Hallo liebes Forum,
kurz folgender Sachverhalt:
Habe gerade eine Steuernachforderung für 2009 vom Finanzamt auf den Tisch bekommen.
Grund: Ex hat bei der Steuererklärung 2009 den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, welcher ursprünglich für 2009 auch für mich zum Tragen kam, nun komplett für sich alleine beantragt.
Bei der Ex wird der Freibetrag nichts bringen (da Entlastung durch Kindergeld höher als Freibetrag bei Günstigerberechnung des F-Amts), bei mir entsteht nun ein Schaden von ein paar Hundert Euro (da hohes EK) für 2009, welcher sich natürlich nun auch durch die Folgejahre ziehen wird.
Kann ich unter unterhaltsrechtlichen Aspekten nun verlangen, dass Ex den o.g. Freibetrag auf mich zurück überträgt? Schließlich schädigt sie mich durch diese Aktion ja finanziell.
Hat da jemand Erfahrungswerte zu?
Herzlichen Dank vorab.
Grüße,
Tomate
Moin Tomate,
nach meiner Kenntnis steht dieser Freibetrag dem Elternteil zu, der die Betreuungsleistungen tatsächlich überwiegend erbringt. Hier gibt es - im Gegensatz zu anderen unterhaltsrelevanten Sachverhalten - deshalb keine "Solidaritätspflicht", auch wenn dem nichtbetreuenden Elternteil dadurch ein Nachteil entsteht, der grösser ist als der Vorteil des betreuenden Elternteils.
(Hintergrund: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html - "...bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen..."). Meine zauberhafte Steuerfachfrau schrieb mir damals dazu: "Das ist steuerrechtlich zulässig, braucht keine Zustimmung von Dir und ist - naja, von ihr ein kleines Stänkern oder sie hat halt eine aufmerksame Steuerberatung."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Tomate,
in Ergänzung zu Martin muss noch geasagt werden, dass zu diesem Thema noch ein Verfahren beim BFH anhängig ist, ob die einseitige Anrechnung ohne steuerlichen Vorteil bei der DEF korrekt ist, oder nicht.
Wie im Thread http://www.vatersein.de/Forum-topic-19850.html schon besprochen solltest du auf jeden Fall Widerspruch dagegen einlegen.
Gruß
PvF
Moin,
danke für die Infos.
Durch diese noch folgende Zusatzfragen:
- Ist III R 42/07 beim BGH immer noch nicht entschieden?
- Wie und wo kann / muss ich wie von Papavonfuenfen angeregt Widerspruch einlegen? Reicht ein Brief ans FA mit Bezug auf das beim BGH anhängige Verfahren?
- Kann die Übertragung des Freibetrags wieder rückgängig gemacht werden, falls Ex zustimmt? Sachbearbeiter beim FA meinte eben bei telefonischer Nachfrage, dies sei kein Problem. Traue der Aussage allerdings nicht, da ich von FA-Sachbearbeitern schon in der Vergangenheit nachgewiesen komplett falsche Auskünfte bekommen habe (zB ich müßte im Trennungsjahr SOFORT wieder in Steuerklasse 1 gehen, was ja absoluter Quatsch ist).
Danke vorab für ein paar Infos.
Grüße,
Tomate
Hallo Tomate,
nach dieser Datenbank http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/276/Content/000276894.htm ist das Verfahren noch anhängig. Auch beim BFH selber habe ich nichts anderes gefunden. Schon toll wie schnell die arbeiten :mad:.
Normalerweise müsste ein formloser Widerspruch (schriftlich) mit Antrag auf "Ruhen des Verfahrens" genügen. Wenn das Verfahren ruht, müsstest du erstmal das Geld nicht zurück zahlen müssen, bis die Schwarzkittel das ausgewürfelt haben. Zu diesem und deinem letzten Punkt gibt es hier aber bestimmt kompetentere Leuts.
Gruß
PvF
Edit: Sind das beim BFH auch Rotkittel?
Hi,
nochmals herzlichen Dank für die Hilfe und schnellen Infos. Ist wirklich ein super Forum hier, echt klasse! 🙂
Grüße,
Tomate