Frage zu Steuerklas...
 
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Frage zu Steuerklassenwechsel

 
(@Wolli66)

Dear all,
ich habe mal wieder eine Frage:

Meine Partnerin und ich haben Ende 2007 geheiratet. Wir wohnen allerdings nach wie vor in getrennten Wohnungen in Düsseldorf und Wuppertal, planen jedoch, im Sommer zusammenzuziehen. Desweiteren erwarten wir in in wenigen Wochen ein gemeinsames Kind.

Heute war ich beim FA, um meine Steuerkarte auf Stkl. III umschreiben zu lassen. Zu meiner großen Überraschung sagte mir das FA, dass dies NICHT ginge, da meine Frau und ich keinen gemeinsame polizeilichen ersten Wohnsitz hätten. Sie empfahl mir, mich mit erstem Wohnsitz im Wohnort meiner Frau anzumelden und meine jetzige Wohnung mit 2. Wohnsitz zu führen.

Ich kann diese Auskunft nicht recht glauben,da es doch sicher viele Ehepaare gibt, die aus unterschielichen Gründen keine gemeinsame Wohnung haben.

Ist die Auskunft des FA aus Eurer Sicht korrekt, oder gibt es aus Ihrer Sicht eine Möglichkeit, den Steuerklassenwechsel doch zu vollziehen, ohne vorher eine Ummeldung vorzunehmen.

danke
Wolli

Zitat
Geschrieben : 11.01.2008 11:50
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Wolli,

erst einmal Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit!!!!

Naja, ganz genau kann ich Dir das nicht sagen, aber wir mussten beim Steuerklassenwechsel BEIDE erscheinen, damit sich die Dame vom Amt überzeugen konnte, dass wir BEIDE mit der Änderung einverstanden sind.

Auf der anderen Seite ist die Verlegung des Hauptwohnsitzes steuerlich auch von Vorteil. Du kannst Fahrten zum Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen.

Wäre doch eine Überlegung wert ...  😉

Grüße

Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2008 13:00
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie empfahl mir, mich mit erstem Wohnsitz im Wohnort meiner Frau anzumelden und meine jetzige Wohnung mit 2. Wohnsitz zu führen.

Na wenn sie das schon empfiehlt 🙂

Schau mal hier: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=72327

Und da insbesondere den Hinweis auf dieses BFH-Urteil: http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870852.HTM

Wenn ich das richtig lese, könntest Du durch die Umledung sogar die doppelte Haushaltsführung hinkriegen. In diesem Urteil steht dazu:

"Richtig ist zwar, daß die die Person eines Ehegatten betreffenden Ereignisse für das Dienstverhältnis des anderen Ehegatten als privat veranlaßt anzusehen sind, so daß grundsätzlich auch eine durch das Dienstverhältnis des einen Ehegatten veranlaßte Aufsplitterung des ursprünglich gemeinschaftlichen Haushalts für den anderen Ehegatten nicht beruflich veranlaßt ist. Von diesem Grundsatz hat der erkennende Senat jedoch bereits eine Ausnahme für den Fall zugelassen, daß beide Eheleute vor der Verheiratung an verschiedenen Orten berufstätig waren, an den Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben"

Und da sag noch einer, es lohnt nicht, aus steuerlichen Gründen zu heiraten...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2008 13:01