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Fragen zu: Versöhnungsversuch, LSK, Familienzuschlag

 
(@fairwins)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beamtenscheidungsexperten

Nach dem ich an anderer Stelle hier im Forum versucht ahbe Infos zu bekommen ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-22327.html) versuch ichs mal hier in "Steuerbereich". Kurze Zusammenfassung der Situation:
- einvernehmliche Scheidung (beide Interessiert an der finanziell günstigsten Lösung)
- 2 Kinder, die bei mir leben und für deren Kosten ich komplett aufkomme
- Ich Beamter
- Zugewinnausgleich und Unterhalt (wird keiner gezahlt) sind notariell geregelt
- Meine Frau ist seit August ausgezogen, wollen aber beide vor Gericht einen früheren Trennungszeitpunkt angeben (Ist auch tatsächlich so!)
- Habe ab August meinem Arbeitgeber gemeldet, dass ich "getrennt lebend" bin

Meine Fragen:
1. Ist die "offizielle" Meldung bei meinem Arbeitgeber, dass ich seit 1. August "getrenntlebend" bin vor Gericht in Bezug auf das Trennungsjahr von Bedeutung? Würde ungern noch ein Jahr mit der Scheidung warten.
2. Wie weist man vor dem Finanzamt einen "Versöhnungsversuch" nach (Erhalten der Steuerklasse für das laufende Jahr). Wir waren tatsächlich Anfang des Jahres noch gemeinsam im Urlaub in der Hoffnung, dass wir uns nochmal finden.
3. Kann der ehegattenbezoge Familienzuschlag bei einer Scheidung in diesem Jahr zurückgefordert werden, weil die Trennung logischerweise schon letztes Jahr gewesen sein muss (Trennungjahr)

Gruß

fairwins

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 20:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Fragen:
1. Ist die "offizielle" Meldung bei meinem Arbeitgeber, dass ich seit 1. August "getrenntlebend" bin vor Gericht in Bezug auf das Trennungsjahr von Bedeutung? Würde ungern noch ein Jahr mit der Scheidung warten.

Ihr lebt ab dem Datum getrennt, das ihr einvernehmlich vor Gericht meldet.

2. Wie weist man vor dem Finanzamt einen "Versöhnungsversuch" nach (Erhalten der Steuerklasse für das laufende Jahr). Wir waren tatsächlich Anfang des Jahres noch gemeinsam im Urlaub in der Hoffnung, dass wir uns nochmal finden

Den muss man nicht nachweisen. Wenn sie im August (2011???) ausgezogen ist, habt ihr für 2011 sowieso die Voraussetzungen erfüllt. Wenn Du 2010 meinst, dann wird das FA schon rausfinden können, wann sie ausgezogen ist. Wenn ihr aber sagt, dass ihr euch in 2011 noch mal versöhnt habt, können sie schlecht das Gegenteil belegen, zur Not eben die gemeinsamen Flugtickets in Kopie zusenden.

3. Kann der ehegattenbezoge Familienzuschlag bei einer Scheidung in diesem Jahr zurückgefordert werden, weil die Trennung logischerweise schon letztes Jahr gewesen sein muss (Trennungjahr)

Nein, da wird nix zurück gefordert. Wenn nur Du Beamter bist, bleibt es bei den Zuschlägen solange die Kinder nicht eigenes Geld über einer gewissen Höhe verdienen. Der Familienzuschlag Stufe 1 ist "verheiratet", Stufe 2 verheiratet und 1 Kind, Stufe 3 verheiratet und 2 Kinder. Wenn man nicht verheiratet ist und ein Kind hat, landet man automatisch in Stufe 2, 2 Kinder Stufe 3 usw.
Der Unterschied ist nur: Paar ohne Kind erhält keinen Familienzuschlag, Ehepaar ohne Kind schon. Nur wenn ihr keine Kinder hättet, würdest Du keinen Zuschlag mehr kriegen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 23:14
(@fairwins)
Schon was gesagt Registriert

Tausend Dank LBM :schilddanke:

Deine Antwort hat mir sehr geholfen! Zur Klärung: Auszug meiner Frau war dieses Jahr August und ich / wir möchten Scheidung noch dieses Jahr einreichen. Um diese Jahr noch zusammen mit III/V veranlagt zu werden müssten wir dann beim FA einen Versöhnungsversuch melden. Richtig? Wie macht man das? Einfach einen Brief ans FA von beiden unterschrieben: Wir hatten einen Versöhnungsversuch? Muss man etwas besonderers beachten?

Gruß

fairwins

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 23:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nee, da musst Du dem FA gar nichts beweisen. Ihr habt ja tatsächlich zusammen gelebt. Das Trennungsjahr für die Scheidung und der einkommensteuerliche Trennungszeitpunkt sind zwei Paar Schuhe!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 23:46
(@fairwins)
Schon was gesagt Registriert

OK, habs (gaub ich) kapiert. FA schaut nur: Ummeldung Ehegatte in 2011 - also - LSK I/I in 2012. Oder hab ich unter den Umständen sogar Chancen auf LSK II?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 23:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

LStKl. 2 nur dann, wenn Du mit einem kindergeldberechtigten Kind in einem Haushalt lebst, ohne dass ein anderer Erwachsener (LG) Deinen Haushalt mit Dir teilt. Erlaubt sind erwachsene Kinder, die noch kindergeldberechtigt sind.

Dann ab dem Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen bestehen, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gezwölftelt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 00:25