Fragen zu Eigenheim...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Fragen zu Eigenheimzulage

 
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Hallo an alle!

Ich habe schon die SuFu benutzt und auch gegoogelt. Allerdings habe ich keine gesicherte Info finden können.

Situation: Trennung. Mein Ausziehen aus dem Haus und Trennungsjahr hat offiziell zum 1. 1. 06 stattgefunden bzw. begonnen. Wie an anderer Stelle geschrieben liegen wir nicht in heftigen Streit, deshalb zur Zeit folgende gemeinsame Überlegung:

1. Wollen Haus (gekauft + bezogen 2002) unbedingt halten (allerdings relativ hohe monatliche Kosten, beide mit 50% im Grundbuch eingetragen)

2. Ex bleibt mit den 2 kids im Haus (der Hauptgrund. Damit die kids nicht aus dem gewohnten Freundes-/Schulumfeld etc. gerissen werden)

[Die Alternative, das Haus zu verkaufen, ist an die 3. Stelle der Überlegung gerückt, an 2. Stelle steht derzeit die Vermietung des Objektes. Da ich erst 2007 in Steuerklasse 1 rutsche, haben wir derzeit noch Zeit für solche Überlegungen bez. Alternativen]

Der Dreh- und Angelpunkt ist die Finanzierung des Ganzen, bei der die EHZ (auch wenn sie nur noch einige Jahre kommt) eine wichtige Rolle spielt.

In den von mir gefundenen Artikeln/offiziellen Texten zum Thema steht drin, dass es reicht, wenn einer im Haus bleibt, um die EHZ weiter zu bekommen, unter der Maßgabe, dass demjenigen das Haus unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

Was sich mir weder aus den Artikeln/offiziellen Texten noch aus den Threads hier wirklich erschlossen hat sind die Antworten auf folgende Fragen, wobei die Frage des "Objektverbrauchs" sich gar nicht mehr stellt:

1. In welcher Höhe steht wem (also Ex mit kids im Haus bzw. mir) wieviel zu?
2. Wie lässt sich "unentgeltlich" nachweisen bzw. wie muss man das nachweisen?
3. Drohen Forderungen des FA an mich bez. Rückzahlungen meines "Anteils" o. ä.? Wenn ja, für welche Jahre?
4. Falls hier niemand eine gesicherte Auskunft geben kann: An wen sollte ich mich fachlich am ehesten wenden, wenn ich erstmal nicht mein FA "wach machen möchte"?

neuezeit


So ist das Leben

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2006 14:38
 mona
(@mona)
Schon was gesagt Registriert

habe da was gefunden:
Bei Erfüllung der Voraussetzungen berechtigt auch die unentgeltliche Überlassung an Angehörige i.S. des §15 AO (auch geschiedener Ehepartner) zum Bezug der Eigenheimzulage.

Grundsätzlich ist ein Miteigentumsanteil eines Beteiligten wie ein ganzes Objekt anzusehen. Die Gewährung einer anteiligen Zulage führt daher zum Objektverbrauch. Die Höhe des Miteigentumsanteils ist unbeachtlich.
Bei Ehegatten gelten die gemeinsamen Miteigentumsanteile jedoch nur als ein Objekt. Eheleute sind insoweit begünstigt, weil sie noch die Zulagen für ein weiteres Objekt in Anspruch nehmen können. Erbt innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums ein Ehegatte den Miteigentumsanteil des verstorbenen Ehegatten, so kann der erbende Ehegatte auch die Zulage für den hinzuerworbenen Anteil erhalten. Gleiches gilt, wenn innerhalb des Förderzeitraumes die Zusammenveranlagung, zum Beispiel infolge einer Ehescheidung, nicht mehr möglich ist.

Vielleicht hilft das?!
LG mona


Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2006 15:20
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Mona 🙂 ,

Ja, das habe ich auch gefunden. Gerade wegen des Begriffes "unentgeltlich" meine Frage zwei.

