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Frage zu Einkommensteuer...

 
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

Hallo, kennt sich jemand aus?

Darf mein Ex eine "alleinige" Einkommensteuererklärung auch schon für die Zeit vor unserer Trennung abgeben? Es stehen noch für 2 Jahre (2002/2003) die Steuererklärungen aus u. bisher hat er mir weder was zur Unterschrift vorgelegt, noch meine Steuerkarten verlangt. Und wenn ich ihn frage, kommt keine Reaktion :heu:

Danke! Holy


Nichts erwarten; dennoch gespannt sein.  Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können  (Wolfdietrich Schnurre)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 12:45
(@Robsche)

Hallo, Holy!

Nein, Du kannst verlangen, das eine Zusammenveranlagung nach Splittingtarif stattfindet.
Könnte aber sein, das er sich auf Grund der Steuerklassenänderung selber ins Knie schießt.
Im Regelfall ist die Zusammenveranlagung die günstigere Variante.

Gruß, Robsche


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 13:03
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

Hallo Robsche, danke für die Auskunft; ich fürchte mal, daß das meinem Ex völlig egal ist 🙁 .
Ich hab ein paar Mal gefragt, wann er mir die Unterlagen zur Unterschrift vorlegt - er hat sich ausgeschwiegen.

Mein RA meint, da könne man gar nix machen :cul:

Gruß, holy


Nichts erwarten; dennoch gespannt sein.  Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können  (Wolfdietrich Schnurre)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 13:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

>hier<

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 13:28
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

:redhead: Uuups... Suchfunktion vergessen, sorry


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 13:37
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Holy,

ich denke die Einkommensteuererklärung für 2002 musste bis zum 31.12.2004 und die für 2003 bis zum 31.12.2005 abgegeben werden. Oder hast du oder dein "Ex" Fristverlängerung beantragt?

Komisch, mein Finanzamt hat mich an die Abgabe der Steuererklärung für 2003 erinnert mit Fristsetzung. Ich konnte die Frist aber nicht einhalten, da "Ex" nicht mitgezogen hat (lebten 2003 noch zusammen). Die nächste "Erinnerung" war wieder mit Fristsetzung und Androhung eines Ordnungsgeldes seitens des Finanzamtes. Da ging es dann plötzlich...

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 14:09
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,
die ESts hat mein Ex immer "alleine" gemacht, ich mußte "nur noch" unterschreiben. Daher weiß ich nicht, was da los ist. Aber er hat sich damit immer sehr viel Zeit gelassen, das weiß ich noch.... Ich bin ja auch letztendlich erst im Okt 2003 "richtig" ausgezogen - seitdem hüllt er sich, was die Steuern angeht, in tiefstes Schweigen...


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 14:14
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, holy,

Mein RA meint, da könne man gar nix machen

einfallslos :exclam:

na, zumindest kannste beim finanzamt rauszukriegen versuchen, ob die EStErkl 'schon' abgegeben wurde(n) - ruf an und sag', dass du befürchtest, von evtl. zwangsgeldern mitgetroffen zu werden, weil's ja gemeinsame sind, wie denn der sachstand wäre. haste nicht evtl. noch irgendwo eure (alte) steuernummer (evtl. auf einem kontoauszug)? würde die suche vereinfachen.

gruss ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 17:04
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

die steuererklärungen für die jahre 2002 und 2003 können nicht mehr abgegeben werden, wie Schmusepapa schon richtig erkannt hat. wenn eine normale arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wurde. von seiten der finanzbehörde kommt da auch nichts mehr, es sei denn, es werden bei der behörde umstände bekannt, die dich zur abgabe verpflichten, z.b.alg, krankengeld etc.

wenn eine einkommensteuererklärung abzugeben war, wäre für beide jahre schon längst geschätzt worden und das meistens mit nachzahlung, weil du dabei ja zur abgabe verpflichtet bist. und bei einer schätzung fackeln die auch nicht lange mit einer vollstreckung, also auch da hättest du längst schon was gehört, da sei dir sicher.

gruß
tortour


Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 17:35