angegebenen Summe der Unterhaltsleistungen kann man sowieso keine Aussage treffen, wieviel Du erstattet bekommst bzw. nachzahlen musst. Wie hat denn Dein Bekannter die Erklärung gemacht? Im Idealfall nimmt man dafür ja ein Steuerprogramm und das rechnet normalerweise auch aus, wie es ausgeht.
So, und nun noch ein Nachtrag:
Eben fiel mir noch Deine Überschrift ins Auge. Wenn Du gemeinsam veranlagst, kannst Du auch keine Unterhaltsleistungen geltend machen. Das wäre linke Tasche - rechte Tasche.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke erstmal für Deine Antwort!
Also war nun auf dem FA...die sagten ich könnte es erst nächste Jahr absetzen,den Ehegattenunterhalt,da ich dann wieder alleine meine Steuer mache.
Dieses jahr sollten wir noch einmal GEMEINSAM veranlagen,was auch nicht das Problem ist da meine Ex da "mitspielt".
Sie hat kein Einkommen und auch nichts zum Absetzten.
Somit auch nichts was Sie zurück bekäm...
Nun ja...somit warte ich bisa nächstes Jahr und kann dann lt. FA meine EU komplett absetzten was ich dieses u letztes Jahr ihr zahlte...
Na dann!
Nee!
Du kannst nächstes Jahr nur das absetzen, was Du nächstes Jahr zahlst. Das hängt mit dem Zufluss- und Abflussprinzip des Einkommensteuergesetzes zusammen.
2009 hast Du die Zusammenveranlagung und die günstigere Steuerklasse und den Splittingtarif und
2010 dann den IN 2010 geleisteten Unterhalt.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Du kannst nächstes Jahr nur das absetzen, was Du nächstes Jahr zahlst. Das hängt mit dem Zufluss- und Abflussprinzip des Einkommensteuergesetzes zusammen.
für diejenigen, denen Zu- und Abflussprinzip nichts sagt:
Man kann in einem Steuerjahr nur das absetzen, was man auch in diesem (Steuer-) Jahr gezahlt hat. Zahlt(e) man(n) z.B. den (Ehegatten-)Unterhalt für den Januar 2009 noch im Dezember 2008, so ist dies für die Steuererklärung 2008 wirksam. Zahlt man diesen erst im Januar 2009, dann zählt es für die Steuererklärung 2009.
Es gilt also das Datum der Zahlung, nicht das Datum der Fälligkeit einer Zahlung.
Gruß
Martin
Hallo,
das stimmt für reguläre Zahlungen aber nur bedingt. Wer zB den Lohn für Dezember am Jahresende bekommt und aus irgendwelchen Gründen kommt die Zahlung erst am 2.1. des Jahres, gilt die im Dezember als zugeflossen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
So habe mich nochmal schlau gemacht auf dem Amt.. 😉
Man sagte mir folgendes:
Da ich noch nicht ein Jahr getrennt bin(ist an Ostern soweit) könnte ich die EU noch nicht geltent machen,da ich ja auch in 2008 noch die günstigere Steuerklasse hatte.
In 2010 dann wenn ich meine Steuer mache könnte ich unter Anlage (mist war das nun U oder SO?) naja erstmal egal meinen EU von 2008 geltent machen.Meine Ex unterschreibt diesen Belge ( hat es schon mal ) und somit könnte ich auch aufgrund meiner Steuerklasse dann ,die 1,sowohl den EU von 2008 als auch dann 2009 geltent machen.
Für sie entsteht kein Steuerlichernachteil da Hatz VI (Mutterschutz)
..Sagt der gute Mann auf dem FA...war da bestimmt ne Stunde denke er wird mir da keinen Mist erzählen oder?
Also ob der dir Mist erzählt hat oder du es falsch verstanden hast, auf jedenfall bist du immer noch Daddyohneplan!
Also:
Trennung war 2008 richtig?
Dann machst du in 2009 die Steuererklärung für 2008 mit gemeinsamer Veranlagung ohne zusätzlich Anlage U oder SO auszufüllen.
In 2009 müsstest du Steuerklasse 1 (ggf. 2) haben. Falls nicht müstest du die schleunigst eintragen lassen.
In 2010 machst du die Steuererklärung für 2009 mit Anlage U.
Auf dieser trägst du den Unterhalt 2009 an deine Ex ein. Nicht den KU! und nicht 2008!
Die Anlage U lässt du von deiner Ex unterschreiben und reichst eine Kopie mit ein.
Damit kannst du den Ehegattenunterhalt 2009 steuerlich absetzen.
In den Jahren darauf, dito.
Da ihr 2008 zusammen veranlagt werdet, kannst du keinen Unterhalt 2008 geltend machen. In keinem Jahr.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank!!
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