In hier gefundenen Threads war aber schon mal von Rückzahlungen an das FA die Rede!? Und - für mein eventuell geringes Verständnis zumindest 🙁 - geht hier aus dem geposteten Text auch nicht hervor, wieviel denn nun weiter gezahlt wird. Wobei für mich sekundär die Klärung der Frage wäre, wer bekommt wie viel. Primär wäre wichtig zu wissen, ob "uns" der gesamte Förderbetrag weiter zusteht.

Vielleicht habe ich einfach nur ein Brett vorm Kopf :knockout:

Ich lese hier, dass es den meisten hier finanziell ziemlich sch...lecht geht. Ich hoffe, das denjenigen meine Fragen nicht an´s Gemüt gehen, wenn ich hier noch über so was wie "Haus halten wollen" reden kann. 🙂

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2006 15:44
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo neuezeit,

auf der website www.beamte4u.de kann Dir vielleicht jemand Rat geben. aber paß auf, nicht alle, die dort was von sich geben, haben wirklich Ahnung. Aber das erkennt man häufig schon am Schreibstil ...

Viele Grüße und viel Glück Püppi

PS: Steuerlich war das mit dem Auszug per 1.1. nicht ganz so toll. Denn ein Auszug erst am 2.1. hätte Euch noch die Zusammenverlagung für 2006 gesichert. Viele steuerliche Sachen sind an Voraussetzungen gebunden, die mindestens einen Tag im Jahr vorgelegen haben müssen.


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2006 15:49
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke @pueppi,

ich hab das zwar so geschrieben 1.1. (uups), aber noch in keinem offiziellen Brief o. ä. verwendet. Und wenn ich mich jetzt recht erinnere bin ich ja auch erst am 2. 1. ausgezogen. Guter Hinweis, den ich hier zum ersten Mal gelesen habe.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2006 15:54
 mona
(@mona)
Schon was gesagt Registriert

müsst ihr denn die Trennung schon offiziell bekannt geben? Lasst doch erstmal alles so laufen wie bisher und seht dann weiter...Wo kein Kläger ist , da ist auch kein Richter, oder..??
Noch weiß es doch keiner....Und was ihr privat macht geht auch keinen was an.......


Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2006 16:16
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo neuezeit,

tja, wenn Du also erst am 2.1. ausgezogen bist, ist auch die volle Eigenheimzulage für 2006 noch zu gewähren. Wie Ihr die Gestaltungen für 2007 dann wählt, könnt Ihr Euch ja nun in Ruhe überlegen und entsprechenden Rat einholen.

Schönes Wochenende! Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2006 16:20
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

@pueppi,

jein. Natürlich "müssen" wir es nicht bekannt geben...

Aber meine Ex hat dann schon drauf bestanden, dass es offiziell irgendwo auftaucht (und sei es erstmal nur im eigenen geführten Kalender, denn sie wollte, dass das Trennungsjahr beginnt). Abgesehen davon hat das Auseinanderdividieren der Finanzen etc. schon einen offiziellen Brief an ein Amt erfordert. Hier habe ich - interpretierbar - nur von Anfang Januar geschrieben.

Sorry an mich selbst für OffTopic.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2006 16:23
 mona
(@mona)
Schon was gesagt Registriert

mal eine indiskrete Frage: Wenn ihr zwei Kinder habt und das Haus erst 2002 bezogen habt, wieso trennt ihr auch dann nach einer so kurzen Zeit?? Ein Haus kauft man in der Hoffnung auf eine glückliche Zukunft....Gibt es das wirklich keinerlei Hoffnung auf eine Versöhnung??
Habt ihr da wirklich alles versucht, um eine vernünftige Lösung zu finden, oder geht es hier mal wieder um die Absicherung der eigenen Zukunft auf Kosten eines Anderen??? 😡
Nochwas:
Doppelte Haushaltsführung:
Die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung schließt die Gewährung der Eigenheimzulage aus. Aber nach dem Wegfall der doppelten Haushaltsführung (z.B. nach 2 Jahren) kann für den verbliebenen Zeitraum die Eigenheimzulage begehrt werden.

