... hallo ...
kurze Frage: Meine Ex ist im Jan ausgezogen.
Ich habe Steuerklasse III, sie V ... das bleibt das Jahr ja auch so.
Frage: Werden wir bei der nächsten Einkommenssteuererklärung noch zusammen veranlagt?
LG
Frank
Hallo wmt,
das kommt darauf an, für welches Jahr die nächste Einkommensteuererklärung ist :phantom:
Für 2009 werdet ihr noch gemeinsam veranlagt, ab Steuerjahr 2010 getrennt.
Ich gehe davon aus, dass der Auszugstermin der "Ex" im Januar 2009 liegt.
Gruß
Martin
Hallo wmt,
das kommt darauf an, für welches Jahr die nächste Einkommensteuererklärung ist :phantom:
Für 2009 werdet ihr noch gemeinsam veranlagt, ab Steuerjahr 2010 getrennt.
Ich gehe davon aus, dass der Auszugstermin der "Ex" im Januar 2009 liegt.
Gruß
Martin
Ja, sie ist in diesem Jan. ausgezogen.
Moin,
arbeitet Ex? Ich halte es immer für einen effektiven Streitfaktor, 3/5 nach der Trennung beizubehalten, wenn Ex selber arbeitet. Sie könnte sich u. U. auch allein veranlagen lassen, wenn Sie selber Einnahmen hat. Sinn macht das Beibehalten eigentlich nur, wenn sie keiner Arbeit nachgeht und eine gemeinsame Veranlagung ev. erzwungen wird.
Auch kann der KU/TU gleich nach dem korrekten Netto berechnet werden, weil Steuerklasse 4/1 sich nicht unterscheiden.
Immer daran denken: 3/5 spart keine Steuern, es verschiebt nur die Steuerlast.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."