[Editiert am 3/2/2006 von mona]


Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2006 16:55
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

@mona,

wieso wir uns getrennt haben frage ich mich ja eben auch (das Ganze bei "Meine Geschichte"). Sie ist gegangen!

Und ja, Heirat, Kinder und Haus waren wohl überlegt und gemeinsam entschieden und gewollt! *grummel*

Und immer noch sind wir auf nem guten Weg, was die sich aus der Trennung ergebenden Konsequenzen betrifft. Und für die kids isses auch nach m. M. das Beste, wenn sie im Haus/in der gewohnten Umgebung bleiben können. Bisher gehen sie sehr gut damit um.

Gibt´s sonst weitere Infos wg. EHZ?

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2006 18:05




(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo @all,

habe jetzt das gefunden:

Zitat:

(26) Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, soweit
eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehoerigen im Sinne des P 15
AO zu Wohnzwecken ueberlassen wird (P 4 Satz 2 EigZulG). Um eine
beguenstigte Ueberlassung handelt es sich auch, wenn ein
Angehoeriger die Wohnung ganz oder teilweise aufgrund eines
obligatorischen oder dinglichen Zuwendungs- oder
Vermaechtniswohnrechts nutzt, nicht jedoch, wenn die Nutzung auf
einem vorbehaltenen obligatorischen oder dinglichen Wohnrecht
beruht (vgl. BFH vom 28. Juli 1981 - BStBl II 1982 S. 378 und vom
3. Juni 1992 - BStBl II 1993, S. 98). Die Ueberlassung ist auch
unentgeltlich, wenn der Nutzende die verbrauchsabhaengigen und
umlagefaehigen Betriebskosten (z. B. fuer Strom, Wasser, Abwasser
und Heizung) uebernimmt. Bei teilentgeltlicher Ueberlassung
besteht kein Anspruch auf Eigenheimzulage. (27) Wird an einer
Wohnung ein Ausbau oder eine Erweiterung vorgenommen (P 2 Abs. 2
EigZulG), reicht es aus, wenn die ausgebaute oder erweiterte
Wohnung erst nach Fertigstellung des Ausbaus oder der Erweiterung
zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Zitatende

Dem entnehme ich:

EHZ steht dem Berechtigten weiter voll zu, wenn der Partner (Angehöriger) im Haus wohnt. Allerdings nur, wenn er dort unentgeltlich wohnt (hier bleibt die Frage der Nachweispflicht. Ok, ich zahle Zins + Tilgung - was dann ja einfach nachgewiesen werden kann - und regle den Rest ggf über eine Anpassung des Ehegattenunterhalts nach unten).

Habe ich das Eurer Ansicht nach richtig aufgefasst?

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 14:45
(@fredox)
Schon was gesagt Registriert

Das Haus ist mein Allein Eigentum. Die EHZ läuft auf Eheleute.
Sie ist mit den Kindern ausgezogen.

Ich habe mal mit dem FA gesproch habe da zum Glück eine ganz nette sitzten.
Und die aussage von da ist da ich allein Eigentümer bin steht mir weiterhin die volle EHZ zu. Und die Kinderzulage bleibt auch erhalten da die Kinder im Haus gewohnt haben auch wenn Sie dort jetzt nicht mehr wohnen. Sie hat sogar in Ihren Büchern gewälzt und so bleibt alles beim alten was die EHZ angeht.

Bei Deinem Fall denke ich solange eine von Euch beiden im Haus verbleibt gibt es die EHZ. Es kann aber sein das das FA es teilt und es getrennt überweist sprich 50% du 50% deine EX


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 19:03
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

danke auch für Deine Antwort! 🙂

Wir haben uns auch geeinigt 🙂 , wie wir die EHZ teilen. Wichtig für das "Halten" des Hauses war eben die Klärung der Frage, ob EHZ unter den genannten Voraussetzungen weiter gezahlt wird. Und das ist ja wohl der Fall.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 15:54